Biogas

Neue Auflagen für Biogasanlagen mit Gülle?

Betreiber von Biogasanlagen, die Gülle nutzen, müssen neue Auflagen befürchten. Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde, beharrt die EU-Kommission auf ihrer Lesart, wonach Gülle aus Biogasanlagen im rechtlichen Sinne als Abfall anzusehen ist. In diesem Fall würden auch Güllelager und Gülletransporte dem Abfallrecht unterliegen.

Bei Agrarpolitikern trifft die Lesart der Kommission auf Unverständnis. „Es ist niemandem zu vermitteln, dass Gülle ohne Vergärung Dünger bleibt, während Gülle für Biogasanlagen künftig als Abfall behandelt werden soll“, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Rainer Erdel. Die Einstufung als Abfall sei hoch problematisch, weil dies dazu führe, dass Biogasanlagenbetreiber künftig unnötigerweise strengere Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten. Im Bundeslandwirtschaftsministerium will man sich nun um praktikable Lösungen für die Umsetzung der EU-Vorgaben bemühen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röring vermisst nach wie vor eine Begründung für den Ansatz der EU-Kommission, Gülle als Abfall einzustufen. „Eine Erklärung ist man uns bislang schuldig geblieben“, kritisierte der Parlamentarier gegenüber dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE.

Schwellenwert in der Diskussion

Als Kompromisslinie zwischen Agrar- und Umweltpolitikern in Berlin zeichnet sich ab, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Biogasanlagen künftig ab einer eingebrachten Substratmenge von 1,2 Mio m3 notwendig werden könnte; das entspräche etwa einer elektrischen Leistung von knapp 300 kW. Allerdings wird auch für einen solchen Kompromiss das Ja der Umweltbeamten in Brüssel gebraucht.

Nachrüstbedarf befürchtet

Der Fachverband Biogas warnt vor möglichem Nachrüstbedarf, wenn große wie kleine Biogasanlagen künftig immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssten. Der Nachrüstbedarf hängt dabei vom Einzelfall ab. Als gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen werden die nachträgliche Abdeckung von Gärrestlagern, die Installation einer stationären Fackel anstelle mobiler Fackeln und Installationen zur Gas- bzw. Abgasreinigung zur Reduktion der Formaldehydabgaswerte auf 40 mg/m3 genannt.

Gefahr auch für Güllelager und -transporte

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte in einem Schreiben an die agrar- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen vor den immensen Folgen der Einstufung von Gülle als Abfall. Rund 6.500 Biogasanlagen in Deutschland würden dann plötzlich als Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen. Als Abfallerzeugungsanlagen würden aber auch sämtliche Güllelager und Gülletransporte dem Abfallrecht unterliegen. Nach seiner Auffassung erfüllt der Regierungsentwurf, in dem Gülle nicht als Abfall eingestuft ist, die EU-Abfallrahmenrichtlinie bereits jetzt. Der DBV fordert, an dem Regierungsentwurf festzuhalten und im Zweifel die in Deutschland getroffene Auslegung des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigen zu lassen. (AgE)