Freihandel mit Australien und Neuseeland?

Die EU-Kommission strebt ein Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland an. Das dürfte den Wettbewerbsdruck auf die europäische Milch- und Rindfleischproduktion erhöhen - der DBV rät daher von einem erleichterten Handel ab.

Die Europäische Kommission arbeitet daran Handelsbeziehungen mit Australien und Neuseeland aufzunehmen und hält damit weiter an Strategien bilateraler Freihandelsabkommen fest. Insbesondere der dadurch entstehende Handel mit Milch und Rindfleisch könnte erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Erzeugerbetriebe nach sich ziehen.
Aus einer Mitteilung, die in der letzten Woche veröffentlicht wurde, ging hervor, dass die Brüsseler Behörde beim Rat ein Mandat erbitten will, um in Canberra (Australien) und Wellington (Neuseeland) Gespräche aufzunehmen – dabei sollen die „Empfindlichkeiten der EU-Landwirtschaft“ berücksichtigt werden.

Die effiziente Agrarproduktion von Neuseeland und Australien ist jedoch nicht zu unterschätzen – im Falle eines erleichterten Zugangs zum europäischen Markt dürfte das mit hoher Wahrscheinlichkeit den Wettbewerbsdruck in der EU weiter verschärfen! Dass die EU Freihandelsabkommen ohne Zugeständnisse bei Milch- und Fleischprodukten abschließen könnte, halten Beobachter für unwahrscheinlich. Der neuseeländische Molkereikonzern Fonterra etwa beeinflusst aufgrund seines hohen Exportanteils bereits maßgeblich die Entwicklung der weltweiten Milchpreise, und Australien will seit Jahren einen gelockerten Zugang zum europäischen Rindfleischmarkt.
DBV: Europäische Milch- und Rindfleischproduktion unter Druck

Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät davon ab, Verhandlungen mit Australien und Neuseeland aufzunehmen. „Den gravierenden Nachteilen einer solchen Vereinbarung für die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft stehen keine nennenswerten Vorteile gegenüber“, erklärte der DBV in Berlin. Denn

  • anders als Nordamerika böten Australien und Neuseeland mit zusammen 28 Mio. Einwohnern kaum nennenswerte Absatzmärkte für hochwertige europäische Lebensmittel. Weniger als 3 % der Nahrungsmittelexporte der EU gingen bisher in diese Länder.
  • es gebe erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Standards und den Produktionskosten – diese könne die europäische Landwirtschaft nicht ausgleichen. Gerade die Milchwirtschaft wäre stark negativ von einem etwaigen Zollabbau zwischen der EU und Australien beziehungsweise Neuseeland betroffen.
  • auch bei Schaffleisch und Rindfleisch sei erheblicher zusätzlicher Marktdruck zu befürchten. Das hätte nicht zuletzt für den Erhalt der Kulturlandschaft und von Grünland eine besondere Bedeutung.
  • die europäischen und deutschen Produktionsstandards seien in vielen Bereichen deutlich höher als in Australien oder Neuseeland, sie würden bei einer Marktöffnung in Frage gestellt.

  • anders als Nordamerika böten Australien und Neuseeland mit zusammen 28 Mio. Einwohnern kaum nennenswerte Absatzmärkte für hochwertige europäische Lebensmittel. Weniger als 3 % der Nahrungsmittelexporte der EU gingen bisher in diese Länder.
  • es gebe erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Standards und den Produktionskosten – diese könne die europäische Landwirtschaft nicht ausgleichen. Gerade die Milchwirtschaft wäre stark negativ von einem etwaigen Zollabbau zwischen der EU und Australien beziehungsweise Neuseeland betroffen.
  • auch bei Schaffleisch und Rindfleisch sei erheblicher zusätzlicher Marktdruck zu befürchten. Das hätte nicht zuletzt für den Erhalt der Kulturlandschaft und von Grünland eine besondere Bedeutung.
  • die europäischen und deutschen Produktionsstandards seien in vielen Bereichen deutlich höher als in Australien oder Neuseeland, sie würden bei einer Marktöffnung in Frage gestellt.

Wesentliche Hürden für europäische Agrarexporte nach Australien und Neuseeland seien vor allem nichttarifäre Hemmnisse wie die Dauer der Risikobewertung europäischer Produkte. Lange und komplizierte Antragsverfahren würden europäische Exporteure häufig entmutigten, Handelsbeziehungen mit Australien und Neuseeland aufzubauen. Aus Sicht des Verbands sollten zunächst diese speziellen Handelserschwernisse im nichttarifären Bereich beseitigt werden. Im Gegenzug sollte sich die EU-Handelsstrategie vorrangig auf eine Beschleunigung der Verhandlungen mit Japan sowie auf politische Initiativen zur Aufhebung der Blockaden im Agrarexport nach Russland konzentrieren. (AgE)