Tierärztekammer fordert Verbot der Anbindehaltung

Die Bundestierärztekammer (BTK) befürwortet grundsätzlich die Laufstallhaltung für Rinder. Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die BTK hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.

Bei der Durchsetzung von Haltungsanforderungen sind die zuständigen Behörden an geltendes Recht gebunden. Konkrete rechtliche Vorgaben zur Gestaltung der Haltungsform für über sechs Monate alte Rinder fehlen jedoch bisher, die Rechtslage ist laut der BTK nicht eindeutig. Nach vorliegenden Rechtsprechungen wird eine ganzjährige Anbindehaltung als nicht rechtskonform angesehen, so die BTK in einer Pressemitteilung, obwohl es kein explizites Verbot der zeitweisen Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern in Deutschland gibt.
Die BTK sieht den Gesetz- und Verordnungsgeber daher gefordert, bezüglich der Haltung von über sechs Monate alten Rindern durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten.

Cross Compliance als wirksames Sanktions-Instrument?

Die BTK weist darauf hin, dass Missstände in der Haltung auch im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen angemahnt werden können. So führen u.a. die „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und die dazugehörigen EU-Vorgaben zum Schutz  landwirtschaftlicher Nutztiere (GAB 13) aus:
„Ist ein Tier ständig oder regelmäßig angebunden oder angekettet, oder befindet es sich ständig oder regelmäßig in Haltungssystemen, so muss es über einen Platz verfügen, der der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.“
Die Cross Compliance-Kontrollen können somit ein wirksames Instrument bei ggf. erforderlicher Sanktionierung von Betrieben aufgrund von Verstößen gegen diese Anforderungen sein.
Eine Erweiterung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung für über sechs Monate alte Rinder mit einem entsprechenden Verbot der Anbindehaltung wird aber laut der BTK dennoch dringend benötigt.