Schleswig-Holstein untersagt Tiertransporte in Drittländer

Schleswig-Holsteins Agrarminister hat einen zeitlich begrenzten Stopp von Tiertransporten in Drittstaaten angeordnet. Von Tierschützern und aus Bayern erntet der Grünen-Politiker Beifall. UPDATE!

Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat am heutigen Montag (25.2) einen entsprechenden Erlass an die Kreisveterinärämter im Bundesland herausgegeben, der für vier Wochen gilt. In dieser Zeit würden die zuständigen Behörden keine Transporte genehmigen und auch keine Atteste für die Tiere ausstellen, teilte das Ministerium weiter mit. Betroffen sind vorrangig Exporte von Zuchttieren.
Achtung neuer Entwicklungsstand! Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den vorläufigen Stopp von Tiertransporten aus Schleswig-Holstein in 14 Staaten außerhalb der Europäischen Union praktisch aufgehoben. Der Rinderzuchtverband Schleswig-Holstein (RSH) hatte Einspruch eingelegt, nachdem der Kreis Steinburg keine Vorlaufatteste für Vermarktungsrinder ausstellen wollte. Mehr dazu hier.
Damit will die Landesregierung in Kiel offenbar den Bund unter Druck setzen. So bezieht sich der grüne Agrarminister Jan-Philipp Albrecht in der Pressemitteilung auf ein Arbeitstreffen von Bund und Ländern am vergangenen Freitag. Dabei sei auch die rechtliche Bewertung von Tiertransporten in Drittländer Thema gewesen, so Albrecht. Da auf diesem Treffen keine Klarheit für die Kreisveterinäre geschaffen wurde, hat das Landwirtschaftsministerium in Kiel heute den Erlass herausgegeben.
Albrecht kündigte an, in den kommenden vier Wochen, in denen keine Tiertransporte in Drittstaaten genehmigt werden, dafür zu nutzen, „auf ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen zu drängen."

Runder Tisch in dieser Woche

Noch in dieser Woche will das Ministerium in Kiel einen Runden Tisch mit allen betroffenen Akteuren einberufen – um auch das weitere Vorgehen abzustimmen für den Fall, dass es keine bundeseinheitliche Lösung geben sollte. Auch der Bund hat nach Informationen aus Kiel ein weiteres Treffen mit den Ländern bis Mitte März angekündigt. „Wir brauchen nicht nur weitere Klarheit über die Rechtslage, sondern müssen auch gemeinsam Wege suchen, untragbare Umstände von Langstreckentransporten zu beenden, so Albrecht.

Rinderzüchter klagen gegen Agrarministerium

Die Rinderzucht Schleswig-Holstein, RSH eG, ist hingegen der festen Überzeugung, dass es keine rechtlichen Gründe für das Versagen der Exportgenehmigungen und der Vorlaufattestierung gibt. Vorhandene EU-Vorschriften für den Tierschutz bei Tiertransport würden bis zum Bestimmungsort gelten und böten einen anwendbaren rechtlichen Rahmen bis zum Bestimmungsort im Drittland, heißt es in einer von der RSH herausgegebenen Presseerklärung. Die Einhaltung sei zu überwachen und sicherzustellen. Die RSH hat daher die Klärung dieser Rechtslage eingeleitet. Zudem ist die Zuchtorganisation der Auffassung, dass die aktuell vom Minister Albrecht einberufene Runde Tisch wird diese konkrete Rechtsfrage nicht abschließend wird klären können. Vor dem Hintergrund des von der RSH zwischenzeitlich eingeleiteten Rechtsverfahrens wird die RSH auf die Teilnahme am Runden Tisch verzichten.
Bayern fordert stärkere Kontrollen
Auch in Bayern mehren sich die Stimmen, Rinderexporte in Drittländer nicht länger unter den aktuellen Bedingungen zu dulden. So fordert Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eine drastische Verringerung der internationalen Tiertransporte. In der vergangenen Woche unterstrich Sie die Dringlichkeit einer verbesserten Situation für Exporttiere und stellte folgende Forderungen:
  • Eine allgemeine Kontrolle der Transporte, um das Tierwohl sicherzustellen.
  • Beschränkte Exporte in Drittländer auf wertvolle Zuchttiere, die dort auch nachhaltig für Zuchtzwecke genutzt werden.
  • Kontrollen auf allen Ebenen - bis hin zum Bestimmungsort.

Zusätzlich dazu appelliert Sie an die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, die Durchsetzung der bestehenden Regelungen zu verbessern und die Zahl unangemeldeter und risikobasierter Kontrollen zu erhöhen.

Tierschutzbund lobt konsequentes Vorgehen

Der Deutsche Tierschutzbund (DTB) begrüßt den Vorstoß aus Schleswig-Holstein: „Wenn Schleswig-Holstein Transporte in bestimmte Drittstaaten außerhalb Europas stoppt, weil die Transportstrecken zu lang und die Schlachtmethoden dort zu grausam sind, geht der zuständige Minister damit einen konsequenten Weg“, sagte DTB-Präsident Thorsten Schröder. Die EU-Regeln zum Tierschutz würden laut Rechtsprechung auch über die EU-Grenzen hinaus gelten, betont der DTB.

UPDATE (28.2.19)

Das Verwaltungsgericht hat am 27. Februar in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass 21 Zuchtrinder nach Marokko exportiert werden dürfen. Dazu müssen sie allerdings zunächst zu einer Sammelstelle nach Niedersachsen gebracht werden. Für den Transport dorthin bedarf es eines tierärztlichen Attests („Vorlaufattest“). In Niedersachsen wird dann wiederum ein tierärztliches Attest für den Transport nach Marokko ausgestellt.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung einemAntrag der Rinderzucht Schleswig-Holstein RSH stattgegeben und den Kreis Steinburg verpflichtet, das Vorlaufattest zu erteilen. Es hat ausdrücklich klargestellt, dass es hier nicht um die Frage ging, ob der Transport der Rinder von Niedersachsen nach Marokko tierschutzrechtlich zu genehmigen ist. Diese Prüfung obliege alleine den zuständigen Amtstierärzten in Niedersachsen.
Quelle: AgE, agrarzeitung, aho