Kartellamt fordert "Systemwechsel" bei Lieferbeziehungen

Das Bundeskartellamt droht den Milchmarkt aufzumischen. Die gängigen Lieferverträge zwischen Molkereien und Milchbauern beschränken nach Auffassung der Behörde den Wettbewerb um Rohmilch. Die Behörde drängt die Molkereien wegen wettbewerblicher Bedenken zu Änderungen ihrer Verträge mit den Milchbauern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland lange Kündigungsfristen und Laufzeiten aufweisen. Außerdem werden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen. Ebenso weit verbreitet ist es, dass der Milch-Auszahlungspreis erst nach der Lieferung festgesetzt wird und sich an Referenzpreisen und Marktinformationssystemen orientiert. Wir wollen jetzt die Diskussion mit der Branche über mögliche wettbewerbliche Alternativen intensivieren.“
Seit April 2016 führt das Bundeskartellamt ein Verfahren zu den Lieferbedingungen für konventionell erzeugte Rohmilch. Hintergrund sind lange Kündigungsfristen für die Milcherzeuger, die im Zusammenspiel mit besonderen Marktbedingungen bei der Rohmilcherfassung zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen könnten. Insbesondere sieht die Behörde die Kombination von Vertragslaufzeit und Alleinbelieferungspflicht, die nachträgliche Preisfestsetzung und bestimmte Marktinformationssysteme als problematisch an. Im Pilotverfahren zu den Lieferbedingungen von Deutschlands größter Molkerei DMK hat das Bundeskartellamt jetzt ein Sachstandspapier (Zwischenbericht) veröffentlicht. 

Nur ein Prozent der Rohmilch wechselte die Molkerei

Bislang hat die Behörde 89 private und genossenschaftliche Molkereien befragt, die im Jahr 2015 ca. 30,9 Mio. Tonnen Rohmilch erfassten. Dies entspricht etwa 98 % der Milchanlieferungsmenge. Die Ermittlungen haben ergeben, dass im Jahr 2015 genau 97,8% der von den Ermittlungen umfassten Rohmilchmenge Ausschließlichkeitsbindungen (Alleinbelieferungspflicht und lange Kündigunsfristen) unterlagen. Ferner ist über die Hälfte der Rohmilchmenge nur mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren kündbar. Die effektive Kündigungsfrist kann sich darüber hinaus erheblich verlängern, weil 87,5% nur einmal im Jahr kündbar sind. Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Marktberuhigung, die sich in niedrigen Wechselquoten niederschlägt. So lagen die Wechselquote von einer Molkerei zur anderen in den Jahren 2013 bis 2015 konstant unter 2%, sie betrugen 2013: 1,6 Prozent, 2014: 1,7 Prozent und 2015: 1,0 Prozent.
Kündigungsfristen

(Bildquelle: Elite Magazin)

„Die Ermittlungen haben ergeben, dass flächendeckend Lieferbedingungen mit einer Alleinbelieferungspflicht und langen Kündigungsfristen sowie einer nachträglichen Preisfestsetzung verwendet werden. Daraus resultiert eine nachhaltige Beruhigung des Wettbewerbsgeschehens“, heißt es in dem 18-seitigen Schreiben. Die bestehenden Verträge führten aufgrund der Besonderheiten des Milchmarktes zu einer Marktabschottung durch die Molkereien und schlechteren Preisen für die Landwirte, als es unter wettbewerblichen Bedingungen der Fall sei.
In dem In dem Zwischenbericht unterbreitet das Kartellamt Vorschläge (mögliche Alternativen) für die Ausgestaltung / Neuordnung der Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien:
  • kürzere Kündigungsfristen für Lieferverhältnisse,
  • Lockerung der Kopplung von Lieferverhältnis und Genossenschaftsmitgliedschaft,
  • Festlegung der Preise vor Lieferung (z.B. Festpreisvereinbarungen),
  • Absicherung durch Erzeugerorganisationen.

  • kürzere Kündigungsfristen für Lieferverhältnisse,
  • Lockerung der Kopplung von Lieferverhältnis und Genossenschaftsmitgliedschaft,
  • Festlegung der Preise vor Lieferung (z.B. Festpreisvereinbarungen),
  • Absicherung durch Erzeugerorganisationen.

