Greening: Augen zu und durch!

Nicht mitmachen beim Greening dürfte teuer werden. Berechnungen zeigen, dass die Einhaltung der Greening-Vorgaben auch in vergleichsweise stark betroffenen Milchviehbetrieben stets zu empfehlen ist.

Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 wurde das Greening beschlossen. Jetzt stehen die Eckpunkte des Greenings fest. Wer die Zusatz-Prämie in Höhe von 90 €/ha mitnehmen will, muss:
  1. sein Grünland erhalten,
  2. ab 10 ha Ackerfläche mindestens zwei, ab 30 ha sogar drei Hauptkulturen anbauen,
  3. mindestens 5 % der Fläche als ökologische Vorrangfläche vorhalten.

Letztere können bereits vorhandene Landschaftselemente (Hecken, Baumgruppen usw.) oder mit Leguminosen oder Zwischenfrüchte bestellte Flächen sein. Voraussetzung ist aber, dass auf den Flächen weder Mineraldünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Weitere Details sind noch zu klären.

  1. sein Grünland erhalten,
  2. ab 10 ha Ackerfläche mindestens zwei, ab 30 ha sogar drei Hauptkulturen anbauen,
  3. mindestens 5 % der Fläche als ökologische Vorrangfläche vorhalten.

Prof. Uwe Latacz-Lohmann und Norbert Schulz vom Institut für Agrarökonomie der Universität Kiel haben nachgerechnet, wie sich das Greening in einem typischen (schleswig-holsteinischen) Milchviehbetrieb finanziell auswirkt.

120 Kühe und 119 ha

Die Berechnung bezieht sich auf einen intensiven Milchviehbetrieb mit 120 Kühen, der 119 ha Fläche bewirtschaftet, davon 65 ha Ackerland. Die restlichen 54 ha sind Grünland.
Wegen der Flächenknappheit – für Neupachten werden nicht selten 800 €/ha gezahlt – baut der Betrieb auf den Ackerflächen ausschließlich Mais an. Damit verletzt er die Greeningbedingung (über 30 ha müssen mindestens drei Früchte angebaut werden, wobei die größte Frucht nicht mehr als 75 %, die kleinste mind. 5 % der Ackerfläche einnehmen muss). 3 % der geforderten ökologischen Vorrangfläche erbringt er bereits durch Knicks (Wall-/Hecken), 2 % seiner Ackerfläche müssen deshalb noch in ökologische Vorrangflächen überführt werden.

Zwei Varianten wurden durchgerechnet:

  • Die erste besteht darin, dass der Betrieb die ökologische Vorrangfläche durch 2 % Flächenstilllegung erbringt. Die 3 % schon im Betrieb vorhandenen Knicks werden eins zu eins als ökologische Vorrangfläche angerechnet. Zudem wird in dieser Variante  Mais nur noch auf 75 % der Ackerfläche (47,75 ha) angebaut. Auf den verbleibenden 25 % der Ackerfläche stünden dann Roggen-Ganzpflanzensilage (11,7 ha) sowie Ackergras (3,25 ha). Zum Auffüllen der Futterlücke kauft der Milcherzeuger Maissilage zu (12.500 € pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Roggen-Ganzpflanzensilage und das Ackergras sowie der eingesparten variablen Kosten durch den um 16,25 ha eingeschränkten Maisanbau verliert der Milchviehbetrieb knapp 8.000 € an Einkommen. Das sind rund 67 €/ha Betriebsfläche.
  • Die Alternative besteht im Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangfläche. Unterstellt wurde in den Berechnungen ein Anrechnungsfaktor von 0,5; d.h. 1 ha Zwischenfruchtanbau wird nur zur Hälfte als ökologische Vorrangfläche angerechnet. Letztlich bedeutet das, dass der Betrieb mindestens 4 % seiner Ackerlfäche mit  Zwischenfrüchten bestellen muss. Dann würde er die geforderten 5 % ökologischer Vorrangfläche durch 3 % Knicks und 4 % Zwischenfruchtanbau erbringen. Insgesamt würden 48,75 ha Mais (75 % der AF), 13 ha Roggen-Ganzpflanzensilage (20 % der AF) sowie 3,25 ha Ackergras (5 % der AF) angebaut. Auf eine Stilllegung kann in dieser Variante verzichtet werden, da ersatzweise auf mehr als 4 % der Ackerfläche eine Zwischenfrucht angebaut wird. Die Zwischenfrucht wäre in diesem Fall eine Weizen-Ganzpflanzensilage mit 50.000 MJ NEL/ha Ertrag, die im Frühjahr als Grünschnittweizen vor der Maisaussaat geerntet wird. Vorteil: Der Betrieb müsste nur noch rund 1 ha Silomais zukaufen, um die Futterlücke zu schließen. Unter dem Strich schneidet das Zwischenfrucht-Greening etwas günstiger ab im Vergleich zur Stilllegungsvariante: Der Betrieb verliert gut 6.700 € pro Jahr und somit ca. 57 €/ha.

