Darf man die Weidepflicht jetzt aussetzen?

Weidepflicht in Rahmen von Produktionsvorgaben kann unter extremer Witterung ausgesetzt werden, die Dürre wird jedoch nur teils als solche eingestuft. Ökobetriebe etwa müssen weiden, Ausnahmen gibt es hier aber bei der Herkunft von Zukauffutter.

Die über Wochen und teils Monate anhaltende Trockenheit bei gleichzeitig hohen Umgebungstemperaturen macht Weidegang regional nur noch eingeschränkt und nur unter hoher Zufütterung (im Stall) möglich. Doch was ist mit der Weidepflicht für diejenigen, die diese als Produktionsvorgabe tragen? Sei es im Rahmen von biologischer Milchproduktion, der Erzeugung von Weidemilch oder Förderprogrammen. Darf man diese überhaupt aussetzen? Und wie muss man das belegen und dokumentieren?
Nur wenige Vertretungen haben bisher auf die derzeit sehr schwierige Situation für die Rinderhaltung mit einer Ausnahmeregelungen für die Weidepflicht reagiert. Hier einige Beispiele und deren Argumente.
ACHTUNG: Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen in den verschiedenen Bundesländern sollten sich Rinderhalter jedoch in jedem Fall selbst bei ihren für sie zuständigen Ansprechpartnern (u.a. Verbände, Kammern, Molkereien) über entsprechende Vorgaben und mögliche Ausnahmen zu Weidepflicht und Futterzukauf erkundigen!

NRW: Ausnahme bei Förderprogramm Sommerweidehaltung

Das Förderreferat der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat zum 2. August 2018 in puncto Förderprogramm Sommerweidehaltung NRW darauf verwiesen, dass unter den anhaltenden Witterungsbedingungen von den eigentlichen Fördervoraussetzungen abgewichen werden darf. Heißt, eigentlich ist täglicher Weidegang im Zeitraum zwischen dem 16.Mai und dem 15. Oktober* verpflichtend – jetzt dürfen die Tiere im Stall bleiben bzw. wieder aufgestallt werden, wenn auf den Weiden kein Futter mehr ist bzw. der Hitzestress als zu hoch eingestuft wird. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für diese Ausnahmeregelung. Auch nach eventuellem Niederschlag können die Tiere solange im Stall bleiben, bis die Futterknappheit besteht bzw. sich die Grünlandbestände noch nicht wieder erholt haben.
Darüber, dass die betroffenen Kühe oder Rinder aufgestallt sind, muss Buch geführt werden. Dies geschieht darüber, dass das bekannte Protokoll zu führen ist. Hier müssen nicht jeden Tag alle Tiere einzelnt gelistet werden, es reiche aus, wenn angegeben wird, dass der gesamte Bestand" aufgestallt ist. Betrifft die Ausnahme nur einen Teilbestand, wird dazu geraten, die betroffenen Ohrmarken auf einem Ausdruck aus dem HIT-Bestandsregister zu markieren.
*Soweit Krankheit oder zu erwartende Schäden des Tieres dem nicht entgegenstehen.

Bioland: Weidepflicht besteht weiterhin

Auf Anfrage beim Bioland-Verband wurde uns mitgeteilt, dass dort nach wie vor die Weidepflicht besteht. Stallbedingt und flächenbedingt müsse jedoch abgewogen werden, wo es den Tieren besser geht. Der freiwählbare Zugang zur Weide aus einem modernen, gut klimatisierten Boxenlaufstall stehe nun mal nicht allen Kühen zur Verfügung.
Weide ist in den von der Trockenheit betroffenen Regionen oft nur noch das falsche Wort – zumeist ist es nur noch ein Auslauf, da die Grasnarben aufgrund des fehlenden Niederschlags und dem trotzdem erfolgenden Verbiss vertrocknet bzw. abgestorben sind. Betroffene Milchkuhbetriebe müssen aufgrund dessen schon jetzt bis zu 100 % zufüttern. Ebenso wie entsprechende konventionelle Weidebetriebe. Angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl an Biobetrieben mit Futterbau und dem verfolgten Gedanken des geschlossenen Betriebskreislaufes ist Bio-Futter aktuell entsprechend sehr knapp. An der Bio-Warenbörse sind Angebote an Raufutter und Silagen binnen Sekunden verkauft, so der Verband. Die Liste der Gesuche ist lang.
Der Bioland-Verband diskutiert aktuell deshalb im welchem Rahmen, Umfang und für welche Tiergruppen konventionelles Futter zugekauft werden dürfen könnte. Fest stehe, dass keine Maissilage und kein Kraftfutter, sondern nur Raufutter und Grassilage aus dem konventionellen Anbau in Frage kommen.
Besorgnis verursache bei den Biolandbetrieben, ebenso wie bei den konventionellen Milcherzeugern, die ausstehende, notwendige und angesichts der Schäden kostenspielige Nachsaat der geschädigten Flächen.