Das vorliegende Sachstandspapier verfolgt laut dem Kartellamt nicht den Zweck, den mutmaßlichen Verstoß gegen das Kartellrecht durch die Molkereien zu belegen. Es soll vielmehr als Grundlage für eine Diskussion mit den Unternehmen der Branche und der Politik dienen. „Zeitgleich wird die Beschlussabteilung aber das Pilotverfahren weiter vorantreiben und ihre tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen in einem Anhörungsschreiben zusammenfassen“, heißt es in dem Sachstandspapier.
DMK weist Vorwürfe zurück
Das DMK weist in einer ersten Stellungnahme die Inhalte des Kartellamts-Papiers vehement zurück: „Die Lieferbedingungen des DMK sind nicht nur kartellrechtlich zulässig, sie sind für das Überleben der bäuerlichen Milchwirtschaft in Deutschland und für die Versorgung der Bevölkerung mit dem Grundnahrungsmittel Milch unabdingbar." Das Unternehmen kündigt an, gegen eventuelle Auflagen des Bundeskartellamtes gerichtlich bis hin zum Europäischen Gerichtshof vorgehen zu wollen.
Zudem wirft das DMK dem Kartellamt vor, die deutsche Milchindustrie im internationalen Wettbewerb zu schwächen, ja sogar den deutschen Milchmarkt zerstören zu wollen. „Das Zerschlagen von funktionierenden Lieferbeziehungen verändert weder den volatilen Welt-Milchmarkt, noch die Nachfragemacht des Handels, zitiert die Lebensmittelzeitung den Geschäftsführer der DMK eG, Dr. Klaus Hein.
MIV: Die Vorschläge der Behörde sind unbrauchbar!
Auch der Milchindustrie-Verband (MIV) hält die Schlussfolgerungen des Bundeskartellamts für nicht nachvollziehbar. Der Vorstoß sei weltfremd und demonstriere, dass die Behörde nicht erfasse, wie der Milchmarkt funktioniere. „Das Bundeskartellamt möchte die seit Jahrzehnten gelebte marktwirtschaftliche Vertragsfreiheit durch ein restriktives System und Verbote ersetzen“, sagt MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Die Vorschläge der Behörde sind schon deshalb unbrauchbar, weil sie nicht das Ziel eines langfristig höheren Milchpreises erreichen werden.“
Dennoch zeigt der MIV Bereitschaft zum Dialog mit der Behörde und weiteren politischen Akteuren. Die Gesprächsebene müsse allerdings Brüssel mit einbinden, da die bemängelten Vertragsbestandteile auch von ausländischen Molkereien angewendet würden. Nationale Alleingänge könnten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Molkereien noch größeren Schaden zufügen, so der MIV.

DBV: Ja zu neuen Preismodellen, Nein zur Aufhebung der Anlieferungs- und Abnahmepflicht

