Antibiotika-Resistenzen: Nutztierhalter nicht vorschnell an den Pranger stellen!

Der unsachgemäße Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung wird seitens der Humanmedizin gerne als Verursacher der bedenklichen Resistenzlage herangezogen. Doch das Problem liegt in der Humanmedizin. Einseitige Schuldzuweisungen sind nicht zielführend.

Vergangene Woche hat sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gegen einseitige Schuldzuweisungen bei der Suche nach den Ursachen von Antibiotika-Resistenzen ausgesprochen. Gleichzeitig rief er dazu auf, dass Human- und Veterinärmedizin bei der Bekämpfung der Ursachen von Antibiotika-Resistenzen gemeinsam vorgehen müsse.
Dies geschah angesichts eines Vorwurfs des Bundesverbandes Deutscher Chirurgen (BDC), in dem der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung (insbesondere in der Mast) für die bedenkliche Resistenzlage in der Humanmedizin verantwortlich gemacht wurde. Zudem soll es darin geheißen haben, dass Landwirte sowie Tierärzte Überträger resistenter Bakterien seien. In Bezug dazu erklärte der bpt, dass Schuldzuweisungen, die den Stand der Wissenschaft außer Acht ließen und obendrein die eigene Verantwortung verschwiegen, nicht zielführend seien.

Jede zweite antibiotische Behandlung in der Humanmedizin mit Reserveantibiotika

Die eigene Verantwortung der Humanmedizin konnte nämlich durch Studien des Wissenschaftlichen Institus der AOK bestätigt werden: Nach den Studien sei mindestens jedes zweite (46,5 % aller Verschreibungen) in der Humanmedizin eingesetzte Antibiotikum ein sogenanntes Reserveantibiotikum. Eigentlich sollten derartige Wirkstoffe nur zum Einsatz kommen, wenn Standardmittel keine Wirkung mehr zeigten. Dazu ist anzumerken, dass Resistenzen üblicherweise dort zuerst entstehen, wo entsprechende Wirkstoffe zur Anwendung kommen und das in der Humanmedizin, verglichen mit dem Standard in der Nutztiermedizin, nur selten Erregernachweise im Zuge einer Behandlung erfolgen.

Zudem habe das Nationale Referenzzentrum für gramnegative Krankenhauserreger im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg von Keimen festgestellt, die gegen Reserveantibiotika aus der Klasse sogenannten Carbapeneme resistent seien. Für die Anwendung bei Nutztieren sind diese Carbapeneme dagegen, wie viele andere Reserveantibiotika aus der Humanmedizin, nicht zugelassen. Laut dem bpt zählen lediglich 2 % der in der Tiermedizin eingesetzten antibiotischen Wirkstoffe zu den Reserveantibiotika. Mit den genannten Fakten argumentierte der bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz in einem Schreiben an den Bundesverband Deutscher Chirurgen.

bpt: Klares Bekenntnis zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)

„Durch das klare Bekenntnis des bpt zu dem, zum 1. April in Kraft tretenden, 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetze (16. AMG-Novelle) und die Unterstützung des von der Wirtschaft getragenen QS-Antibiotikamonitorings leistet unser Verband bereits einen maßgeblichen Beitrag zur Transparenz beim Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung“, betonte Götz.
Die Gesetzesnovelle führt unter anderem dazu, dass alle tierartübergreifenden Mastbetriebe ab dem 1. April dazu verpflichtet sind, über die Ermittlung sogenannter Therapiehäufigkeiten den Einsatz von Antibiotika in ihrem Tierbestand zu dokumentieren und zu bewerten. Liegen die Betriebe mit ihrem Einsatz über dem Bundesdurchschnitt, müssen nachweislich reduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Milchviehhaltende Betriebe sind voraussichtlich nicht davon betroffen, noch offen ist dabei allerdings, ab welchem Alter die zur Mast bestimmten Kälber erfasst werden müssen.
Götz erklärte, dass auf Grundlage dieser neu gewonnenen Daten über eine im Sinne des Tieres verantwortbare Antibiotikareduktion diskutiert werden kann. Gleichzeitig appellierte er an den BDC und die Vertreter der Ärzteschaft, sich zusammen mit den Tierärzten im Sinne des Aktionsplans der EU-Kommission und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) für einen restriktiven Einsatz von Antibiotika gemäß Leitlinien einzusetzen. Sowie In einem gemeinsamen Dialog effektive Lösungen zu entwickeln. Denn nur wenn Human- und Veterinärmedizin künftig mehr an einem Strang ziehen, könne man das Resistenzproblem langfristig in den Griff bekommen, betonte der Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte.

