FrieslandCampina reguliert Milchmenge künftig nachfrageorientiert

Die Molkereigenossenschaft FrieslandCampina will ab dem Jahreswechsel durch eine Anpassung ihrer Milchgeldordnung ein besseres Gleichgewicht zwischen Milchanlieferungsmenge und Nachfrage am Markt einstellen.

Der Mitgliederrat der Molkereigenossenschaft FrieslandCampina (FC) hat am 18.12.2018 dem Vorschlag für ein ausgewogenes Milchmengenwachstum zugestimmt. Heißt, dass künftig durch eine Anpassung der Milchgeldordnung ein besseres Gleichgewicht zwischen der kollektiven FC-Milchanlieferungsmenge und der Nachfrage am Markt eingestellt werden soll. Die neue Regelung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Ziel der Umstellung sei es, gewinnbringender am Milchmarkt agieren zu können und so als Molkerei eine gut ausgeglichene Unternehmensentwicklung der einzelnen Milchkuhbetriebe zu unterstützen, teilte der FC-Vorstandsvorsitzende Frans Keurentjes mit.
Dieser, für ein ausgewogeneres Wachstum, eingeschlagene Weg entspreche der neuen Strategie der Molkereigenossenschaft, die Markt und Nachhaltigkeit gleichermaßen fokussiere.

Reguliertes Betriebswachstum, Strafen bei Überlieferung

Die Möglichkeit für eine Ausweitung der Milchproduktion hängt für die FC-Milcherzeugerbetriebe ab Januar 2019 von der Wachstumsrate am Milchmarkt ab. Diese Wachstumsrate wird FrieslandCampina immer für einen Zeitraum von zwei Jahren auf der Grundlage von Prognosen für das zukünftige globale Wachstum festlegen. Schließlich liegt nach der Definition nur ein ausgewogenes Wachstum vor, wenn das Gesamtangebot an Rohmilch von Mitglied-Milchkuhhaltern gleich schnell wächst wie die Nachfrage aus dem Markt.
Für die Jahre 2019 und 2020 beträgt dieser Marktwachstumsprozentsatz 1,5 %. Über diesen Prozentsatz hinaus entsteht für die FC-Milcherzeuger zusätzlicher Wachstumsspielraum durch Milchkuhbetriebe, die aus der Produktion aussteigen, die Genossenschaft verlassen oder ihre zugewiesene Bezugsmenge nicht ausschöpfen.
Überschreitet die kollektive Milchanlieferung jedoch die der Wachstumsrate entsprechende Milchmenge, werden die einzelnen jeweils überliefernden Milcherzeuger durch einen Abzug von -10 Cent pro kg zusätzlich gelieferter Milch gestraft.
Für besondere Milchströme (Milch mit bestimmten Mehrwerten) kann die Molkerei nach eigener Aussage von der marktgerechten Wachstumsrate abweichen, wenn die Nachfrage stärker ist als das Rohmilchangebot.
Quelle: frieslandcampina.com


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