Der  Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich in seiner langjährigen Forderung bestätigt, die Stellung der Milcherzeuger in der Lieferkette und ihre kartellrechtliche Privilegierung zu stärken. So werden die Anregungen des Kartellamts, die vertraglichen Beziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien stärker auf verbindliche Vereinbarungen über Mengen und Preise sowie neue, marktorientierte Preismodelle auszurichten, vom DBV-Präsidium ausdrücklich unterstützt. Allerdings dürfe das Prinzip der Selbstverwaltung in bäuerlichen Vermarktungseinrichtungen nicht in Frage gestellt werden, um das gemeinsame Ziel einer Stärkung der Erzeugerposition nicht zu konterkarieren, heißt es in einer Presseerklärung. Die einzelnen Molkereiunternehmen seien nun gefordert, die vom Bundeskartellamt gegebenen Empfehlungen als Anregung für die weitere Diskussion innerhalb des Milchsektors zu verstehen.
Die Einordnung des Kartellamtes zur Anlieferungs- und Abnahmepflicht trägt das DBV-Präsidium jedoch nicht mit. Die Entscheidung über beide Instrumente gehöre in die Selbstverwaltung einer Vermarktungseinrichtung und müsse von Milcherzeugern in ihrer Rolle als Eigentümer und Lieferant getroffen werden. Auch sieht das DBV-Präsidium die vom Kartellamt erwähnten Fristen von drei bis vier Monaten  für eine große Zahl von Vermarktungsunternehmen und einen Teil der Milcherzeuger als nicht ausreichend an. Auch wenn dies aus Sicht des einzelnen Milcherzeugers kurzfristig positiv bewertet werden kann, warnt das DBV-Präsidium vor einer Schwächung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des genossenschaftlichen Molkereisektors.
DRV: Die Maßnahmen werden nicht zu höheren Milcherzeugerpreisen führen!
Entschieden widerspricht auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) den Schlussfolgerungen des Bundeskartellamtes im Verfahren zu den Lieferbedingungen für Rohmilch. Der DRV sieht in den vom Amt vorgelegten Empfehlungen einen massiven Eingriff in bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen, die zwischen den landwirtschaftlichen Milcherzeugern und ihren Genossenschaften bestehen.
Der DRV warnt davor, dass eine Beschädigung der langjährig von den Mitgliedern aufgebauten Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der Konsequenz zu Verwerfungen auf dem Milchmarkt führen kann, die letztlich auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Milcherzeuger hätten. „Erwartungen, dass solche Maßnahmen zu höheren Milcherzeugerpreisen führen, werden sich nicht erfüllen. Sie führen im Gegenteil zu mehr Unsicherheit für alle Akteure“, so DRV-Präsident Manfred Nüssel.
Nach Auffassung des DRV sind die Lieferbeziehungen, die von den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft in demokratischen Verfahren durch Satzung und Anlieferungsordnung geregelt werden, sehr wohl kartellrechtlich zulässig. Die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften entscheiden im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes selbst über ihre Lieferbedingungen wie Vollablieferungs- und Vollabnahmepflicht, Kündigungsfristen und das Verfahren der Preisfestsetzung. Die Vollablieferungspflicht des Mitglieds und die Vollabnahmepflicht der Genossenschaft geben laut DRV dem Milcherzeuger im ländlichen Raum Sicherheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade angesichts zunehmend schwankender Märkte und Preise erheblich an Bedeutung.
BDM begrüßt die „sehr treffende Analyse“!
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. begrüßt die in vielen Punkten sehr treffende Analyse des Bundeskartellamts der Besonderheiten der Milchlieferbeziehungen. „Schon in der Sektoruntersuchung Milch aus dem Jahr 2012 hat das Bundeskartellamt ein eklatantes Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Milchviehhalter festgestellt – ohne dass die Bundesregierung daraus bisher eine Handlungsnotwendigkeit abgeleitet hat. Die neuerliche Analyse vertieft die Erkenntnisse von 2012 und benennt einige wichtige Ursachen dafür, warum die Milchviehhalter bisher nicht auf Augenhöhe am Markt teilnehmen können“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. 
Kritisch sieht der BDM, dass im Sachstandsbericht des Bundeskartellamts, dass unberücksichtigt bleibt, dass eine Verbesserung der Lieferbeziehungen nicht davon entbindet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gesamt-Milchmarkt nicht durch große Übermengen in massive Schieflage gerät.
Befremdlich sieht man beim BDM die Reaktion des Deutschen Milchkontors (DMK). „Für die Milchviehhalter ist das blanker Hohn. Bisher werden Verluste praktisch komplett auf uns als schwächstes Glied in der Wertschöpfungskette abgewälzt. In der Milchmarktkrise, die ihren Höhepunkt 2015/2016 fand, mussten unzählige Milchviehhalter ihre Betriebe aufgeben, während die Molkereien weiterhin gute Betriebsergebnisse melden konnten“, kritisiert Schaber. „Es wird höchste Zeit, dass auch die Molkereien ihre Komfortzone verlassen müssen und sich auf mehr Wettbewerb einstellen.“             
Das Sachstandspapier des Bundeskartellamtes finden Sie hier zum
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Autor: Veauthier