Molkereiverbände fordern Ende der Anbindehaltung

Fünf süddeutsche Molkereiverbände fordern eine Umstellung der ganzjährigen Anbindehaltung zu einer Laufstall- bzw. Kombinationshaltung bis 2030. Die Landesbauernverbände zeigen sich gesprächsbereit, lehnen gesetzliche Fristen und Verbote aber ab.

Die Umstellung der ganzjährigen Anbindehaltung hin zu einer Laufstall- bzw. Kombinationshaltung bis zum Jahr 2030 „mit allen Kräften zu unterstützen“, ist aus Sicht von fünf süddeutschen Molkereiverbänden und den ihnen angeschlossenen Molkereien „dringend erforderlich“. In diesem Sinne sollten die zuständigen Landesministerien verbesserte Fördermaßnahmen zur Verfügung stellen, fordern in einer gemeinsamen Erklärung...

  1. ...der Genossenschaftsverband Bayern (GVB)
  2. ...der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft (VBPM)
  3. ...die Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns (IPMB)
  4. ...der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV)
  5. ...und der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg.


Zudem appellieren die genannten Molkereiverbände an die Landesregierungen Bayern und Baden-Württemberg, mit entsprechendem Nachdruck auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig wirtschaftlich entwickeln könnten.

Betont wird, dass Laufställe den Anforderungen an das Tierwohl und der Arbeitswirtschaft in der Milchkuhhaltung besonders gerecht würden. Zur Verbesserung des Tierwohls könnten in der ganzjährigen Anbindehaltung als Zwischenschritte die Weidehaltung, Laufhöfe, Lösungen für Trockensteher oder ähnliche tierwohlverbessernde Maßnahmen dienen.Gemeinsames Ziel sei es, unter Berücksichtigung der jeweiligen einzelbetrieblichen Situation in einem Zeithorizont bis 2030 diese Anforderungen möglichst weitgehend zu erreichen.

Um Strukturbrüche zu vermeiden, seien insbesondere auch sozioökonomische und bauliche Aspekte zu berücksichtigen. Für Kleinbetriebe sei eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Mitgliederversammlung der Organisation milch.bayern" beauftragte Vorstand und Geschäftsführung damit, bis zum Frühjahr 2019 praxistaugliche Kriterien für die Kombinationshaltung zu erarbeiten. Dabei sollen Wissenschaft, Molkereien und Erzeugerseite einbezogen werden.

 

Bauernverbände wehren sich gegen gesetzliche Fristen und Verbote

Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, warnte davor, die Entwicklung weg von der Anbindehaltung mit einer Fristsetzung - ob vom Staat oder von der Marktseite - über das Knie zu brechen. „Die ganzjährige Anbindehaltung ist keine Haltungsform der Zukunft. Wir stehen zur Weiterentwicklung, aber dies ist ein dynamischer Prozess, der behutsam vollzogen werden muss“, so der BBV-Präsident. Außerdem sei es wichtig, den Milchkuhbetrieben neben der Laufstallhaltung auch die Kombinationshaltung als dauerhafte Perspektive anzubieten. Der BBV sei gesprächsbereit, hier gemeinsam mit den Molkereiverbänden praxistaugliche Kriterien für die Kombinationshaltung zu definieren.

Dem BBV zufolge stehen im Freistaat noch auf rund jedem zweiten Betrieb die Kühe in Anbindehaltung, davon ein „erheblicher Teil in ganzjähriger Anbindehaltung“. Zugleich wies der BBV darauf hin, dass es gerade die kleinen Betriebe seien, deren Erhalt in der öffentlichen Diskussion um die Tierhaltung immer besonders gefordert werde.

Badischer Hauptverband sieht ökologische Folgen nach Verbot

Ein Sprecher des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) erklärte, dass auch sie in der ganzjährigen Anbindehaltung nicht die Tierhaltungsform der Zukunft sehen würden. Dennoch dürfe man nicht vergessen, dass gerade durch die kleinstrukturierten Milchviehbetriebe ökologisch wertvolle und schwer zu bewirtschaftende Gründlandgebiete offen gehalten würden, und einige davon arbeiteten noch mit Anbindehaltung. Schon jetzt sei ein beängstigender Rückgang der Viehzahlen im Schwarzwaldgebiet“ zu beobachten. Das werde auch ökologische Folgen haben. Deshalb lehne auch der BLHV ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung ab.
Vielmehr müsse auf Investitionsförderung und Beratung gesetzt werden, um die Umstellung auf alternative Haltungsformen voranzutreiben. Dazu müsse jedoch eine öffentliche Akzeptanz für die Anbindehaltung in Kombination mit einem Laufhof oder Weidehaltung geschaffen werden.

Der Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Gerhard Glaser, betonte, dass es immer darum gehe, das Wohl und die Würde der Tiere zu bewahren und weiterzuentwickeln. Aktuell gehe es aber noch mehr darum, hierbei Anstand und Würde bei den bäuerlichen Familien nicht zu verletzen. Diese gäben jederzeit ihr Bestes und müssten deshalb auch anständig ausgestattet und begleitet werden.

Quelle: AgE

 


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