Warum die Milchkuh patentierbar ist

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Ein Patent ist ein Schutzrecht, das dem Patentinhaber ermöglicht, anderen die gewerbliche Nutzung seiner Erfindung für eine gewisse Zeit zu untersagen. Erlaubt der Patentinhaber die Nutzung seiner Erfindung, so kann er im Gegenzug eine Vergütung, sprich eine Lizenzgebühr, dafür fordern. Patente werden grundsätzlich nur für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent kann auf ein Produkt bzw. Erzeugnis sowie auf ein Verfahren gewährt werden. Unter den Erzeugnisschutz fallen Produkte wie Maschinen und Arzneimittel, aber auch Organismen, die z. B. gentechnisch verändert wurden oder ganz neue Eigenschaften aufweisen. Verfahrensschutz kann für Herstellungs- oder Analyseverfahren gewährt werden.
Grundsätzlich gilt, dass nur Ideen und Verfahren patentierbar sind, die eine erfinderische Eigenleistung zu bieten haben. Patente gibt es also nicht einfach für eine Kuh oder ein Schwein oder eine bestimmte Rasse. Im Europäischen Patentabkommen heißt es zwar ... „Europäische Patente werden nicht erteilt für: Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ … doch Tiere und Pflanzen sind von der Patentierung nicht generell ausgenommen.
Seit einigen Jahren erteilt das Europäische Patentamt auch Patente auf biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren. Rainer Osterwalder, Europäisches Patentamt, München: „Die Grundlage dieser Patente ist das Europäische Patentübereinkommen und die Biopatentrichtlinie. Die schreibt ganz klar fest, dass man Pflanzen und Tiere sowie andere Lebewesen auch patentieren kann, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.“ Einige der bereits erteilten und umstrittenen Patente weisen eine „erfinderische Eigenleistung“ auf, beispielsweise ein technisches Verfahren, mit dem ein bestimmtes - natürlich vorkommendes - Gen in einem Tier festgestellt werden kann. So ist auch das Gen Bestandteil des Patents EP 1330552, das im Januar 2007 erteilt wurde, das für bessere Milchleistung bei Kühen verantwortlich sein soll. Die Kühe unterliegen nur dann dem Patentschutz, wenn die fragliche Genvariante via Gentechnik „eingebaut“ wurde.
Grundsätzlich gilt, dass sich Patentansprüche auf gentechnisch veränderte Tiere auch auf deren Nachkommen erstrecken, wenn diese das veränderte Gen (Transgen) oder die geschützte Eigenschaft noch enthalten.