Hessen, Saarland und das FLI raten zur BTV-Impfung

Jetzt raten auch Hessen und das Saarland zur vorbeugenden Impfung gegen das Blauzungenvirus, das zunehmend näher an die deutschen Grenzen rückt.

Die in Frankreich, Italien und einigen Balkanstaaten grassierende Blauzungenkrankheit breitet sich zunehmend auch in Richtung Deutschland aus. Während in Baden-Württemberg seit Jahresbeginn 2017 die Zahl der gegen BTV-8 und BTV-4 geimpften Rinder bereits deutlich steigt, haben in der vergangenen Woche (KW 14) nun auch Hessen und das Saarland zur Schutzimpfung gegen das Blauzungenvirus (BTV) aufgerufen. 

Hessen: Impfung ist ein Vorteil auch für den Tierverkehr

„Wir empfehlen dringend die vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit den Serotypen 4 und 8. Die hessischen Tierhalter sollten ihre Rinder, Schafe und Ziegen möglichst zeitnah gegen den Erreger der gefährlichen Seuche impfen lassen“, sagte die Wiesbadener Agrarressortchefin Priska Hinz. Wer seinen Bestand gegen das Virus schützen möchte, sollte sich zunächst an das zuständige Veterinäramt wenden, da die Impfung genehmigungspflichtig sei.
Hinz wies darauf hin, dass im Falle eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit der Transport von Tieren in ein tierseuchenfreies Gebiet, zum Beispiel ein anderes Bundesland, praktisch nur noch mit Impfung möglich sei. „Tierhalter mit nachweislich bereits geimpftem Bestand haben im Fall eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit einen zeitlichen Vorteil gegenüber anderen: Innerhalb der dann eingerichteten Restriktionszonen dürfen Tiere frühestens 60 Tage nach der Impfung in ein anderes Gebiet gebracht werden“, erläuterte die Ministerin. Die freiwillige Impfung, deren Kosten die Tierhalter tragen, sei zudem aktiver Tierschutz, denn die durch Stechmücken übertragene Virusinfektion könne ernsthafte Gesundheitsschäden hervorrufen.

Saarland: Bis auf Weiteres keine Restriktionszone mit Verbringungsbeschränkung

Der saarländische Minister Reinhold Jost berichtete, dass keine 150 km entfernt in Frankreich in diesem Jahr erneut Fälle von Blauzungenkrankheit des Typs BTV-8 aufgetreten seien. „Die Impfung ist das einzige Mittel, um Wiederkäuer vor einer Infektion zu schützen“, betonte Jost.

Jost Angaben nach haben sich die an Frankreich angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und die Schweiz darauf verständigt, bis auf Weiteres keine Restriktionszone mit Verbringungsbeschränkungen einzurichten, wenn in diesem Jahr das Blauzungen-Monitoring weitergeführt und kein positiver Fall gefunden werde. Auch Belgien und Luxemburg wollten noch mit der Einrichtung einer Sperrzone warten.

FLI: BTV ist nach wie vor eine Bedrohung für deutsche Bestände

Auch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) sieht die Blauzungenkrankheit nach wie vor als Bedrohung für deutsche Tierbestände. Im März wurden in Frankreich 68 Fälle mit aktivem Virus vom Serotyp 8 gemeldet. Diese Fälle rücken seit Beginn des Jahres immer mehr in Richtung deutsche Grenze vor, was zur Folge hat, dass die 150-Kilometer-Gebiete mittlerweile die Bundesländer Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland erreichen. Auch Belgien, Luxemburg und die Schweiz sind betroffen. Im Radar Bulletin stellen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das FLI regelmäßig Informationen über die internationale Lage und Ausbreitung von Tierseuchen, die für Deutschland und die Schweiz relevant sind, zusammen.

EFSA: BTV tilgen gelingt nur über ein 5-Jahre-Impfprogramm

Unterdessen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten festgestellt, dass die Krankheit nur zu tilgen ist, wenn über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren 95 Prozent der Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen nach Angaben des FLI in die laufenden Arbeiten zu einer EU-Gesetzgebung zum Blauzungenvirus-Erkrankung einfließen. Zum Gutachten, hier.
Quellen: Umweltministerien Hessen und Saarland, FLI, EFSA, AgE

Bearbeitet: Berkemeier