Schärfere Vorgaben für Antibiotika

In einer Entschließung plädiert der Bundesrat für Festpreise für Antibiotika. Zudem soll der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedizin eingeschränkt oder verboten werden. Auch müssen künftig müssen beim Einsatz wichtiger Antibiotika zusätzliche Antibiogramme angefertigt werden. Die dafür anfallenden Kosten von bis ca. 80 Euro müssen Landwirte tragen.

Die Länderkammer hat am vergangenen Freitag über eine Änderung des Arzneimittelgesetzes abgestimmt, die zum Ziel hat, die Zunahme von Antibiotikaresistenzen einzudämmen.
So soll es künftig unter anderem ein Umwidmungsverbot kritischer Antibiotika auf andere Tierarten oder Krankheiten geben. Antibiotika, die Cephalosporine der dritten oder vierten Generation oder Fluorchinolone enthalten, sollen nur noch dann an Nutztiere (aber auch an Hunde oder Katzen) abgegeben werden dürfen, wenn sonst die notwendige ärztliche Versorgung der Tiere ernsthaft gefährdet ist.

Kampfansage an Mengenrabatte

Darüber hinaus sollen Tierärzte dazu verpflichtet werden, vor der Antibiotikagabe an Nutztiere ein Antibiogramm zu erstellen. Dazu sollen in einem Labortest die Krankheitserreger, die durch das Medikament bekämpft werden sollen, auf ihre Empfindlichkeit gegenüber antibiotischen Wirkstoffen getestet werden. Dadurch sollen die Therapie optimiert und Resistenzen vorgebeugt werden.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, eine Liste der für die Humanmedizin kritischen Antibiotika zu erstellen, deren Einsatz in der Tiermedizin verboten beziehungsweise eingeschränkt werden soll. Außerdem soll die Bundesregierung Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize für Mengenrabatte zu beseitigen.

Tierärzte kritisieren höhere Kosten und vermehrte Bürokratie 

Als unverhältnismäßig kritisiert der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) die geplante Verpflichtung, Antibiogramme zu erstellen. Doch in der Zielsetzung, den Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte zu reduzieren, sei die Bundesregierung längst von der Realität überholt worden, so der Verband. „Bekanntermaßen haben sich die Antibiotikaabgabemengen an Tierärzte im Zeitraum 2011 bis 2016 um mehr als 50 Prozent reduziert. Auch bei den sogenannten kritischen Antibiotika ist ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen“, schreibt der bpt in einer Pressemitteilung von Dienstag. Die Änderung würde daher den Tierärzten zufolge keinen Nutzen haben, sondern nur die Kosten der Tierhalter für Behandlungen in die Höhe treiben.
Hinzu kommt, dass wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, die Tiermedizin nämlich nur für einen kleinen Teil der Resistenzen beim Menschen verantwortlich ist, erklärt bpt-Präsident Moder. Der bpt appelliert deshalb an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, die Verordnung nicht sofort in Kraft zu setzen, sondern zunächst noch einmal das Gespräch mit der Tierärzteschaft zu suchen.
Quelle: Bundesrat, bpt, ärzteblatt
Text: G. Veauthier