Blauzunge

Länder wollen Rinderhalter unterstützen

Einige Landesregierungen kündigten an, Tierhalter in der Umsetzung der neuen Verbringungsregelungen für Tiere aus dem Blauzungenvirus-Sperrgebiet zu unterstützen. Baden-Württemberg will teils Untersuchungsgebühren tragen und Bayern ordert Impfstoff.

Kälber von zu spät* gegen das Blauzungenvirus (BTV) geimpften Kühen dürfen seit dem vergangenen Freitag bzw. Samstag (17./18.5.2019) aus den BTV-Restriktionszonen nur noch nach einer Blutuntersuchung und nachgewiesener Virusfreiheit in BTV-freie Gebiete verbracht werden. Grund dafür ist eine neue Regelung, die von Bund und Ländern beschlossen wurde. Die Details und Verweise der davon betroffenen Bundesländer finden Sie in unserem Bericht "Ab dem 17. bzw. 18. Mai gelten neue Regeln!". Da die sehr plötzlich eingeführten Neuregelungen Rinderhalter je nach Impfstatus und ihrer betrieblichen Ausrichtung in der Vermarktung und Aufzucht stark wirtschaftlich unter Druck setzen können, haben Interessenverbände bzw. teilweise die Länderministerien selbst jetzt Unterstützung angekündigt. Zur Problematik trägt nach wie vor die Verfügbarkeit des BTV8-Impfstoffes bei.
Der Handlungsdruck ist am größten für Betriebe im Sperrgebiet, die bisher nicht geimpft haben oder konnten bzw. noch nicht lange genug impfen* und ihre Kälber, bzw. zumindest die männlichen, üblicherweise frühzeitig abgeben. Die Vermarktungsprobleme stellen die Betriebe dann auch vor Herausforderungen in der Unterbringung der Kälber, hier müssen ggf. kurzfristig Stallplätze geschaffen werden. Denn Kälber selbst dürfen erst ab einem Alter von frühstens einem, meisten aber erst ab 2,5 bis 3 Monaten mit dem Blauzungenvirus-Impfstoff behandelt werden - das ist je nach Impfstoffpräparat und betrieblicher Impfsituation unterschiedlich! Geimpft wird zur Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei Wochen. Der Beginn der Immunität wird mit ungefähr drei Wochen nach der zweiten Impfeinheit angegeben. Geimpft werden muss zu Erhaltung des Status mindestens jährlich.
Baden-Württemberg: Land übernimmt Gebühren für Blutuntersuchungen bei Tieren aus Impfbetrieben
Um den betroffenen Betrieben zu helfen, hat das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg vergangene Woche (KW 20) mitgeteilt, den Tierhaltern Entlastung zu verschaffen, indem das Land keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben erhebt, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden. Die Landesregierung reagiere damit auf die verschärften Anforderungen an den Transport der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und leiste damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zur Entlastung der entstehenden Zusatzkosten.
* Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist nun bei der Verbringung in freie Blauzungengebiete der Virustest auf den Serotyp 8 (BTV-8) notwendig. Dies ist erforderlich, da sich die Kälber nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und ihn nach der Geburt trotz der Antikörperverabreichung über das Erstkolostrum verschleppen können.
Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung sowie die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt wurden, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig. Eingeschlossen sind auch die Blutuntersuchungen für geimpfte Tiere, die in die Niederlande exportiert werden. Bei diesen Exporten ist eine Blutuntersuchung grundsätzlich Pflicht. Die Kosten für Probenahme und Probentransport müssen die Betriebe selbst übernehmen, die Kosten für die direkte Laboruntersuchung übernimmt auch hier das Land.
Bayern: Land ordert Impfstoffdosen
Um eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen will das Land Bayern kurzfristig mehrere zehntausend Impfstoffdosen gegen BTV-8 zur Verfügung stellen. Weitere rund 1 Mio. Impfstoffdosen seien bei verschiedenen Herstellern für eine Abnahme durch bayerische Tierärzte reserviert und könnten ab Juni bezogen werden, teilte das bayerische Umweltministerium vergangene Woche mit (KW 20). Ziel der Bemühungen sei es, einen bisher noch nicht erfolgten Ausbruch in Bayern zu verhindern und die Impfrate zu erhöhen. Diese liege derzeit bei 6 %, während in Baden-Württemberg hingegen 40 % erreicht sind. Dabei werde auch auf die Mitverantwortung der Tierhalter gesetzt, ihre Bestände bestmöglich zu schützen. Nach wie vor wird geraten, dass alle Betriebe, die noch nicht geimpft haben, schnell den Impfstoff über ihre Tierärzte bestellen sollten. Auch für Betriebe in jetzt noch nicht gesperrten Gebieten ist die Impfung angeraten, um vermarktungsfähig zu bleiben. Für die bislang geringe Impfquote wird weiter eine zu geringe Impfstoffverfügbarkeit verantwortlich gemacht.
Nordrhein-Westfalen: Landwirtschaftsverband will sich für Lösungen beim Ministerium einsetzen
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) kann die Verschärfung der Verbringungsregelungen für Kälber nicht nachvollziehen, die ursprünglich bis zum 30. Juni gelten sollten. Dies verursache hohe Kosten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden, monierte der Verband vergangene Woche. Die bisher gültigen vereinfachten Verbringungsregelungen seien für die rinderhaltenden Betriebe äußerst wichtig und insbesondere bei dem derzeit klinisch unauffälligen Verlauf der Blauzungenkrankheit auch vollkommen berechtigt. Zudem stelle die extrem kurzfristige Umsetzung der neuen Transportregelungen die Rinderhalter vor unlösbare Probleme. Der Verband will sich nach eigenen Angaben beim nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium dafür einsetzen, dass rinderhaltenden Betrieben in Restriktionsgebieten praktikable Lösungsansätze angeboten werden.
Quelln: AgE, PEI


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