QS: Bis zu 5 Cent mehr pro kg Schlachtgewicht!

Einen neuen Anreiz zur Beteiligung am QS-System bieten jetzt die Schlachtunternehmen. So wird bei der Bezahlung von Fleisch differenziert. QS-zertifizierte Betriebe erhalten bis zu 5 Cent/kg Schlachtgewicht mehr. Das Fleisch der Schlachtkühe geht in die Verarbeitung zu Wurst und Hackfleisch. Gerade bei dieser Ware achten die Verbraucher eher auf die QS-Zertifizierung als bei Edelteilstücken.

Dr. Wilhelm Jaeger, Leiter der Abteilung Landwirtschaft bei der B. & C. Tönnies Fleischwerke GmbH & Co KG in Rheda-Wiedenbrück, denkt, dass sich die Entscheidung der Milchviehhalter für die QS-Teilnahme auf Dauer auszahlen wird: „Gerade bei den Schlachtkühen verzeichnen wir eine geringe Menge an QS-Ware. Doch eine zunehmende Zahl von Abnehmern fordert QS-Fleisch. Ich schätze, dass schon in diesem Jahr große Kunden auf uns zukommen werden, die QS verlangen werden.“ Deshalb sollte ein Appell an die Milchviehhalter ausgesprochen werden, sich zertifizieren zu lassen. Landwirte ohne Fleischzertifizierung merken deutliche Preisnachteile.“
Tönnies zahlt eine Preisdifferenz von bis zu 5 Cent/kg Schlachtgewicht für QS-Rindfleisch an seine Händler aus. Bei einem durchschnittlichen Schlachtgewicht von 300 kg bringt eine Schlachtkuh von einem QS-Betrieb also 15 € zusätzlich, wenn der Händler dem Milchviehhalter den Preiszuschlag in voller Höhe weitergibt. Grob geschätzt wird mit einer jährlichen Remontierungsrate von einem Drittel gerechnet. Ein Milchviehbetrieb mit 90 Kühen vermarktet demnach im Jahr etwa 30 Schlachtkühe. So wäre ein Erlösunterschied von 450 € pro Jahr durch die QS-Zertifizierung möglich.

Datenaustausch zwischen QM und QS

Doch Auflagen und Kosten schrecken viele Milcherzeuger ab. „QS kann auch ohne viel Aufwand praktiziert werden“, meint Olaf Lück, Mitarbeiter der QS GmbH im Bereich Landwirtschaft. „Viele der Anforderungen sind relevant für Cross Compliance und gelten daher eh für fast alle Landwirte.“
Für Milchviehbetriebe, die am Programm „QM-Milch“ teilnehmen, gibt es seit 2006 eine Chance zum „Quereinstieg“ bei QS, und zwar ohne zusätzliche Auditierung. Möglich wird das durch eine Datenaustauschvereinbarung (DV) zwischen QM-Milch und QS. Runa Mosel, Referentin für Milch beim Deutschen Bauernverband, erklärt den Ablauf: „Die Vereinbarung muss zwischen QS und einer milchwirtschaftlichen  Organisation, zum Beispiel der Landesvereinigung der Milchwirtschaft, dem Landeskontrollverband oder dem Milchprüfring, unterzeichnet werden, damit QM-Milchviehbetriebe berechtigt sind, ihre Schlachtkühe in das QS-System zu liefern. So entstehen dem QM-Milcherzeuger keine Mehrkosten.
Aber auch die Kosten, die auf Nicht-QM-Betriebe bei der QS-Teilnahme zukommen, sind  überschaubar. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Auditierungen, für die Bündler und gegebenenfalls für Monitoringprogramme. Die jeweiligen Dienstleister oder Bündler erheben unterschiedliche Kosten. Die Gebühr für Audits beträgt je nach Zertifizierungsstelle zwischen 150 und 250 €. Den meisten Bündlern muss der Landwirt Jahresgebühren bezahlen. Gelten die Bündleraktivitäten als Serviceleistung, wie zum Beispiel bei Westfleisch, so werden keine Gebühren erhoben. Allerdings verpflichtet sich der Landwirt durch die Nutzung des Services dazu, seine Tiere ausschließlich an Westfleisch zu vermarkten.
Verlangt der Bündler keine Gebühr, so muss ein Status-I-Betrieb lediglich alle drei Jahre ein Audit bezahlen, hier angenommen mit 150 €. Umgerechnet auf die Zahl der in drei Jahren anfallenden Schlachtkühe (90), entspricht das 1,66 € pro Kuh oder gut 0,5 Cent/kg Schlachtgewicht. Ist der Preisaufschlag für QS-Tiere größer, hat der Landwirt einen Vorteil.
Quelle: Wochenblatt Westfalen-Lippe