Milchpolitischer Forderungskatalog

Wachstumswilligen Milcherzeugern keine Steine in den Weg legen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat am vergangenen Dienstag seinen „Milchpolitischen Forderungskatalog“ in Berlin verabschiedet. Er stellt sich darin klar und deutlich an die Seite der zukunfts- und wachstumorientierten Milchviehbetriebe! Der Katalog soll Politikern als Leitfaden dienen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat am 16. April in Berlin seinen 9-seitigen Milchpolitischen Forderungskatalog" verabschiedet. Darin fordert der DBV die deutsche und europäische Politik auf, die starke Stellung der deutschen Milchwirtschaft nicht durch weitere Regulierungen und produktionskostensteigernde Vorgabe zu gefährden, sondern politische Signale für eine unternehmerische und nachhaltige Milchwirtschaft zu setzen. Damit verbunden verlangt der Verband auch einen verbesserten Marktzugang zu Ländern außerhalb der EU durch die Verabschiedung bilateraler Handelsabkommen. Um die Risiken der globalen Märkt für die Milcherzeuger jedoch zu minimieren, wurden auch in diesem Katalog Forderungen nach konsequenter Anwendung eines unteren Sicherheitsnetzes" beibehalten.
Dieser Forderungskatalog ist ein eindeutiger Schulterschluss mit den zukunfts- und wachstumorientierten Milchviehbetrieben und eine klare Absage an alle politischen Forderungen nach stärkeren Auflagen im Bereich Umwelt- und Tierschutz. Auch einer Rückkehr zur kleinstrukturierten Milchviehhaltung, wie sie von vielen Teilen der Gesellschaft und dem rot-grünen Lager favorisiert wird, wird damit eine Absage erteilt. Die wichtigsten Details:

Markt

  • Das Brüsseler Milchpaket muss unverändert in die Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation übernommen werden.
  • Der DBV unterstützt die Umsetzung des europäischen Milchpaketes durch Ausarbeitung eines neuen Agrarmarktstrukturgesetzes und einer Agrarmarktstrukturverordnung in nationales Recht.
  • Für die Milchwirtschaft gewinnen Warenterminbörsen zur Absicherung von Preisrisiken  immer größere Bedeutung. Die Funktionsfähigkeit von Warenterminbörsen darf deshalb nicht eingeschränkt werden.
  • Zur Abpufferung von Preisvolatilitäten in den Milcherzeugerbetrieben wird die Einführung einer steuerneutralen Risikoausgleichsrücklage verlangt.
  • Es muss ein verbesserter Marktzugang zu Staaten außerhalb des EU-Binnenmarktes durch Verhandlung bilateraler Handelsabkommen vorangebracht werden.
  • Durch die konsequente Anwendung eines unteren Sicherheitsnetzes können krisenhafte Einbrüche des Milchpreises vermieden werden.
  • Die Superabgabe sollte in gleichem Maße zurückgeführt werden wie die Milchquotenpreise sinken.
  • Die Milchquote sollte EU-weit saldiert werden.

Milchviehbetriebe
  • Das Brüsseler Milchpaket muss unverändert in die Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation übernommen werden.
  • Der DBV unterstützt die Umsetzung des europäischen Milchpaketes durch Ausarbeitung eines neuen Agrarmarktstrukturgesetzes und einer Agrarmarktstrukturverordnung in nationales Recht.
  • Für die Milchwirtschaft gewinnen Warenterminbörsen zur Absicherung von Preisrisiken  immer größere Bedeutung. Die Funktionsfähigkeit von Warenterminbörsen darf deshalb nicht eingeschränkt werden.
  • Zur Abpufferung von Preisvolatilitäten in den Milcherzeugerbetrieben wird die Einführung einer steuerneutralen Risikoausgleichsrücklage verlangt.
  • Es muss ein verbesserter Marktzugang zu Staaten außerhalb des EU-Binnenmarktes durch Verhandlung bilateraler Handelsabkommen vorangebracht werden.
  • Durch die konsequente Anwendung eines unteren Sicherheitsnetzes können krisenhafte Einbrüche des Milchpreises vermieden werden.
  • Die Superabgabe sollte in gleichem Maße zurückgeführt werden wie die Milchquotenpreise sinken.
  • Die Milchquote sollte EU-weit saldiert werden.

  • Die für die Basisförderung zu erfüllenden Auflagen dürfen nicht über gesetzliche Vorschriften hinausgehen.
  • Auslaufanforderungen in der Milchviehhaltung als Fördervoraussetzung für besonders tierartgerechte Haltungsverfahren sind nicht praxistauglich und fördern nicht das Tierwohl.
  • Stärkere Förderung von Maßnahmen, die konsequent die Ressourcen- und damit auch Klimaeffizienz zum Ziel haben (z.B. bodennahe Gülleausbringverfahren).
  • Betriebe mit einem hohen Grünlandanteil haben das „Greening“-Ziel erfüllt und müssen von weiteren Auflagen verschont werden.
  • Keine Verknüpfung des „Greenings“ mit der Basisprämie.
  • Die weitere Förderung von naturräumlich abgegrenzten benachteiligten Gebieten und Berggebieten über die Ausgleichszulage ist wichtig, um die flächendeckende Landbewirtschaftung zu gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete anhand acht EU-einheitlicher biophysikalischer Faktoren wird abgelehnt.