Kritische Auseinandersetzung mit der Antibiotikadiskussion

Dr. Andreas Randt, Geschäftsführer und tierärztlicher Leiter vom Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., hat sich im Rahmen des 4. Lichtenwalder Kolloquium zur Tiergesundheit und Management im Februar 2014 mit der Antibiotikadiskussion auseinander gesetzt: Er sieht die Ansätze der 13. Novelle des AMG sehr kritisch. Denn mit der gesetzlichen Vorschrift zum begrenzten Einsatz sowie der Ermittlung und Aufzeichnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten (Animal Day Dosis) befänden wir uns auf dem Weg zu dem dänischen Lösungsansatz des Gelbe-Karte-Systems und damit einem Median-Problem: Alle Betriebe, die unter dem Median der bundesdurchschnittlichen Therapiehäufigkeit liegen, müssen Maßnahmen zur Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes umsetzen, schlimmsten Falls werden Anordnungen seitens der Veterinärämter erteilt. Randt verwies darauf, dass sich dabei immer 50 % aller Betriebe unter dem Median befinden, auch wenn die Einsatzmengen vielleicht weiter reduziert werden können.

Doch was passiert, wenn bezüglich gegebener Anordnungen, aufgrund von über dem Bundesdurchschnitt liegenden Mengen, erhöhte Krankheits- oder gar Sterberaten im Betrieb auftreten, eben wegen unterlassender notwendiger Behandlungen, fragte sich Randt. So wie es in Dänemark der Fall war. Eine Ausfallsentschädigung ist hier gesetzlich bisher nicht vorgesehen, betonte Randt. Er zeigte sich überzeugt: Es kann keine Nullgrenze geben. Es kann und darf in der Tierhaltung alleine aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht gänzlich auf antibiotische Therapien verzichtet werden! Am Beispiel Dänemark ist deutlich geworden, dass eine gesetzlich verordnete Reduzierung auf diesem Wege die Tiergesundheit nicht verbessern kann.

Hausaufgaben für die Milchviehhalter

Auch wenn die Milchviehhaltung vorerst nicht von der Ermittlung der Therapiehäufigkeit betroffen ist, ist diese gut beraten, wenn sie sich vor der Regierung damit befasst. Dr. Andreas Randt sieht dabei aktuell folgende Herausforderungen für die Milcherzeuger:
Erhaltung einer langen Nutzungsdauer antibiotischer Wirkstoffe, durch:
  • Prävention von Infektionen und Erkrankungen durch eine Optimierung der Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie des Herdenmanagements.
  • exakte ätiologische Diagnosen (Krankheitsbild, Infektionsverlauf, Erregernachweise)
  • die Ermittlung optimaler Behandlungszeitpunkte (Evidenz bisheriger Therapieerfolge, Behandlungswürdigkeit)
  • einen geringeren Antibiotikaeinsatz (Alternative Behandlungswege)

  • Prävention von Infektionen und Erkrankungen durch eine Optimierung der Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie des Herdenmanagements.
  • exakte ätiologische Diagnosen (Krankheitsbild, Infektionsverlauf, Erregernachweise)
  • die Ermittlung optimaler Behandlungszeitpunkte (Evidenz bisheriger Therapieerfolge, Behandlungswürdigkeit)
  • einen geringeren Antibiotikaeinsatz (Alternative Behandlungswege)

Gesundheitsmonitoring:

  • durch die Nutzung technischer Hilfsmittel zur Erfassung von Körpertemperatur, Futter- und Wasseraufnahme, Wiederkauaktivität, Bewegungsprofilen, Sekretparametern und einer EDV-gestützte Auswertung dieser, können Erkrankungen oder das Risiko von Erkrankungen künftig besser und schneller erkannt werden

  • durch die Nutzung technischer Hilfsmittel zur Erfassung von Körpertemperatur, Futter- und Wasseraufnahme, Wiederkauaktivität, Bewegungsprofilen, Sekretparametern und einer EDV-gestützte Auswertung dieser, können Erkrankungen oder das Risiko von Erkrankungen künftig besser und schneller erkannt werden

Weitere Informationen zu den Gesetzesnovellen des AMG sowie des Tierschutzgesetzes und dem neuen Tiergesundheitsgesetz, finden Sie in Elite 2/2014 in dem Artikel "Neue Anforderungen an Milcherzeuger" !