Kuh-Patent: Einspruch abgewiesen

Das umstrittene europäische Patent auf Zuchtverfahren von gentechnisch manipulierten Kühen bleibt bestehen. Das EU-Patentamt in München wies am 3. März 2010 alle Einwände gegen das Patent zurück. Werden Milcherzeuger zum Dienstleister industrieller Großkonzerne degradiert?

Warum die Milchkuh patentierbar istPatent EP 1 330 552 - was steckt dahinter?
Die Inhaber des Patentes mit der Nummer EP 1330552, eine siebenköpfige Gruppe neuseeländischer und belgischer Biotechnologen, haben eine Gensequenz identifiziert, die für hohe Milchleistung verantwortlich ist. Ziel ist es, den Gencode in normale Kühe „einzubauen“, um aus ihnen Hochleistungskühe zu machen.
Das Patent verhindern wollten per Sammeleinspruch die Umweltschutzorganisation Greenpeace, das katholische Hilfswerks Misereor, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Greenpeace und andere Verbände hatten bereits im Oktober 2007 Einspruch gegen ein entsprechendes Patent (EP 1330552) eingelegt. Die Klageführer führten dabei ethische Gründe an. Sie argumentierten, dass die Erfindung bei Tieren „Leiden ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier“ hervorrufe. Zudem würde beim Einbau neuer Gene die Funktionsweise normaler Gene oft gestört. Auch produziere die Methode eine hohe Rate tot geborener, kranker oder nicht lebensfähiger Tiere. Hinzu komme, dass die patentierte Gensequenz keine Erfindung, sondern nur eine Entdeckung sei. Der Anwalt der Patentinhaber hielt den Anschuldigungen entgegen, dass es für ein Leiden solcher genveränderten Tiere keinerlei Beweise gebe.
Das zuständige Gremium des Patentamtes, das aus drei technischen Experten und einer Juristin besteht, wies die Einwände der Beschwerdeführer zurück. Seine Abweisung der Beschwerden begründete das Europäische Patentamt ausdrücklich damit, dass sich das Patent nicht auf natürlich vorkommende Kühe beziehe, sondern nur auf solche, die gentechnologisch verändert wurden. Greenpeace kündigte an, bei der nächsthöheren Instanz Einspruch einzulegen.

Bauern befürchten Lizenzgebühren

In jüngster Zeit würden immer mehr Patente auf Nutztiere angemeldet, erläutert Christoph Then von Greenpeace. Weil Zuchtverfahren grundsätzlich nicht patentiert werden könnten, würden sie mit technischen Details garniert, um Monopole auf die Zucht und die Tiere selbst zu erlangen. Dabei gehe es nicht nur um gentechnisch veränderte Tiere, sondern vielfach auch um Verfahren zur Auswahl und Kreuzung. Mit diesem Kniff könnten nicht nur gentechnisch veränderte Tiere unter Patentschutz gestellt werden, sondern auch die Verfahren zur Auswahl und Kreuzung. Falls das klappt, könnten die Patentinhaber von Milchbauern künftig beim Einsatz der Genetik Lizenzgebühren verlangen. Das zumindest befürchtet BDM-Vertreter Thorsten Sehm: „Wir Milcherzeuger kommen in unabsehbare Abhängigkeiten“, warnt er. Über Genpatente, die bis in die Ställe reichen, könne sich die Agrarindustrie künftig komplette Produktionsketten sichern. Greenpeace beziffert die Zahl solcher Patentanmeldungen inzwischen auf mehr als 30.
Experten vom Testbiotech-Institut München nannten als Beispiel eine Patentanmeldung des US-Nahrungsmittelkonzerns Monsanto, die inzwischen an ein Pharmaunternehmen verkauft worden seien. Ziel seien jeweils höhere Milchleistungen. Eine dieser Anmeldungen sei besonders weitreichend und beanspruche Patentschutz für die Kühe, das Sperma und alle Milch- und Fleischprodukte. Würde es erteilt, wäre der Landwirt „nur noch ein Dienstleister der Industrie“. Josef Schmid vom AbL befürchtet deshalb sogar, „dass die Nahrungsmittelkonzerne mit solchen Patenten die Macht in den Kuhställen der Welt anstreben“.

Milchkuh als Präzedenzfall

Der Streit um die „Turbokuh“ gilt weltweit als Präzedenzfall, weil es mit das erste auf die Lebensmittelwirtschaft zielende Tierpatent ist. Eine  Flut von Patentanträgen könnte jetzt die Genkuh" auslösen, fürchtet die Mitbegründerin des Bündnisses Kein Patent auf Leben, Ruth Tippe. Allein 2008 und 2009 hat es nach Angaben der Organisation Kein Patent auf Leben" mindestens 30 Anmeldungen von Patenten auf Nutztiere gegeben. Damit sei jetzt erstmals der verbrauchernahe Bereich der Nutztiere betroffen, denn ein deratiger Patentschutz geht über den Zuchtvorgang weit hinaus, erklärt Tippe, da er auch die Tiere selbst beinhaltete. In einem Patentantrag (WO 2009011847) werde z.B. ein Schutzrecht auf die Zucht von Rindern, die genmanipulierten Tiere selbst sowie Milch, Käse, Butter und Fleisch beansprucht.