Neuer Standard für Tiertransporte

Der Bundesverband Rind und Schwein hat gemeinsam mit Zuchtunternehmen und Tierärzten einen Transportstandard entwickelt, der nun auf der Route Deutschland-Marokko getestet wird, bevor er verbindlich für Deutsche Zuchtunternehmen eingeführt wird.

Langstreckentransporte von Zuchtrindern, insbesondere in Drittländer, stehen in der Kritik. Aufgrund des Verbots von Rindertransporten in Drittländer aufgrund mutmaßlicher Missstände und einer seit Monaten kontrovers geführten Diskussion um Tiertransporte, hat der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) einen eigenen Transportstandard erarbeitet (Download siehe unten). Die Erarbeitung der Kriterien für den Standard erfolgte zusammen mit den Mitglied-Rinderzuchtunternehmen und der AFC Consulting Group. Der Standard soll Einheitlichkeit schaffen, insbesondere für die Beobachtung und Dokumentation der Bedingungen auf den Transporten. Die Kriterien im Standard gehen in Teilen über die bestehende EU-Tiertransportverordnung 1/2005 hinaus, um die Einhaltung von Tierwohl entlang der Transportstrecke nachweisbar zu machen, erklärt die BRS-Geschäftsführerin Dr. Bianca Lind. „Im Sinne einer weitreichenden Transparenz zur künftigen Vermeidung von Verstößen gegen das Tierwohl war es an der Zeit, gemeinsam mit verantwortlichen Tierärzten verlässliche Kriterien für einen entsprechenden Standard zu definieren.“ erläutert Dr. Michael Lendle, Geschäftsführer der AFC Consulting Group. Der künftig für BRS Mitglieder verbindliche Tiertransportstandard wird anhand einer Modellroute in der Praxis auf seine Umsetzbarkeit getestet werden. Hier kündigte der Bundesverband an, gemeinsam mit dem norddeutschen Zuchtunternehmen Masterrind zu arbeiten und den Transport von Zuchtrindern auf der Route Norddeutschland-Marokko zu erfassen. Für die Testphase vorgesehen sind erst einmal die kommenden drei Monate. Die Dauer hänge allerdings auch davon ab, wie viele Zuchtrindertransporte in diesem Zeitraum zustande kommen.

Nach Testphase ein Standard für alle

Aus den Kriterien, die sich im Test als umsetzbar und aussagekräftig herausstellen, wird dann ein für alle Rinderzuchtverbände/unternehmen in Deutschland (100% Mitgliedschaft im BRS) gültiger Transportstandard festgelegt. Die Zuchtverbände müssen mit Spediteuren arbeiten, die das Einhalten aller Kriterien gewährleisten. Zu den Kriterien im neuen Standard gehören u.a. mehr Kontrollen vor der Abfahrt (Transporter, Tiere), mehr Aufzeichnung über den Verlauf der Fahrt bis zum Bestimmungsort (Gesundheitszustand, Wasser- und Futterversorgung, Einstreu und Entmistung, Funktionsfähigkeit des Transporters, Routenführung, Beförderungsdauer, Pausenzeiten, Temperaturverlauf) sowie eine digitale Erfassung entsprechender Daten in einer Datenbank. Die Daten sollen bei Verdachtsfällen den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der BRS-Tiertransportstandard sieht harte Strafen bei festgestellten Verstößen oder Fehlverhalten vor, die über ohnehin geltende gesetzliche Regelungen hinausgehen.

Die Politik muss mitarbeiten

Eine der Situationen, die in der Kritik an den Transporten in Drittländern aufgeführt wird, ist das Problem, wenn es an den Grenzen Blockaden gibt. Die Transporter also aus bürokratischen Gründen nicht abgefertigt werden und an der Grenze festhängen. Dann können Zuchtunternehmen und Spediteure wenig ausrichten. Dies sieht Dr. Bianca Lind als ein politisches Problem und daher muss die Politik hier mitarbeiten, um Sicherheit zu schaffen. Insbesondere dafür, dass an den Grenzstationen dann alles dafür vorhanden ist, um die Tiere bei Wartezeiten vernünftig versorgen zu können. Diesbezüglich stehe man in Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Thema auf der Agrarministerkonferenz

Im Rahmen der Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche (KW 39) erklärten die Minister, vorliegende Verstöße gegen das Tierwohl auf Tiertransporten massiv zu ahnden. Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS) begrüßt den Vorstoß der Agrarministerkonferenz. Denn auch wenn bislang eindeutige Hinweise von Verstößen auf Zuchttiertransporten fehlen, verurteilt der Verband das Zustandekommen von Bildern leidender Tiere und das Nichtvorhandensein erforderlicher Versorgungsstationen entlang der Strecke aufs Schärfste. Allerdings missbillige der Bundesverband die aktuellen Verbote gegen bestimmte Transportrouten obwohl zugelassene Versorgungsstationen vorhanden sind, die eine tierwohlgerechte Versorgung der Zuchtrinder sicherstellen. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen. Der BRS hat seine Mitglieder angewiesen, den zuständigen Amtsveterinären vor Ort plausibel zu machen, wo die Versorgung der Tiere möglich ist, damit der Freigabe der Transporte nichts entgegen stehe. Der Verband sieht sich diesbezüglich in der Tätigkeit zum eigenen Transportstandard für die deutschen Zuchtunternehmen bestätigt.
Der Bundesverband hat ein Positionspapier über seinen Transportstandard vorgelegt, dass Sie hier
zum Download finden.
Quelle: BRS


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