EU-Öko-Verordnung: Ausnahme von Weide nur bei Nässe

Die EU-Öko-Verordnung sieht während der Vegetationsperiode ständigen freien Zugang zur Weide für Milchkühe vor. Auch jetzt gebe es nach Auskunft des Laves, das in Niedersachsen für die Umsetzung der EU-Öko-Richtlinien zuständige Amt, keine Ausnahme.
Denn eine Ausnahme zur vorrübergehenden ganztägigen Stallhaltung gebe es nur, wenn der Bodenzustand keinen Weidegang erlaubt. Und das ist laut der EU-Öko-Verordnung nur bei überdurchschnittlicher Nässe der Fall. Die jetzt vertrockneten Grasnarben und die dafür verantwortliche Trockenheit seien dagegen kein Grund.
Zudem erklärte das Laves auf Nachfrage, dass die derzeitigen Temperaturen kein Argument für ein Aussetzen der Weidepflicht seien, da Milchkühe bereits ab 20 °C Umgebungstemperatur Hitzestress erfahren. Zudem sei es schließlich vorgeschrieben, dass für die Tiere bei Weidegang der Zugang zu Schatten und Wasser uneingeschränkt gewährt wird. Auch auf Weiden, von denen aus den Kühen kein freiwählbarer Zugang zum Stall möglich ist.
Angesichts der Futterknappheit hat das Laves am 1. August 2018 dafür für die ökologisch wirtschaftenden Milchkuhbetriebe eine Allgemeinverfügung für Niedersachsen erstellt, die es Bio-zertifiziert tierhaltenden Betrieben erlaubt, nichtökologische/nichtbiologische bereits geerntete Raufuttermittel" zu kaufen und zu füttern. Im Falle eines solchen Zukaufes ist zwingend nachzuweisen, dass die betriebsbezogene Futtersituation sowie die Knappheit an ökologisch erzeugtem Raufutter den Zukauf entsprechender konventioneller Futtermittel gerechtfertigt. Dafür liegt ein Anlage-Dokument zur Allgemeinverfügung vor.
Ähnliche Ausnahmeregelungen sind in den letzten Tagen auch in anderen Bundesländern von den zuständigen Stellen herausgegeben worden. Etwa in NRW, bzw. sie bestehen in geringem Umfang ohnehin.
Anforderungen an Weidehaltung

Die Auslegung von Weidepflicht ist unterschiedlich. (Bildquelle: Bioland)

ProWeideland: Das 120-6 Minimum bietet ausreichend Spielraum

Die ProWeideland GmbH erklärt auf Nachfrage, dass deren als Minimum gesetztes Pflichtziel für den Weidegang von 120 Tagen à 6 Stunden täglich den Label-Milchkuhbetrieben genügend Spielraum biete, an besonders heißen Tagen auf den Weidegang zu verzichten bzw. es ermögliche, die Kühe auch nur über Nacht rauszulassen. So, wie es für die Kühe eben situationsbedingt angemessen ist. Deswegen sei es nicht notwendig eine Ausnahmeregelung zu gewähren, die es ermöglichen würde, den Weidegang im kritischen Zeitraum komplett einstellen zu können.
Als wesentlich größeres Problem zeichnet sich die Grundfutterknappheit ab. Einige Betriebe, die ansonsten ja mit einem Aufnahmeanteil an Frischgras von mindestens 30 % der Tagesration rechnen, füttern zur Zeit schon den ersten Schnitt aus diesem Jahr – das eigentliche Winterfutter.
Ein Vorteil ist vielleicht, dass die Silagen des ersten und zweiten Schnittes aus 2018 oftmals gute Qualitäten aufweisen (6,3 bis 6,4 MJ NEL), sodass diese mit erhöhten Anteilen an Stroh noch relativ gut gestreckt" werden könnten. Natürlich auch keine echte Lösung, sondern das bessere Übel. Zumindest ein Verschieben des Problems, in der Hoffnung darauf, dass im Herbst noch möglichst ertragreiche Schnitte generiert werden können.

FrieslandCampina: In stetiger Rücksprache mit den Weideprogramm-Milcherzeugern

FrieslandCampina, als große Genossenschaftsmolkerei mit Weidegangprogramm im Rahmen von Landliebe bzw. einem Weidegangzuschlag, gab an, dass auch sie bisher keine Ausnahmeregelung von den entsprechenden Vorgaben zur Weidepflicht anwenden. Aber die Außendienstberater der Molkerei hielten eine stetige Rücksprache mit den Milcherzeugern.
Bisher ergeben die Rückmeldungen laut dem Unternehmen noch, dass die Landwirte mit der mindestens erforderlichen 120-6-Regelung bzw. der 120 Tage und 720 Stunden pro Jahr-Regelung, letztere betrifft viele AMS-Betriebe, noch zurecht kommen. Das könnte sich ggf. aber in der nächsten Woche auch schon ändern – je nachdem, wie sich die Witterung entwickle.
Deutlich mehr zufüttern müssten viele der betroffenen FrieslandCampina-Betriebe dabei aber sehr wohl. Hier ist vielmehr die sich teilweise abzeichnende Grundfutterlücke das größere Problem und nicht die Umsetzung des Auslaufes beim Weidegang.

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Plätze, an denen Grundfutter gehandelt wird, gibt es genug. Teilweise wurden extra neue Futterbörsen eingerichtet, etwa von den Landwirtschaftskammern. Doch das Angebot ist gering, bzw. die Entfernungen zu vorhandenen Angeboten oft zu weit. Anderweitig decken sich viele Betriebe mit größeren Mengen an Nebenprodukten sowie Raufutter ein, um die fehlenden Silagen zumindest zum Teil in den Rationen ersetzen zu können.
Bleibt zu hoffen, dass die Witterung jetzt tatsächlich langfristig umschlägt und endlich fallende Niederschläge das Auflaufen bereits eingesäter Zwischenfrüchte bzw. dessen Anbau gut ermöglichen. So dass im Herbst noch Schnitte mit größeren Mengen geerntet werden können.
Quellen: LWK NRW, ProWeideland, Bioland, Laves, FrieslandCampina


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