Tierhaltung
  • Die für die Basisförderung zu erfüllenden Auflagen dürfen nicht über gesetzliche Vorschriften hinausgehen.
  • Auslaufanforderungen in der Milchviehhaltung als Fördervoraussetzung für besonders tierartgerechte Haltungsverfahren sind nicht praxistauglich und fördern nicht das Tierwohl.
  • Stärkere Förderung von Maßnahmen, die konsequent die Ressourcen- und damit auch Klimaeffizienz zum Ziel haben (z.B. bodennahe Gülleausbringverfahren).
  • Betriebe mit einem hohen Grünlandanteil haben das „Greening“-Ziel erfüllt und müssen von weiteren Auflagen verschont werden.
  • Keine Verknüpfung des „Greenings“ mit der Basisprämie.
  • Die weitere Förderung von naturräumlich abgegrenzten benachteiligten Gebieten und Berggebieten über die Ausgleichszulage ist wichtig, um die flächendeckende Landbewirtschaftung zu gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete anhand acht EU-einheitlicher biophysikalischer Faktoren wird abgelehnt.

  • Die tiergerechte Haltung ist Grundanliegen eines jeden Landwirts, nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen. Der DBV unterstützt die Weiterentwicklung eines wissenschaftlich begründeten und aus Wettbewerbsgründen im EU-Recht verankerten Tierschutzes.
  • Moderne Boxenlaufställe entsprechen bereits den Anforderungen an eine artgerechte Haltung von Rindern.
  • Praxisuntaugliche Vorgaben - wie zurzeit in dem Entwurf zu einer Hygieneleitlinie Wiederkäuer diskutiert - werden abgelehnt.
  • Auch landwirtschaftliche Betriebe mit knapper Flächenausstattung müssen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße am Wachstum teilhaben können.
  • Am Dispensierrecht für Tierärzte (Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt) muss festgehalten werden, um im Krankheitsfall die Versorgung der Tiere mit notwendigen Medikamenten nicht zu gefährden.

Umwelt
  • Die tiergerechte Haltung ist Grundanliegen eines jeden Landwirts, nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen. Der DBV unterstützt die Weiterentwicklung eines wissenschaftlich begründeten und aus Wettbewerbsgründen im EU-Recht verankerten Tierschutzes.
  • Moderne Boxenlaufställe entsprechen bereits den Anforderungen an eine artgerechte Haltung von Rindern.
  • Praxisuntaugliche Vorgaben - wie zurzeit in dem Entwurf zu einer Hygieneleitlinie Wiederkäuer diskutiert - werden abgelehnt.
  • Auch landwirtschaftliche Betriebe mit knapper Flächenausstattung müssen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße am Wachstum teilhaben können.
  • Am Dispensierrecht für Tierärzte (Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt) muss festgehalten werden, um im Krankheitsfall die Versorgung der Tiere mit notwendigen Medikamenten nicht zu gefährden.

  • Die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage dürfen nicht durch höhere Anforderungen im Umwelt- und Naturschutzrecht beschnitten oder ausgehebelt werden.
  • Die Ausnahmeregelung (Derogationsregelung) für die Stickstoff-Obergrenze (230 kg N/Grünland) aus Wirtschaftsdüngern muss im Rahmen der Düngeverordnung entsprechend dem Spielraum der EU-Nitratrichtlinie verlängert werden.
  • Bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung muss die praxistaugliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gesichert bleiben. Die bereits existierenden Sperrfristen sind umweltfachlich gerechtfertigt und sollten nicht weiter ausgeweitet werden.
  • Der Bau von Biogasanlagen in Verbindung mit der Rinderhaltung ist umwelt- und energiepolitisch sinnvoll. Diese Art der Erzeugung muss attraktiver gemacht werden.
  • Ein vollumfänglicher Bestandsschutz für JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte)-Anlagen ist erforderlich. Die Anforderungen für Neuanlagen müssen verhältnismäßig sein. Die Vorgabe einer Doppelwandigkeit wird abgelehnt.


Agrarforschung
  • Die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage dürfen nicht durch höhere Anforderungen im Umwelt- und Naturschutzrecht beschnitten oder ausgehebelt werden.
  • Die Ausnahmeregelung (Derogationsregelung) für die Stickstoff-Obergrenze (230 kg N/Grünland) aus Wirtschaftsdüngern muss im Rahmen der Düngeverordnung entsprechend dem Spielraum der EU-Nitratrichtlinie verlängert werden.
  • Bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung muss die praxistaugliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gesichert bleiben. Die bereits existierenden Sperrfristen sind umweltfachlich gerechtfertigt und sollten nicht weiter ausgeweitet werden.
  • Der Bau von Biogasanlagen in Verbindung mit der Rinderhaltung ist umwelt- und energiepolitisch sinnvoll. Diese Art der Erzeugung muss attraktiver gemacht werden.
  • Ein vollumfänglicher Bestandsschutz für JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte)-Anlagen ist erforderlich. Die Anforderungen für Neuanlagen müssen verhältnismäßig sein. Die Vorgabe einer Doppelwandigkeit wird abgelehnt.

  • Die Agrarforschung muss stärker koordiniert werden, z.B. durch die Deutsche Agrarforschungsallianz oder ähnliche Einrichtungen.
  • Precision Farming und Automatisierung im Milchviehstall (Melken, Fütterung, Herdenmonitoring) müssen praxisgerecht weiterentwickelt werden.
  • Um das Enthornen von Kälbern mittel- bis langfristig vermeiden zu können, sollten züchterische Anstrengungen zur Hornloszucht verstärkt und das Angebot genetisch hornloser Spitzenbullen erhöht werden.

  • Die Agrarforschung muss stärker koordiniert werden, z.B. durch die Deutsche Agrarforschungsallianz oder ähnliche Einrichtungen.
  • Precision Farming und Automatisierung im Milchviehstall (Melken, Fütterung, Herdenmonitoring) müssen praxisgerecht weiterentwickelt werden.
  • Um das Enthornen von Kälbern mittel- bis langfristig vermeiden zu können, sollten züchterische Anstrengungen zur Hornloszucht verstärkt und das Angebot genetisch hornloser Spitzenbullen erhöht werden.