  • Die erste besteht darin, dass der Betrieb die ökologische Vorrangfläche durch 2 % Flächenstilllegung erbringt. Die 3 % schon im Betrieb vorhandenen Knicks werden eins zu eins als ökologische Vorrangfläche angerechnet. Zudem wird in dieser Variante  Mais nur noch auf 75 % der Ackerfläche (47,75 ha) angebaut. Auf den verbleibenden 25 % der Ackerfläche stünden dann Roggen-Ganzpflanzensilage (11,7 ha) sowie Ackergras (3,25 ha). Zum Auffüllen der Futterlücke kauft der Milcherzeuger Maissilage zu (12.500 € pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Roggen-Ganzpflanzensilage und das Ackergras sowie der eingesparten variablen Kosten durch den um 16,25 ha eingeschränkten Maisanbau verliert der Milchviehbetrieb knapp 8.000 € an Einkommen. Das sind rund 67 €/ha Betriebsfläche.
  • Die Alternative besteht im Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangfläche. Unterstellt wurde in den Berechnungen ein Anrechnungsfaktor von 0,5; d.h. 1 ha Zwischenfruchtanbau wird nur zur Hälfte als ökologische Vorrangfläche angerechnet. Letztlich bedeutet das, dass der Betrieb mindestens 4 % seiner Ackerlfäche mit  Zwischenfrüchten bestellen muss. Dann würde er die geforderten 5 % ökologischer Vorrangfläche durch 3 % Knicks und 4 % Zwischenfruchtanbau erbringen. Insgesamt würden 48,75 ha Mais (75 % der AF), 13 ha Roggen-Ganzpflanzensilage (20 % der AF) sowie 3,25 ha Ackergras (5 % der AF) angebaut. Auf eine Stilllegung kann in dieser Variante verzichtet werden, da ersatzweise auf mehr als 4 % der Ackerfläche eine Zwischenfrucht angebaut wird. Die Zwischenfrucht wäre in diesem Fall eine Weizen-Ganzpflanzensilage mit 50.000 MJ NEL/ha Ertrag, die im Frühjahr als Grünschnittweizen vor der Maisaussaat geerntet wird. Vorteil: Der Betrieb müsste nur noch rund 1 ha Silomais zukaufen, um die Futterlücke zu schließen. Unter dem Strich schneidet das Zwischenfrucht-Greening etwas günstiger ab im Vergleich zur Stilllegungsvariante: Der Betrieb verliert gut 6.700 € pro Jahr und somit ca. 57 €/ha.

Verluste werden teilweise wieder aufgefangen

Die Berechnungen haben gezeigt, dass sich die Einkommenseinbußen durch die Einhaltung der Greening-Vorgaben in Milchviehbetrieben auf 57 bis 67 €/ha Betriebsfläche belaufen. Dennoch lohnt sich das Einhalten der Greening-Vorgaben, denn ein Verzicht würde Einbußen von 90 €/ha bedeuten. Gelindert wird der finanzielle Schmerz aller Voraussicht nach zudem noch durch einen bundeseinheitlichen Aufschlag auf die Grundprämie für die ersten Hektare. In Deutschland ist eine zusätzliche Zahlung von 50 €/ha für die ersten 15 ha und 30 €/ha für die nächsten 15 ha geplant. Insgesamt also 1.200 € für jeden Betrieb, der mindestens 30 ha groß ist.