Tierärztliche Bestandsbetreuung wird teurer

Aus einer Änderung der Tierärztegebührenverordnung geht hervor, dass das Entgelt für die tierärztliche Beratung von Nutztierhaltern um 30 % steigen soll. Statistisch betrachtet sollen so auf jeden tierhaltenden Betrieb zusätzliche Kosten von jährlich rund 290 Euro zu kommen.

Tierärztliche Leistungen sollen künftig höher honoriert werden und deswegen hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch (14.6.) eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) beschlossen. Die Bundesregierung strebt eine pauschale Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 % an. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern (Bestandsbetreuung) soll um 30 % steigen.
Die Mehrkosten für die landwirtschaftlichen Tierhalter infolge der neuen Gebühren veranschlagt die Bundesregierung auf insgesamt rund 58 Mio. Euro im Jahr, davon entfallen 26,5 Mio. Euro auf die höheren Gebühren für die Beratung. Statistisch betrachtet können so auf jeden tierhaltenden Betrieb zusätzliche Kosten von jährlich gut 290 Euro zu kommen.
Laut Regierungsangaben entfallen ca. drei Viertel des Umsatzes, den Tierärzte mit ihrer Tätigkeit für Landwirte erwirtschaften, auf therapeutische Leistungen und ein Viertel resultiert aus Beratungstätigkeiten.
Der GOT-Verordnungsentwurf soll möglichst schon in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 beschlossen werden. Die neue GOT könnte dann bereits Ende Juli/ Anfang August diesen Jahres in Kraft treten.

Kompromiss mit Rücksicht auf wirtschaftliche Entwicklungen in der Nutztierhaltung

Mit ihren Vorschlägen bleibt die Bundesregierung damit noch hinter den Forderungen der tierärztlichen Fachverbände zurück. Diese halten eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 % sowie der Beratungsgebühren um 100 % für notwendig. Mit dem Argument, dass gerade die Beratung in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen habe und anspruchsvoller und zeitintensiver geworden sei.
Die Bundesregierung erkennt in der jetzt vorgelegten Verordnung die Forderungen der Tierärzte als „grundsätzlich berechtigt“ an. Allerdings müssten auch die wirtschaftlichen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Bereich berücksichtigt werden. Bei tierärztlichen Betreuungsverträgen sollen daher auch weiterhin von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarungen möglich sein.
Quelle: AgE; vet-consult.de