Berglandmilch / CZ Rouveen

Erste Genossenschaften planen A/B-Milchpreismodell

Als eine der ersten großen Molkereigenossenschaften in Mitteleuropa scheint die Berglandmilch ein A/B-Milchpreismodell einführen zu wollen. Expansionswillige Milcherzeuger sollen sich künftig über einen „Vermarktungszuschlag“ an den erforderlichen Investitionen der Molkerei beteiligen.

Die Molkerei müsse bei höherer Anlieferung größere Anlagen und Lager bauen, um die Milch auch veredeln zu können, so die Bgründung. Deshalb will die Berglandmilch zum 1. Januar 2014 ein neues Liefermodell starten. Nach top agrar Österreich vorliegenden, (von der Geschäftsführung der Molkerei aber unbestätigten Informationen) soll es bei dem neuen Modell um folgende Eckpunkte gehen:
  • Die künftige „Basismenge“ eines Betriebes soll mit dem vom Vorstand festgesetzten Milchpreis vergütet werden.
  • Die Basismenge soll sich aus den drei letzten Lieferjahren ergeben (2009/10, 2010/11 und 2011/12). Als zukünftige Basismenge soll das Lieferjahr mit der höchsten Anlieferung angenommen werden.
  • Als Untergrenze für diejenigen, die gerade expandiert haben oder durch Schicksalsschläge nicht lieferfähig waren, soll die zum 31. März 2012 vorliegende Milchquote (AMA) plus ein Aufschlag von 2 % gelten.
  • Für Liefermengen über der Basismenge hinaus soll vom Vorstand im Vorhinein, spätestens jedoch im November, ein Vermarktungsbeitrag für ein Jahr festgelegt werden. Je nach Markt und Vermarktungslage kann dieser auch „Null“ betragen, nach oben soll es keine Grenze geben.
  • 30 % der Menge über der Basismenge sollen im Folgejahr der Basismenge zugeschrieben und somit erhöht werden. Bei einer Unterlieferung wird die Basismenge nicht angetastet.
  • Der Vermarktungsbeitrag soll mit der Milchabrechnung im Januar des Folgejahres abgerechnet werden.
  • Für die Übermengen sollen keine weiteren Geschäftsanteile mehr gezeichnet werden müssen. Als Ersatz soll den Plänen zufolge der Vermarktungsbeitrag dienen.
  • Die Basismenge soll nicht handelbar sein! Sie soll aber jedoch bei Übergabe, Vererbung, Pacht oder bei Gründung einer Betriebsgemeinschaft mit Zustimmung des Vorstandes kostenlos übertragen werden können.

  • Die künftige „Basismenge“ eines Betriebes soll mit dem vom Vorstand festgesetzten Milchpreis vergütet werden.
  • Die Basismenge soll sich aus den drei letzten Lieferjahren ergeben (2009/10, 2010/11 und 2011/12). Als zukünftige Basismenge soll das Lieferjahr mit der höchsten Anlieferung angenommen werden.
  • Als Untergrenze für diejenigen, die gerade expandiert haben oder durch Schicksalsschläge nicht lieferfähig waren, soll die zum 31. März 2012 vorliegende Milchquote (AMA) plus ein Aufschlag von 2 % gelten.
  • Für Liefermengen über der Basismenge hinaus soll vom Vorstand im Vorhinein, spätestens jedoch im November, ein Vermarktungsbeitrag für ein Jahr festgelegt werden. Je nach Markt und Vermarktungslage kann dieser auch „Null“ betragen, nach oben soll es keine Grenze geben.
  • 30 % der Menge über der Basismenge sollen im Folgejahr der Basismenge zugeschrieben und somit erhöht werden. Bei einer Unterlieferung wird die Basismenge nicht angetastet.
  • Der Vermarktungsbeitrag soll mit der Milchabrechnung im Januar des Folgejahres abgerechnet werden.
  • Für die Übermengen sollen keine weiteren Geschäftsanteile mehr gezeichnet werden müssen. Als Ersatz soll den Plänen zufolge der Vermarktungsbeitrag dienen.
  • Die Basismenge soll nicht handelbar sein! Sie soll aber jedoch bei Übergabe, Vererbung, Pacht oder bei Gründung einer Betriebsgemeinschaft mit Zustimmung des Vorstandes kostenlos übertragen werden können.

Die Berglandmilch ist eines der größten Lebensmittel produzierenden Unternehmen Österreichs. Mit rund 1.400 Mitarbeitern verarbeitet Berglandmilch an 13 Standorten (darunter 1 Standort in Karpfham/Bayern) unter den Dachmarken Schärdinger, Desserta, Tirol Milch, Lattella, Landfrisch, Stainzer, Alpi bzw. Alpiland rund 1,2 Mrd. kg Milch pro Jahr. Produziert werden rund 350 Artikel in den Bereichen Frischprodukte, H-Milch, Käse, Butter, Joghurt und Topfen. Zur Berglandmilch-Gruppe zählen ca. 15.000 Lieferanten, die auch Eigentümer des Unternehmens sind.

Nur Käsemilch wird mit A-Preis vergütet

CZ

(Bildquelle: Elite Magazin)

Die niederländische Molkereigenossenschaft hat bereits beschlossen, ab dem Jahr 2015 einen Zweipreismodell einzuführen. Demnach soll nur die MIlchmenge, die zu Käse verarbeitet und auf den Kernmärkten abgesetzt werden kann mit dem A-Preis vergütet werden. Übrige Milchmengen werden mit einem B-Preis vergütet. Dieser kann, muss aber nicht dem A-Preis entsprechen.