Rauchschwalben und Milchhygiene

Rauchschwalben sind gern gesehene Saisongäste auf Milchviehbetrieben. Allerdings gehören ihre Nester aus (milch)hygienischen Gründen nicht in Milchkammern oder direkt über Futtertische oder Futterlager. Der Milchprüfring Bayern e.V. empfiehlt entsprechende Schutzvorkehrungen in sensiblen Bereichen zu treffen.

Rauchschwalben sind gern gesehene Saisongäste auf Milchviehbetrieben, bringen sie doch sprichwörtlich das Glück ans Haus und fangen reichlich Fliegen – pro Tag verfüttern sie über 1 kg Insekten an ihre Brut! Rauchschwalben kehren ein Leben lang auf ihren Stammhof zurück. Problematisch für die Vögel mit dem tiefgegabelten Schwanz und rot-orangem Kehlfleck ist jedoch, dass ihnen aufgrund der modernen Ställe langsam die optimalen Nistplätze ausgehen: Offene Außenklimaställe meiden sie aufgrund zu hoher Luftgeschwindigkeiten. Nicht selten suchen sie sich als wiederkehrende Zugvögel daher einen alternativen Platz auf ihrem Stammhof. Jedes offene Fenster oder Tür an einem zugfreien Raum in Stallnähe wird genutzt, um einzukehren. So stellen Melktechnikräume, Melkstände oder Milchkammern für die Zugvögel oft ideale Alternativen dar.

Schwalbennester gehören nicht in die Milchkammer

Schwalbennester in der Milchkammer sind allerdings nicht vereinbar mit der Milchygiene und, nach Ansicht des Milchprüfring Bayern e.V., auch nicht über dem Futtertisch oder in Futternähe.
Durch ein Interview von Dr. Christian Baumgartner, Geschäftsführer des Milchprüfring Bayern e.V., ist in der Sendung des Bayerischen Rundfunks „Unser Land“ am Freitag, 4. August ungewollt eine Diskussion um in Ställen von milchgebenden Tieren brütende Rauchschwalben angefacht worden. 
Dazu teilt der Milchprüfring mit, dass seine Außendienstmitarbeiter, die Audits im Rahmen verschiedener Qualitätssicherungsprogramme auf den Höfen durchführen, bei ihrer fachlichen Bewertung der Gegebenheiten auf den Milchviehbetrieben ab sofort folgenden Rahmen in Bezug auf brütende Rauchschwalben anzulegen haben:
Schwalben im Stall stellen grundsätzlich kein Problem dar, sofern kein (milch)hygienisches Risiko von ihnen ausgeht. Eine Gefahr für die Milchhygiene besteht allerdings laut des Milchprüfringes Bayern e.V. in folgenden beiden Situationen:

  • Befinden sich Schwalbennester unmittelbar über dem Futter(tisch), kann das Futter durch den Kot der Vögel verschmutzt werden. Als Gegenmaßnahme sollte der Landwirt dafür sorgen, dass diese Verschmutzung vermieden wird. Einfache, unterhalb der Schwalbennester angebrachte Bretter ("Kotbretter") können verhindern, dass der Kot der Vögel in sensible Bereiche, wie zum Bespiel auf den Futtertisch oder in den Futter-Ladewagen, fällt. 
  • In der Milchkammer muss prinzipiell ein wirksamer Ungezieferschutz sichergestellt sein, sodass Schwalben nicht einfliegen können. Ist dies aktuell auf einem Milchviehbetrieb nicht der Fall, so ist laut dem Milchprüfring spätestens nach Abflug der Schwalben im Herbst ein Ungezieferschutz anzubringen. Dazu eignen sich zum Beispiel in die eigentlichen Türrahmen eingehängte Rahmen mit Draht/Fliegennetz oder Fliegenvorhänge, durch die die Vögel nicht durchfliegen, der Raum dennoch gelüftet wird.
Fliegentür

Eine Fliegentür hindert auch Schwalben am Zugang in Milchlagerräume bzw. Milchkammern. Foto: Berkemeier (Bildquelle: Elite Magazin)

  • Befinden sich Schwalbennester unmittelbar über dem Futter(tisch), kann das Futter durch den Kot der Vögel verschmutzt werden. Als Gegenmaßnahme sollte der Landwirt dafür sorgen, dass diese Verschmutzung vermieden wird. Einfache, unterhalb der Schwalbennester angebrachte Bretter ("Kotbretter") können verhindern, dass der Kot der Vögel in sensible Bereiche, wie zum Bespiel auf den Futtertisch oder in den Futter-Ladewagen, fällt. 
  • In der Milchkammer muss prinzipiell ein wirksamer Ungezieferschutz sichergestellt sein, sodass Schwalben nicht einfliegen können. Ist dies aktuell auf einem Milchviehbetrieb nicht der Fall, so ist laut dem Milchprüfring spätestens nach Abflug der Schwalben im Herbst ein Ungezieferschutz anzubringen. Dazu eignen sich zum Beispiel in die eigentlichen Türrahmen eingehängte Rahmen mit Draht/Fliegennetz oder Fliegenvorhänge, durch die die Vögel nicht durchfliegen, der Raum dennoch gelüftet wird.

Entfernen von Nestern mit Eiern oder Jungvögeln ist eine Straftat!

Sollte sich bereits ein Schwalbennest in der Milchkammer befinden, so ist mit der zuständigen Behörde die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Entfernen von leeren Schwalbennestern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bei der Entfernung von Nestern mit Eiern oder Jungvögeln ist von einer Straftat auszugehen ist!
Quelle: Milchprüfring Bayern e.V.
Bearbeitet: Berkemeier