WBA-Gutachten für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung

Heute wurde das neue Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ von dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik dem Bundesagrarministerium vorgelegt. Das Ergebnis des Gutachtens lautet: mehr Tierwohl für Nutztiere ist nötig, möglich, finanzierbar und politisch machbar.

Mehr Tierwohl für landwirtschaftliche Nutztiere ist nötig, möglich, finanzierbar und auch politisch machbar: So die Aussage des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA) des Bundesagrarministeriums, der das Gutachten im Auftrag vom Bund erstellt hatte.
Heute Mittag wurde das Gutachten mit dem Titel „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ öffentlich an Bundesagrarminister Christian Schmidt übergeben.

Der WBA erklärt in seiner Mitteilung, dass das Gutachten auch zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussionen zur Nutztierhaltung beitragen solle und wünscht sich, dass der Prozess der Verbesserung der Nutztier-Schutzes durch einen breiten gesellschaftlichen Dialog flankiert werde".

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

In dem genannten Gutachten plädieren die Verfasser für „eine tiergerechtere und umweltfreundlichere Produktion bei gleichzeitiger Reduktion der Konsummenge“ und präsentieren einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung. Unter anderem stellten die WBA-Mitglieder folgende Forderungen auf:

  • Zugang zu verschiedenen Klimazonen wie dem Außenklima für alle Nutztiere,
  • mehrere Funktionsbereiche in den Ställen mit verschiedenen Bodenbelägen,
  • mehr artgemäßes Beschäftigungsmaterial,
  • ausreichend Platz für jedes Tier,
  • Verzicht auf Amputationen,
  • Eigenkontrollen der Betriebe anhand von Tierwohlindikatoren,
  • deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz,
  • verbesserter Bildungsstand der Tierhalter/-pfleger (Sachkundenachweis),
  • ein Monitoringsystem in dem systematische Daten zum Tierschutz in der Landwirtschaft erfasst werden,
  • Verringerung der Nährstoffausträge durch eine engagierte Reform der Düngegesetzgebung, die über den gegenwärtigen Referentenentwurf zur Düngeverordnung hinausgehen sollte".

  • Zugang zu verschiedenen Klimazonen wie dem Außenklima für alle Nutztiere,
  • mehrere Funktionsbereiche in den Ställen mit verschiedenen Bodenbelägen,
  • mehr artgemäßes Beschäftigungsmaterial,
  • ausreichend Platz für jedes Tier,
  • Verzicht auf Amputationen,
  • Eigenkontrollen der Betriebe anhand von Tierwohlindikatoren,
  • deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz,
  • verbesserter Bildungsstand der Tierhalter/-pfleger (Sachkundenachweis),
  • ein Monitoringsystem in dem systematische Daten zum Tierschutz in der Landwirtschaft erfasst werden,
  • Verringerung der Nährstoffausträge durch eine engagierte Reform der Düngegesetzgebung, die über den gegenwärtigen Referentenentwurf zur Düngeverordnung hinausgehen sollte".

Möglich – aber sehr teuer; Deutschland als Vorreiter für mehr Nutztierschutz

Die Kosten für einen derartigen Umbau der Tierproduktion würden sich laut Gutachten auf rund 13 bis 23 Prozent der heutigen Produktionskosten belaufen. Zur Finanzierung bauen die Autoren auf staatliche Unterstützung, mehr Engagement des Handels und die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher, diese sei bislang noch nicht ausgeschöpft.
Um die geforderten Ziele zu erreichen, schlägt der Wissenschaftliche Beirat unter anderem vor:
  • Eindeutigere und zusätzliche gesetzliche Mindeststandards zu etablieren,
  • Prämien und Kompensationszahlungen im Rahmen der 2. oder auch der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zu zahlen,
  • ein staatliches Tierschutzlabel zur Verbraucherinformation einzuführen und zu bewerben,
  • ergänzend privatwirtschaftliche Maßnahmen wie die Brancheninitiative Tierwohl und Selbstbeschränkungsabkommen zu fördern und
  • ein Forschungs- und Innovationsprogramm Tierwohl zu etablieren.

  • Eindeutigere und zusätzliche gesetzliche Mindeststandards zu etablieren,
  • Prämien und Kompensationszahlungen im Rahmen der 2. oder auch der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zu zahlen,
  • ein staatliches Tierschutzlabel zur Verbraucherinformation einzuführen und zu bewerben,
  • ergänzend privatwirtschaftliche Maßnahmen wie die Brancheninitiative Tierwohl und Selbstbeschränkungsabkommen zu fördern und
  • ein Forschungs- und Innovationsprogramm Tierwohl zu etablieren.

Der WBA empfiehlt dem Bundesagrarministerium eine Initiative Deutschlands für die Anhebung der Mindeststandards in der EU oder zumindest in für die Tierhaltung wichtigen nordwesteuropäischen Ländern".

Rinderhaltung wird als Beispiel einer verbesserten Entwicklung genannt

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) machte heute morgen schon vor der offiziellen Übergabe deutlich, dass dieses Gutachten von besonderer Bedeutung ist und viel Aufsehen erregen wird. So stehe doch für das Gutachten eine Frage von besonderer gesellschaftlicher und politischer Brisanz im Zentrum: Wie soll die Politik damit umgehen, dass Tierschutz und artgerechte Haltung Verbrauchern offenkundig immer wichtiger werden und gängige Haltungsformen nicht mehr als akzeptabel angesehen werden?, heißt es in dem Artikel. Die Rinderhaltung wurde von der FAZ als Beispiel einer Verbesserung genannt, hier sei die Haltung heute viel komfortabler und tiergerechter als vor Jahrzehnten".
Mehr Informationen und eine Zusammenfassung sowie eine Kurzfassung des Gutachtens mit Nennung aller Forderungen und am Gutachten beteiligten Wissenschaftler finden Sie hier.
(WBA, Universität Hohenheim, FAZ)