Maschinen- und Mehrzweckhallen

Der Hallenbau beginnt mit dem richtigen Standort

Reicht der Platz in vorhandenen Gebäuden nicht mehr aus, steht der Bau einer neuen Maschinen- oder Mehrzweckhalle an. Größe und Art der Halle richten sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten, den betrieblichen Erfordernissen und den einzustellenden Geräten. Bei der Planung sollten deshalb einige Aspekte beachtet werden.

Höhe:

Grundsätzlich sollten neue Hallen immer stützenfrei sein, damit im gesamten Hallenbereich ungehindert rangiert werden kann. Bei größeren Maschinenhallen sollte die lichte Einfahrtshöhe mindestens 4 m betragen, bei kleineren reichen 3 m. Wird traufsichtig erschlossen, sollten die Traufhöhen mindestens 4,5 m hoch sein. Zudem muss hier auf die Achsenabstände der Binder geachtet werden.

Breite:

Die Breite der Einfahrt wird grundsätzlich von dem Gerät mit der größten Breite bestimmt. Da aber Fundametsockel und ein angemessener Sicherheitsabstand berücksichtigt werden sollten, ist hier ein Achsenabstand von mindestens 4,5 bis 5 m zwischen den Außenwandstützen zu empfehlen. Je nach Art und Intensität der geplanten Nutzung sollte die Hallenbreite festgelegt werden. Bei traufsichtiger Erschließung ist es beispielsweise sinnvoll, mindestens 6,5 m einzuplanen. Mit seitlich angeordneter Durchfahrt innerhalb der Halle erhöht sich die Breite um 5 bis 6 Meter.

Standort:

Der Hallenstandort sollte so gewählt werden, dass vor den Einfahrten genügend Rangierabstand vorhanden ist. Wird in Nachbarschaft zu anderen Gebäuden gebaut, muss zudem ein ausreichender Abstand aus Brandschutzgründen vorhanden sein. Die genauen Abstandsregelungen können in der jeweiligen Landesbauordnung nachgelesen werden. Für einen Standort im Außenbereich muss die Zulässigkeit (Privilegierung) gegeben sein. Zudem können hier hohe Erschließungskosten anfallen. Um diese Kosten niedrig zu halten, sollte die Lage von Versorgungseinheiten bei der Standortwahl mit berücksichtigt werden.

Binderkonstuktion:

Um Kosten und Material zu sparen, werden bei Maschinen- und Mehrzweckhallen oft Binderkonstruktionen eingesetzt. Dabei werden die Koppelpfetten, auf denen die Dachhaut montiert wird, bis zu einem Binderabstand von 5 Metern aus Schnittholz gefertigt. Bei größeren Binderabständen kommen Stahlprofile oder Leimhölzer zum Einsatz. Werden stützfreie Fertighallen gebaut, sind diese heutzutage aus Stahl gefertigt. Hier kann der teure Montageaufwand durch preisgünstigere automatisierte Vorfertigungen gering gehalten werden. Zudem bringt eine Typisierung der Hallensysteme einen weiteren Preisvorteil durch die exakte Kostenkalkulation.

Spannweite:

Für stützenfreie Systemhallen sind Spannweiten von 6 bis 40 m gebräuchlich, wobei ab 30 m eine leichte Verteuerung eintritt. Binder ab dieser Spannweite können nicht mehr in handelsüblichen Stahlprofilen gefertigt werden. Tragsysteme aus Leimholz erreichen in etwa die gleichen Spannweiten. Sie werden ebenso im Werk vorgefertigt, um preislich konkurrenzfähig zu bleiben.

Leimholzbinder:

Leimholzbinder sehen gut aus, rosten nicht, können aber faulen. Sie werden häufig in Reithallen oder Lagerhallen für Salze und andere chemische Produkte aufgrund ihrer dekorativen Wirkung und ihrer weitgehenden Resistenz gegen korrosive Einflüsse verwendet. Einen weiteren Vorteil bieten Leimholzbinder im Brandfall. Sie werden je nach Binderquerschnitt in die Feuerwiderstandsklassen F30 oder F60 eingeteilt und können nach einem Brand, je nach Verkohlungsgrad beim Wiederaufbau weiter verwendet werden.

Folienhallen als Alternative:

Folienstall

(Bildquelle: Elite Magazin)

Folienhallen können eine gute Alternative zu konventionellen Hallensystemen sein. Sie können schnell montiert und ebenso schnell wieder demontiert werden. Außerdem sind hierzu meist keine Betonfundamente notwendig. Hinzu kommt der vergleichsweise geringe Investitionsbedarf. Nachteile liegen jedoch hier sicherlich in der geringeren Nutzungsdauer. Außerdem kann es an der Außenhaut leicht zur Bildung von Kondenswasser kommen, dadurch werden die Nutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Zu einer Folienhalle gehört, wie zu jeder anderen Halle auch, ein prüffähiger Standardsicherheitsnachweis. Dieser wird nach den geltenden Baunormen und unter Anwendung der richtigen Wind- und Schneelasten erstellt. Da der Hersteller auch nach der Garantiezeit für die Aussagen im Standardsicherheitsnachweis gerade stehen muss, dient der Standardsicherheitsnachweis im Schadensfall als Beweismittel.
Quelle: Hans-Nikolaus Meiforth, Landwirtschaftskammer Niedersachsen