Blauzungenkrankheit

Neue Verbringungsmöglichkeit aus BTV Sperrgebiet

Neben dem Memorandum zum Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus den BTV Restriktionsgebieten in die Niederlande, gibt es nun auch eins mit Italien. Eins mit Spanien stehe zur Unterzeichnung aus.

Nach dem sich Deutschland und die Niederlande bereits im März 2019 auf ein Abkommen geeinigt hatten, um die Ausfuhr deutscher Kälber in das Nachbarland aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Niederlande vor einer Einschleppung der Blauzungenkrankheit zu schützen, wurde Montag (20.05.2019) nun auch ein entsprechendes Memorandum mit Italien veröffentlicht. Die Schriften, die mit dem niederländischen sowie italienischen Veterinärdienst vereinbart wurden, beschreiben die Regeln, die ein weiteres Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen ermöglichen.
Hier finden Sie das Memorandum Deutschland - Italien zum Download:
Baldige Unterzeichnung von Memorandum mit Spanien erwartet
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte, auch die entsprechenden Gespräche mit Spanien intensiv weiter zuführen und dabei zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abschließen zu können. So sollen sich die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai 2019 treffen. Damit würde zusätzlich zu dem Memorandum mit Italien eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.
Eine Verbringung von Kälbern aus Deutschland nach Belgien, dessen ganzes Staatsgebiet als Restriktionszone ausgeschrieben ist, und aus Belgien in die deutsche Restriktionszone ist auch ohne Abkommen möglich (im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) Nr 1266/2007), teilte das Bundesministerium (BMEL) am 03. Mai mit.
Multilaterales Abkommen kommt für Deutschland nicht in Frage
Über den Sachstand zu dem in Verhandlung stehenden multilateralen Memorandum unterrichtete das Bundesministerium am 03. Mai 2019 wie folgt:
"Das BMEL stand in Verhandlung mit den Mitgliedstaaten BEL-FRA-LUX-NLD für ein multilaterale Memorandum, wonach unter 90 Tage alte Kälber zwischen den Mitgliedstaaten des Memorandums ganzjährig verbracht werden könnten, wenn sie 7 Tage vor Verbringung einem PCR-Test auf das Vorhandensein von Blauzungenvirusgenom mit negativem Ergebnis unterzogen wurden und zeitgleich einer Repellentbehandlung mit einem zugelassenen Insektizid unterzogen wurden. Da mit diesem Memorandum, im Gegensatz zu dem bilateralen Memorandum mit den Niederlanden, eine Verbringung auch in deutsche Gebiete, die frei von Virus der Blauzungenkrankheit sind, erfolgen kann, wird ein Beitritt Deutschlands zu dem Memorandum unter Beachtung der vorliegenden Risikobewertung des FLI von den Ländern und dem BMEL abgelehnt."
Quelle: BMEL, DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Mehr zum Thema Blauzunge finden Sie in unseren Onlinebeiträgen "Blauzunge: Länder wollen Rinderhalter unterstützen" und "Blauzunge: Ab dem 17. Mai gelten neue Regeln".


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