Staatlich regulierte Milchlieferbeziehungen oder nicht?

Ein Bericht soll bis zum Jahresende klären, ob die Milchbranche, wie vom Landwirtschaftsministerium gefordert, eigene Lösungen für marktorientierte Lieferbeziehungen gefunden hat. Ist das nicht der Fall, drohen staatliche Regulierungen.

Ob Deutschland von den neu geschaffenen EU-rechtlichen Möglichkeiten des geänderten Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) Gebrauch macht, bleibt weiter offen. Bisher hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BLM) noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Milchlieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien mithilfe neuer Verordnungen neu geregelt werden sollen. Das Recht einzuschreiten hätten die Berliner Beamten aufgrund des Artikels 148.
Noch stehen insbesondere die Fachebene, aber auch die politische Leitung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Eingriffen in die genossenschaftliche Satzungsautonomie zurückhaltend gegenüber. Sie sehen die Option einer staatlichen Regulierung als letztes Mittel an, sollten sich Molkereien und Milcherzeuger nicht von sich aus auf neue, marktorientierte Liefer- und Abnahmebedingungen einigen.
Ob die Milchbranche, wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Sommer 2018 gefordert, in hinreichendem Maße von sich aus aktiv geworden ist, soll jetzt ein Gutachten zeigen. Erstellt werden soll dieses vom Milchmarktexperten und Direktor des Kieler Instituts für Ernährungswirtschaft (ife), Prof. Holger Thiele. Der Bericht soll noch vor Jahresende in Berlin eintreffen. Auf Basis des Berichtes will die Ressortchefin, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dann eine Entscheidung treffen.
Zum Hintergrund der Entscheidungsfrage:
Klöckner hatte im August 2018 erklärt, dass sie es als notwendig ansieht, die Milchbranche mit marktorientierten Strategien" auszustatten, um sie krisenfester aufzustellen. Dies gelinge allerdings nur mit geeigneten Regelungen der Lieferbeziehungen und -bedingungen.
Klöckner hatte deshalb die Molkereien und Milcherzeuger dazu aufgefordert, bis Ende 2018 gemeinsam eine Lösung für die Lieferbeziehungen zu finden sowie eine sogenannte „Sektor-Strategie 2030“ zu entwickeln.
Gleichzeitig hatte sie die Beteiligten der Milchbranche ermahnt, dass der Staat durch die Anwendung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung auch verbindliche Regelungen erlassen könne, sollte die Milchbranche sich auf keine praxistauglichen Kompromisse und Beschlüsse einigen. Hintergrund ist, dass sich im Frühjahr 2018 auf der Agrarministerkonferenz 13 der 16 Bundesländer für die Anwendung des Artikel 148 der GMO ausgesprochen.
Siehe auch: "Sektor-Strategie Milch soll bis zum Jahresende stehen"
Quelle: AgE


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