Güllebehälter planen und bauen

Lagerkapazitäten für Gülle vergrößern

Durch die Änderungen der Düngeverordung muss in Zukunft mit wesentlich längeren Lagerzeiten gerechnet werden. Für viele Betriebe stehen damit Investitionen in zusätzliche Lagerkapazitäten an. Hier einige Tipps zur Planung und zum Bau von Güllebehältern.

Zu Planungbeginn muss die Größe des Lagers festgesetzt werden. Dazu stehen exakte Angaben zum Gülleanfall im Nährstoffvergleich Feld-Stall, kurz Naebi, zur Verfügung. Mit einbezogen werden dort auch sonstige Einleitungen wie Spülwasser, Sickersäfte und das Regenwasser von Ausläufen, Fahrsilos und Dachflächen. Im Behälter sind ein Freibord von mindestens 20 Zentimeter und die anfallende Jahresniederschlagsmenge während der Lagerdauer, minus 30 Prozent der Verdunstung, zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die Lagerbehälter sind im JGS-Merkblatt (Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von ortsfesten Anlagen zum Lagern von Festmist) festgelegt.  Die Verordnung DIN 11622 regelt weitere Ausführungsdetails, wie Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit, für Gärfuttersilos und Güllebehälter verschiedener Bausweisen. Die Details zu den Betonqualitäten sind in der Verordnung DIN 1045 geregelt.
In Deutschland werden Güllebehälter in der Regel aus Ortsbeton gebaut. Hinzu kommen noch Edelstahlbehälter und Behälter aus Fertigteilen. Auch Stahlbehälter mit verschiedenen Beschichtungen werden teilweise angeboten. In der folgenden Tabelle werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Typen verglichen:
Der runde Stahlbetonbehälter ist die verbreitetste Form der Güllebehälter, er ist kostengünstig in der Anschaffung und auch für Hanglagen geeignet. Eine einseitige Anfüllung ist hier, bei Berücksichtigung der Statik, möglich. Der Behälter aus Fertigteilen ist eine moderne Bauform. Der Mehrpreis gegenüber einem Betonbehälter liegt bei 15 Prozent. Edelstahlbehälter sind in der Regel um 20 bis 30 Prozent teurer als Stahlbetonbehälter. In der Haltbarkeit und im Rückbau machen sie diesen Kostennachteil allerdings wieder gut. Beschichtete Stahlbehälter sind günstiger als Edelstahlbehälter und sind in der Regel lange haltbar, Verletzungen an Beschichtungen müssen aber sofort repariert werden.
Güllekeller und Lagunen haben ihre Tücken
Zunehmend werden auch Lagunen zur Güllelagerung gebaut. Oft ist jedoch die Abdeckung schwierig und der Bau in berigen Regionen meist nicht möglich. Auch die technische Ausstattung erfordert einen größeren Aufwand als herkömmliche Rundbehälter. In Bezug auf Emissionen ist die Lagune kritisch zu betrachten, da die emittierende Oberfläche sehr groß ist. Bei einem Güllekeller unter dem Stall sind die Kosten für ein Leckageerkennungssystem sehr hoch, da es sich um große Flächen handelt. Außerdem ist diese Art Lager bei einer Biogasanlage ungeeignet, da es nicht mit vergorenem Substrat befüllt werden kann.  
Das Lager muss dicht sein
Das Entscheidende an einem Lagerbehälter ist seine Dichtheit. Diese muss zudem schnell und sicher kontrolliert werden können. Damit alles in „Augenschein“ genommen werden kann, sollten Behälter nicht eingegraben, sondern über der Erde gebaut werden. Alle nicht einsehbaren Bereiche müssen mit Leckageerkennungssystemen ausgestattet werden. Dazu werden Folien eingebaut. A und O für die Funktion der Lekageerkennung ist der dichte Abschluss am hochgeschlagenen Ende der Folie. Dringt dort Wasser ein, ist die Lekageerkennung ständig überflutet und eine Kontrolle nicht mehr sicher. Dringt gar Schmutzwasser ein, wird ein Behälter eventuell zu Unrecht als undicht kontrolliert.
Eigenleistung mit Bedacht einbringen
Beim Behälterbau sollten alle umweltrelevanten Arbeiten vergeben werden. Nur so hat der Bauherr am Ende ein Protokoll, das dem Landratsamt bei Bedarf oder im Schadensfall vorgelegt werden kann. Es empfiehlt sich, die Lekageerkennung, die Lekagekontrolle sowie die Betongüteüberwachung komplett mit zu vergeben. Selbst beim Behälterbau sollte nur mit Bedacht Eigenleistung eingebracht werden. Eine kritische Aufgabe ist das Rütteln nach dem Betonieren. Sie wird gern den „Hilfskräften“ übertragen, da der Leitmonteur die Betonpumpe oder den Betonkarren bedient. Wenn es zu Reklamationen kommt, dann fällt schnell der Satz: „Ihr habt ja selbst gerüttelt.“ Dann kann es schnell problematisch werden.
Ein Behälter sollte erst dann vom Bauherren abgenommen werden, wenn er seinen Zweck erfüllt. Deshalb sollte, auch wenn von amtlicher Seite nicht ausdrücklich gefordert, immer eine Leckagekontrolle durchgeführt werden. Außerdem ist eine Sichtkontrolle angebracht. Bei Mängeln lohnt sich in der Regel ein extra Fachmann, der den Schaden begutachtet. Er steht dem Bauherren mit Rat und Formulierungen zur Seite. In keinem Fall darf ein mangelhafter Behälter in Betrieb genommen werden.
 
Quelle: Klaus Ascher (BWagrar)