Milchmarktreform: Viel Getöse um nichts

Mit großem Getöse ist die von der High Level Group vorbereitete Milchmarktreform vorgestellt worden. Den Milchbauern sollten Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die es ihnen erlauben, „faire“ Preise auszuhandeln. Doch auch wenn jetzt Milchpreise im Vorhinein ausgehandelt werden dürfen, die deutschen Milchbauern werden von der Reform wohl kaum profitieren.

Agrarkommissar Ciolos hat heute am Donnerstag (9. Dezember) die lang erwarteten Vorschläge zur Reform des Milchsektors vorgelegt. Basis des Pakets sind die sieben Empfehlungen der High Level Group (HLG) Milk vom Juni 2010, von denen EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos drei Punkte aufgegriffen und in Form von vier Vorschlägen den Agrarministern vorgestellt hat.
Ziel der Reform ist es, die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger in der Versorgungskette zu erhöhen, damit sie „faire“ Preise mit den Molkereien aushandeln können. Die Kommission reagiert damit auf die Milchkrise 2008/2009, als viele europäische Milchbauern ihre Betriebe aufgeben mussten, weil sie keine existenzsichernden Preise gegenüber den Molkereien durchsetzen konnten.

Abnahmemengen, Preise und Zahlungsfristen dürfen festgeschrieben werden

Künftig sollen die Landwirte schriftliche Verträge mit den Molkereien über Erzeugerorganisationen kollektiv aushandeln können. Letztlich entscheidet aber jeder Mitgliedstaat, ob die langfristigen Verträge, in denen Abnahmemengen, Preise und Zahlungsfristen eindeutig festgelegt werden, verpflichtend eingeführt werden. Milch-Monopole aufseiten der Erzeuger soll es aber nicht geben, deshalb wurden für die Erzeugerkartelle Grenzwerte festgelegt: So dürfen max. 3,5 Prozent der gesamten Milcherzeugung der EU bzw. max. 33 Prozent der nationalen Milcherzeugung gebündelt werden. Allerdings bleibt es den EU-Mitgliedstaaten überlassen, ob sie ihren Erzeugern solche Verträge vorschreiben! Diese Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 gelten und jeweils im Jahr 2014 und 2018 überprüft werden.
Für die deutschen Milcherzeuger dürfte sich faktisch nichts ändern, denn das Marktstrukturgesetz erlaubt ja bereits heute die Bündelung von Milchmengen über Erzeugergemeinschaften. Nach Einschätzung des Milchindustrieverbandes (MIV) hat die Reform denn auch „kaum Auswirkungen auf das vertragliche Miteinander und die bereits vorhandene Transparenz auf dem deutschen Milchmarkt“.

Kritik vom BDM, Zustimmung vom DBV

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßt zwar den „positiven Ansatz”, doch geht er in seinen Forderungen deutlich weiter. Der BDM-Vorsitzender Romuald Schaber fordert, dass die gebündelte Milchmenge der Milcherzeuger europaweit bis zu 30 Prozent der EU-Milchmenge betragen darf. Betrachtet man die schon aktuelle Konzentration und Größe der Molkereiunternehmen, die zum Teil schon weit mehr als diese Mengen auf sich vereinen, besteht hier ein Widerspruch zum erklärten Ziel, die Marktposition der Milcherzeuger zu stärken. So wird z.B. in Deutschland der Nordmilch-Humana-Konzern nach seiner Fusion mehr als 5 % der europäischen Milchmenge vermarkten.
„In dieser Begrenzung der Milcherzeuger spiegelt sich der Einfluss der Molkereiwirtschaft auf die Politik wider. Die notwendige Marktmacht ist so für die Milcherzeuger nie zu erreichen. Sie stehen weiterhin stärker konzentrierten Molkereien mit einer entsprechend besseren Marktposition gegenüber. Das können wir nicht hinnehmen“, kritisiert Romuald Schaber.
Der Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Folgart, begrüßt die Vorlage der EU. Sie sichere das erfolgreiche deutsche Modell der Milcherzeugergemeinschaften (MEZ) und würde es europaweit zum Durchbruch verhelfen.
Allerdings verwies Folgart auf die unterschiedlichen produktions- und Lieferbeziehungen: „Da in Deutschland die Milcherzeuger ihre Interessen entweder über Genossenschaften oder Erzeugergemeinschaften bündelten, müsse sehr genau geprüft werden, ob die von der Kommission vorgesehenen Obergrenzen, wie zum Beispiel maximal 3,5 Prozent der EU-Milcherzeugung, tatsächlich hilfreich seien.“ Angesichts der stärker gewordenen Volatilität gelte es diese „einzugrenzen und stabilere Verhältnisse für die Milcherzeuger zu schaffen.“

Milchboard: Erzeugerbündelung im Bonsai-Ansatz bringt gar nichts, Herr Ciolos!

Das Milchboard weist in einer Stellungname daraufhin, dass nach wie vor ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Erzeugern und ihren Abnehmern am Markt herrscht. In Deutschland würden rund 28 Mrd. kg Milch jährlich gemolken. Rund ein Viertel davon wird gegenwärtig von Mitgliedern der MEG Milch Board produziert, ohne dass eine praktische Bündelungsmacht am Markt erreicht wäre. Doch mit diesem Viertel liegt die MEG Milch Board schon über dem nun von Ciolos vorgeschlagenen Grenzwert für MEGs in der EU. Für den nationalen Bündelungsgrad der in Deutschland nach dem Marktstrukturgesetz bis etwa 75 % gehen kann, sieht Ciolos Vorschlag nun 33 % vor. Damit würden keine neuen Möglichkeiten geschaffen, sondern die in Deutschland bestehenden sogar massiv einschränkt. Das ist nicht hinnehmbar!
Der Standpunkt der MEG Milch Board ist daher: In Deutschland schon bestehende Regelungen dürfen nicht zerschlagen werden – im Gegenteil! Das deutsche Marktstrukturgesetz sollte Vorbild für eine Bündelung auf EU-Ebene sein! Eine Bündelungsgrenze von 3,5 % europaweit und 33 % national ist nicht marktwirksam und bringt den Erzeugern gar nichts!

EU will Anreizsystem für Produktionsverzicht prüfen

Eine größere Milchmenge sei auch nach dem Ende des Quotensystems im Jahr 2015 nicht zu erwarten, ist die Kommission überzeugt. Sie will sich dennoch gegen mögliche Überschüsse rüsten. Ciolos denkt an Anreize für Milcherzeuger, die ihre Produktion einschränken. Eine Verminderung um 1 bis 2 Prozent reiche zumeist, um den Preis zu stabilisieren. Das sei billiger und sinnvoller, als Lagerbestände aufzubauen und diese mithilfe von Ausfuhrhilfen loszuwerden, führte der Kommissar aus. Ciolos will im Falle von Marktstörungen ein System prüfen und gegebenenfalls einen weiteren Vorschlag vorlegen.