QM-Milch: Was ist neu ab 2020?

Ab dem 01.01.2020 kommen fünf neue Kriterien zum QM-Milch-Audit hinzu. Die 17 K.O.-Kriterien bleiben wie bisher. Stärker gewichtet werden der Tierschutz, die Milchhygiene und der Betrieb.

Der neue QM-Milch Standard soll die Qualität, Sicherheit und das Tierwohl in den Kuhställen in den Fokus stellen. Ab dem 1. Januar 2020 kommen fünf neue Kriterien bei QM-Milch hinzu. Die 17 K.O.-Kriterien bleiben wie bisher. Um das Audit zu bestehen, müssen alle K.O.-Kriterien erfüllt sein und insgesamt mindestens 61 Punkte erreicht werden. Maximal kann ein landwirtschaftlicher Betrieb 81 Punkte erreichen. Fällt ein Betrieb durch, wird innerhalb eines Monats nachkontrolliert. Das Audit gliedert sich in die folgenden Unterpunkte:
1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere
2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister
3. Milchgewinnung und –lagerung
4. Futter und Fütterung
5. Arzneimittel, Rückstände
6. Umwelt

Erreicht der kontrollierte Betrieb in den Fokusbereichen Tierschutz weniger als 11 Punkte, in der Milchhygiene weniger als 12 Punkte oder im Betrieb weniger als 8 Punkte, kommt das Folgeaudit bereits nach 18 Monaten statt nach drei Jahren.

Fünf neue Kriterien

  • Trächtigkeitsuntersuchung: Landwirte müssen Maßnahmen zur Ermittlung des Trächtigkeitsstadiums der Tiere nachweisen. Ziel dessen ist, das keine trächtigen Tiere zum Schlachten abgeliefert werden.
  • Haltungsbedingte Mängel: Nur unter 5% der Kühe dürfen Verletzungen, Wunden oder Technopathien durch Haltungsmängel aufweisen.
  • Effiziente, antibiotikareduzierte Behandlung: Der Einsatz von Antibiotika soll in enger Zusammenarbeit mit dem Tierarzt stattfinden. Beratungstätigkeiten des Tierarztes zur Eutergesundheit müssen protokolliert sein. Landwirte sollen Erregertests durchführen lassen.
  • Aufbewahrung von Arzneimitteln: Es gilt bei der Lagerung von Arzneimitteln die Vorgabe des Medikamentenaufdrucks. Medikamente sollten separat in einem abschließbaren Raum oder Schrank stattfinden.
  • Sauberer, ordentlicher Betrieb: „Der Zustand des Betriebes darf nicht dauerhaft verschmutzt und extrem unaufgeräumt sein, z.B. kein achtloses Herumliegen von Unrat, Schrott, Reifen, Silofolie, alten und nicht funktionsfähigen Maschinen und Geräten. Hofgelände und Zuwegungen sind weitgehend zu befestigen“, so das Gremium.

Weitere Anforderungen und Einzelheiten finden Sie hier.


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