Die Andienungspflicht reformieren

Mit dem von der Milcherzeugerorganisation MEG Milch Board vorgestellten Fahrplan „RoadMap Milch & Markt“ sollen die Marktbeziehungen zwischen Milcherzeugern und –verarbeitern neu geregelt werden. Die MEG fordert die Abschaffung der Andienungspflicht, eine vertragsgebundene Milchvermarktung und Milchkaufverträge mit einheitlichen Standards.

Die Andienungspflicht muss weg. Dies ist nur eine der Forderungen, die in dem neuen Fahrplan „RoadMap Milch & Markt“ der Milcherzeugerorganisation MEG Milch Board für die Zeit nach dem Quotenende gestellt wird.
Bei diesem Fahrplan, das betonte der Vorstandsvorsitzende Peter Guhl, handele es sich nicht um ein Kriseninstrument. Dem MEG Milch Board sei es viel mehr daran gelegen, die Geschäftsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Milchverarbeitern zu verändern. „Verbindliche Regeln müssen zukünftig verhindern, dass ausschließlich die Milcherzeuger die Risiken des Marktes tragen.“
Um die Marktposition der Milcherzeuger zu verbessern, will die Milcherzeugerorganisation folgende vier Punkte umsetzen:

  • Vertragsmodell Milchproduktion: Zukünftig soll eine vertragsgebundene Milchvermarktung als effizientestes Instrument für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Verarbeitungsunternehmen weiter in den Fokus rücken. Der Milchkaufvertrag muss nach Ansicht der MEG mindestens folgende Bestandteile enthalten: Vertragslaufzeit, Milchmenge, Qualität und Preis mit entsprechenden Zu- und Abschlägen. Nur so sei sichergestellt, dass der Rohstoff bedarfs- und damit marktgerecht bereitgestellt wird. Da diese Milchkaufverträge beiden Parteien ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten, sind sie bis zum 01.01.2016 flächendeckend verpflichtend umzusetzen.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Das Bundeskartellamt sieht am Milchmarkt ein deutliches Machtgefälle zulasten der Milcherzeuger. Im EU-Milchpaket favorisiert die Politik deshalb den Zusammenschluss der Milcherzeuger in Milcherzeugergemeinschaften. Erst die Bündelung der Milcherzeuger ist Garant dafür, dass in den Milchkaufverträgen auch die Interessen der Erzeuger ausreichend Berücksichtigung finden. Damit Milcherzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen die Akzeptanz bei den Milcherzeugern erfahren, die sie verdienen, müssen sie noch besser gefördert werden. Notwendig sind wirksame Maßnahmen, welche die Bündelung der Milcherzeuger am Markt weiter stärken.
  • Andienungspflicht reformieren: Zwei Drittel der Milcherzeuger in Deutschland haben keinen Zugang zum Wettbewerb um den Rohstoff Milch, weil sie der Andienungspflicht unterliegen. Die Praxis der genossenschaftlichen Andienungspflicht ist nicht mehr zeitgemäß und verhindert die Milchpreisfindung nach den allgemein geltenden Marktgesetzen. Damit sich der freie Markt um die Rohmilch auch in Deutschland weiter entwickeln kann, muss der Sinn einer genossenschaftlichen Andienungspflicht aus rein marktwirtschaftlicher Sicht hinterfragt werden.  Der Weg in die vertragsgebundene Milchvermarktung darf den genossenschaftlichen Milcherzeugern in einem liberalisierten Marktumfeld nicht verwehrt bleiben.
  • Dialog fördern: Die Umsetzung dieser marktorganisatorischen Maßnahmen bedarf eines ständigen sachlichen Dialoges der jeweils Betroffenen. Damit der Dialog auch über die einzelnen Marktstufen hinaus funktioniert, ist das im EU-Milchpaket verankerte Instrument einer Branchenorganisation  zu prüfen und bei Bedarf von den Beteiligten umzusetzen.

  • Vertragsmodell Milchproduktion: Zukünftig soll eine vertragsgebundene Milchvermarktung als effizientestes Instrument für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Verarbeitungsunternehmen weiter in den Fokus rücken. Der Milchkaufvertrag muss nach Ansicht der MEG mindestens folgende Bestandteile enthalten: Vertragslaufzeit, Milchmenge, Qualität und Preis mit entsprechenden Zu- und Abschlägen. Nur so sei sichergestellt, dass der Rohstoff bedarfs- und damit marktgerecht bereitgestellt wird. Da diese Milchkaufverträge beiden Parteien ein hohes Maß an Planungssicherheit bieten, sind sie bis zum 01.01.2016 flächendeckend verpflichtend umzusetzen.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Das Bundeskartellamt sieht am Milchmarkt ein deutliches Machtgefälle zulasten der Milcherzeuger. Im EU-Milchpaket favorisiert die Politik deshalb den Zusammenschluss der Milcherzeuger in Milcherzeugergemeinschaften. Erst die Bündelung der Milcherzeuger ist Garant dafür, dass in den Milchkaufverträgen auch die Interessen der Erzeuger ausreichend Berücksichtigung finden. Damit Milcherzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen die Akzeptanz bei den Milcherzeugern erfahren, die sie verdienen, müssen sie noch besser gefördert werden. Notwendig sind wirksame Maßnahmen, welche die Bündelung der Milcherzeuger am Markt weiter stärken.
  • Andienungspflicht reformieren: Zwei Drittel der Milcherzeuger in Deutschland haben keinen Zugang zum Wettbewerb um den Rohstoff Milch, weil sie der Andienungspflicht unterliegen. Die Praxis der genossenschaftlichen Andienungspflicht ist nicht mehr zeitgemäß und verhindert die Milchpreisfindung nach den allgemein geltenden Marktgesetzen. Damit sich der freie Markt um die Rohmilch auch in Deutschland weiter entwickeln kann, muss der Sinn einer genossenschaftlichen Andienungspflicht aus rein marktwirtschaftlicher Sicht hinterfragt werden.  Der Weg in die vertragsgebundene Milchvermarktung darf den genossenschaftlichen Milcherzeugern in einem liberalisierten Marktumfeld nicht verwehrt bleiben.
  • Dialog fördern: Die Umsetzung dieser marktorganisatorischen Maßnahmen bedarf eines ständigen sachlichen Dialoges der jeweils Betroffenen. Damit der Dialog auch über die einzelnen Marktstufen hinaus funktioniert, ist das im EU-Milchpaket verankerte Instrument einer Branchenorganisation  zu prüfen und bei Bedarf von den Beteiligten umzusetzen.