Niederlande: Milchviehbestände müssen abgestockt werden

Die niederländische Regierung plant mithilfe von handelbaren Emissionsrechten den Phosphatausstoß der Milchviehbetriebe deutlich abzusenken. Wird das Vorhaben in der aktuellen Version umgesetzt, müssten die Milchviehhalter ihre Kuhbestände abstocken.

Dass sie kommen ist schon länger gewiss, die große Frage ist nur wann sie kommen. Die Rede ist von den Phosphatrechten. Viele niederländische Milchviehhalter haben bereits während der letzten Monate auf die Ankündigung der Einführung der neuen Nährstoffobergrenzen reagiert und ihre Rinder- und Kuhherden deutlich aufgestockt. Die enorme Ankurbelung der Milchproduktion in den Niederlanden in diesem Winter ist denn vor allem auch auf die kräftigen Herdenaufstockungen zurückzuführen. Letztlich erhoffen sich die Milcherzeuger durch volle Ställe eine gute Ausgangsposition zu verschaffen, wenn demnächst die einzelbetrieblichen Grenzwerte festgelegt werden.
Doch die Politik spielt hier nicht mit! Der für die Landwirtschaft verantwortliche Agrarstaatssekretär Martijn van Dam hat jetzt seine Pläne offengelegt: So soll ab 2017  jedem Milchviehhalter in den Niederlanden eine einzelbetriebliche Phosphatquote zugeteilt werden. Sie orientiert sich an der Zahl der Tiere, die er am 2. Juli 2015 auf seinem Betrieb gehalten hat Somit müssten die zusätzlich während der letzten Monate eingestallten Kühe wieder raus aus den Ställen.
Wie aus dem Schreiben van Dam's hervorgeht, reagierte er damit auf die Prognose des niederländischen Statistikamtes (CBS) zum gesamten Phosphataufkommen. Dieses wurde für 2015 auf 176,3 Mio kg beziffert und würde damit um 3,4 Mio kg oder 2 % über der von der Europäischen Union vorgegebenen Obergrenze von insgesamt 172,9 Mio kg liegen. Eine Überschreitung dieser Grenze würde mit Blick auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie den weiteren Bestand von Vergünstigungen für die Niederlande gefährden (u.a. Derogation). Um dies zu verhindern, müssen die Phosphatemissionen der Milcherzeugung laut van Dam um 4 % zurückgefahren werden.

Phosphatrechte = neue Milchquote?

Deshalb hat  van Dam mit Vertretern der Milchbranche vereinbart, am 1. Januar 2017 handelbare Phosphatemissionsrechte einzuführen. Als einzelbetriebliche Referenzmengen sollen dabei die jeweiligen Emissionen der am 2. Juli 2015 gehaltenen Milchkühe herangezogen werden, wobei für extensiv wirtschaftende Betriebe weniger strenge Regeln als für die intensiven Milchviehhaltungen gelten sollen.
In einem zweiten Schritt plant der Staatssekretär, ab dem 1. Juli 2017 einen „Abschöpfungssatz“ festzulegen, um die Phosphatemissionen entsprechend bis zum Jahr 2018 auf die von der EU vorgegebene Obergrenze zurückzufahren. Der Staatsekretär rechnet damit, dass dies auf einzelbetrieblicher Ebene Abstockungsraten von 4 % bis 8 % zur Folge haben dürfte. Außerdem sollen bei jedem Handel 10 % der betreffenden Emissionsrechte verfallen und in einen staatlich verwalteten Pool gesammelt werden. Nach der Sommerpause soll die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments über das Vorhaben debattieren. Im Anschluss daran müsste die Erste Kammer des Parlaments den entsprechenden Gesetzesentwurf bestätigen.

Produktionsrekord nach dem Quotenende

Seit dem Quotenende am 31. März 2015 hat die Milcherzeugung in den Niederlanden um 9,9 % zugelegt. Zuletzt hatte in 2015 die Milchanlieferung in den Niederlanden einen neuen historischen Höchststand erreicht. Die bisherige Rekordmarke von 12,9 Mio. t im Jahr 1983 unmittelbar vor Einführung des Quotensystems wurde um rund 0,4 Mio. t übertroffen.
Quelle: AgE, ZMB