Milchverträge: Bleibt die Ausnahme für Genossenschaften?

Molkereigenossenschaften sollen auch künftig von einer Pflicht zum Abschluss schriftlicher Lieferverträge ausgenommen bleiben. Das berichtet die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) nach einem Gespräch mit EU-Agrarkommissar Phil Hogan.

Die Vertreter der IGM trafen gemeinsam mit der deutschen Delegation am Rande des World Dairy Summit 2017 des Internationalen Milchwirtschaftsverbandes IDF in Belfast mit dem EU-Agrarkommissar zu einem Austausch über aktuelle milchpolitische Themen zusammen.
Kommissar Hogan soll den IGM-Vertretern versichert haben, dass es zu keiner Änderung in der marktwirtschaftlichen Ausrichtung der EU-Agrarpolitik kommen werde. Alle stimmten darin überein, dass die frühzeitige Kommunikation der Marktsignale hin zu den Milcherzeugern intensiviert werden sollte.
Vor etwa zwei Wochen sorgten die möglichen Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung für Aufruhr, auf die sich EU-Kommission, Parlament und Rat verständigt hatten. Demnach sollten künftig Milchlieferverträge mit einer klaren Angabe zu Milchmenge und Milchpreis für jeden Milcherzeuger verbindlich sein – egal, ob er an eine Privatmolkerei oder an eine Genossenschaft liefert
Über die IGM
In der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) haben sich ehrenamtliche Vertreter genossenschaftlicher Unternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsame Positionen zu politischen Themen, die die Belange der Milcherzeuger und ihrer Genossenschaften tangieren, zu vertreten und sich über genossenschaftsspezifische und erzeugerbezogene Themen auszutauschen. Gründungsmitglieder dieser Plattform sind die genossenschaftlichen Molkereiunternehme ARLA amba, Bayerische Milchindustrie eG, DMK Deutsches Milchkontor eG, Hochwald Milch eG, Molkerei Ammerland eG, Royal FrieslandCampina.
Quelle: topagrar.com