Wenn Gülle und Mist zum Problem werden!

Noch ist die Neufassung der Düngemittelverordnung gar nicht verabschiedet, aber schon hagelt es Kritik vonseiten der Wissenschaft. Im Herbst drohen weitere Verschärfungen, die könnten teuer werden für die Milcherzeuger!

Anfang des Jahres wurde die Novellierung der Düngeverordnung vorgestellt. Erarbeitet hatte diese eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft. Ziel ist eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung und verbesserte Nährstoffausnutzung. Zudem soll der Stickstoffgehalt weiter reduziert werden. Doch vielen Wissenschaftlern gehen die in der Novellierung der Düngenovelle nicht weit genug. Sie fordern jetzt eine weitere Verschärfung der Novelle. So soll unter anderem die Einarbeitungszeit von Gülle auf maximal eine Stunde nach der Ausbringung beschränkt werden. Eine weitere Forderung ist die Verkürzung der Übergangsfrist für neue Ausbringungstechnik, wie z.B. Schleppschläuche bzw. Schlitz- oder Injektionstechnik. Auch ein Verbot von Pralltellern ist im Gespräch. Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik (WBA), des Beirats für Düngungsfragen (WBD) sowie des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Novellierung der Düngeverordnung hervor. 

70 % der Maisflächen überversorgt

Besonders in Regionen mit hohem Tierbesatz und vielen Biogasanlagen besteht die Gefahr, dass Dünger nicht mehr an den Bedarf der Kulturpflanze angepasst wird, sondern auf den Feldern günstig „entsorgt“ wird, so Prof. Friedhelm Taube vom Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität Kiel und Mitglied des WBA. So seien in Schleswig-Holstein bereits 70 % der Maisanbauflächen mit Stickstoff (N) überversorgt. Taubes Berechnungen haben ergeben, dass im Durchschnitt je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche über 100 kg Stickstoff anfallen, in manchen Landkreisen sogar mehr als 150 kg. Da diese Regionen aber immer noch auf Wachstum in der Milcherzeugung ausgerichtet seien, werde es bald Probleme mit Ausbringungsobergrenze von 170 kg N/ha geben. Daher müssen Lösungsansätze unterbreitet werden, um einzelbetriebliches Wachstum weiterhin zu ermöglichen. Ein Problem sieht Taube in der zunehmenden Entkopplung von Ackerbau und Tierhaltung. Gülle und Gärreste aus milchviehstarken Regionen sollten künftig in Ackerbaugebiete gebracht werden. Um die Transportkosten zu reduzieren, sei Gülleseparierung eine intelligente Lösung.

Ausbringungstechnik in Investitionsförderung einbeziehen

WBA-Vorsitzender Prof. Harald Grethe wies darauf hin, dass sich besonders in Regionen mit hohem Tierbesatz die Nitratgehalte im Grundwasser leicht erhöht haben. Aus diesem Grund fordern beide Wissenschaftler eine verpflichtende Hoftorbilanz zur vollständigen Erfassung der Nährstoffflüsse. Diese hätte auch Vorteile für den Landwirt, da sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu einem effizienteren Nährstoffmanagement führt.
Grethe fordert zudem, Investitionen in Ausbringungstechnik und Lagerkapazität mit in die Investitionsförderung einzubeziehen, um so die Empfehlungen schnell umzusetzen. Trotzdem sieht er Kosten für die Betriebe entstehen, besonders für Betriebe mit Bilanzierungsüberschüssen. Grethe wies aber auch darauf hin, dass in Dänemark und den Niederlanden schon heute deutlich strengere Maßnahmen gelten als in Deutschland.
Wie genau und welche Maßnahmen auf die Landwirte zukommen werden, wird sich wohl erst im Herbst nach der Bundestagswahl zeigen. Auch dann erst beginnen erneut die Gespräche zur Novelle der Düngeverordnung.