Rechtsformen

Personengesellschaft oder Körperschaft?

Wird ein größeres Projekt mit mehreren Geschäftspartnern realisiert, ist die Wahl der Rechtsform ein wichtiger Planungspunkt. Welche Fragen im Vorfeld geklärt werden sollten und worauf Sie achten müssen, hat der Steuerberater Toni Kreckl vom BBV-Beratungsdienst näher erläutert.

Wird ein neues Unternehmen gegründet, stellt sich natürlich die Frage der Rechtsform. Neben den formellen Auflagen und nennenswerten Unterschieden in der Besteuerung sind einige weitere Punkte bei der Wahl der Rechtsform ausschlaggebend. Dazu gehört die Beschränkung der Haftung, die Anzahl der Gesellschafter, sowie die Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Anteile. Auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse und Kosten der Rechtsform, zum Beispiel für den Steuerberater, können die Entscheidung beeinflussen.
 
Denken Sie immer daran, dass es keine „optimale Rechtsform“ gibt. Vielmehr müssen Argumente und Unterschiede der einzelnen Kriterien diskutiert und abgewägt werden. Hat man sich für eine Rechtsform entschieden, ist man aber nicht für immer gebunden. Im Rahmen einer Umwandlung oder Umstrukturierung des Unternehmens kann jederzeit eine Änderung der Rechtsform vorgenommen werden. Diese ist meist steuerneutral.
 
Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Prüfung der folgenden steuerlichen Rahmenbedingung legen:

  • Steuerliche Verwertung von Anlaufverlusten
  • Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen
  • Beteiligungen an stillen Reserven
  • Steuerbelastungsvergleich bei der laufenden Besteuerung, bei Ausschüttungen oder Gewinnentnahmen und bei Anteilsveräußerungen

Hinsichtlich dieser steuerlichen Kriterien können die Rechtsformen in Personengesellschaften und Körperschaften eingeteilt werden. Zur Gruppe der Personengesellschaften gehören zum Beispiel GbR, OHG, KG oder auch GmbH & CoKG. Eine GmbH oder eine Genossenschaft gehört hingegen zu den Körperschaften.
  • Steuerliche Verwertung von Anlaufverlusten
  • Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen
  • Beteiligungen an stillen Reserven
  • Steuerbelastungsvergleich bei der laufenden Besteuerung, bei Ausschüttungen oder Gewinnentnahmen und bei Anteilsveräußerungen

Persongengesellschaften bieten viele steuerliche Vorteile

Die Wahl einer Personengesellschaft dürfte aber im Regelfall die bessere sein, da diese flexibler und einfacher zu handhaben ist. Eine Änderung der Gesellschafterstruktur oder der Gewinnverteilung ist hier privatwirtschaftlich und ohne notarielle Bekundung möglich.
Eine Personengesellschaft zahlt selbst keine Einkommenssteuer. Gewinne und Verluste werden daher direkt in die Steuererklärung des Landwirts einbezogen. Dies ist besonders in der Anlaufphase von Vorteil. Anlaufverluste und hohe Abschreibungen werden hier mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnet und führen so zu einem negativen steuerlichen Ergebnis. Muss die Personengesellschaft Gewerbesteuer zahlen, kann diese mit der Einkommenssteuer des Gesellschafters verrechnet werden. Beides ist bei einer Körperschaft nicht möglich. Neu gegründete Unternehmen werden deshalb oft in der Rechtsform einer GmbH & CoKG geführt. Neben den steuerlichen Vorteilen ist bei dieser Form auch eine Haftungsbegrenzung möglich.

GmbH oder Genossenschaft?

Wächst die Zahl der Gesellschafter, wird eine Körperschaft interessant. Dabei gibt es neben einer Genossenschaft auch die Möglichkeit der GmbH. Bevor man sich dafür entscheidet, sollte man sich aber auch über die Nachteile im Klaren sein. Die Gesamtsteuerbelastung ist im Regelfall bei einer GmbH höher, Anlaufverluste können nicht „abgeschirmt“ werden und bei einem Gesellschafterwechsel ist eine notarielle Bekundung nötig. Bei einer Genossenschaft hingegen ist der Gesellschafterwechsel einfacher und ohne Notar möglich. Kleinanleger können bei dieser Rechtsform bereits mit einer geringen Kapitaleinlage attraktive Beteiligungen erwerben. Weiterer Vorteil ist die Steuerbefreiung einer Genossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen.