BTV8: Verbringung von Kälbern bedingt ohne Blutprobe erlaubt

Die Verbringungsregelung für Kälber aus der Blauzungenvirus BTV8 Sperrzone wurden geändert. Seit dem 1. April dürfen Kälber unter bestimmten Bedingungen ohne Blutprobe in freie Gebiete verbracht werden. Details + die aktuelle Tierhaltererklärung.

Seit dem 1. April dürfen gilt für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern aus dem Blauzungenvirus BTV8 Sperrgebiet ein neuer Beschluss. Nun können Kälber, deren Mütter während der Trächtigkeit geimpft worden sind (Abschluss der Grundimmunisierung der Mutter 28 Tage vor der Kalbung), ohne Blutprobe auf BTV-8 innerhalb von Deutschland gehandelt werden. Die Begründung liegt in der geringen Anzahl von Infektionen in den vergangenen Monaten, womit eine Infektion der Mütter und damit der ungeborenen Kälber aktuell unwahrscheinlich ist. Kann ein rinderhaltender Betrieb folgende Bedingungen erfüllen, genügt die aktuelle Tierhaltererklärung (Download siehe unten) und es kann auf die Blutprobe auf BTV8 verzichtet werden:
Das innerstaatliche Verbringen von unter drei Monate/90 Tage alten Kälbern aus einer Restriktionszone in freie Gebiete ist unter folgenden Bedingungen ohne zusätzliche Untersuchung möglich, wenn die Kälber:
  1. von Muttertieren stammen, die wirksam (vor oder während der Trächtigkeit) gegen den entsprechenden BTV-Stamm (derzeit BTV-8) geimpft wurden, wobei die zweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes erfolgt sein muss und
  2. die Impfungen des Muttertieres in der HI-Tier Datenbank erfasst sind und
  3. die Kälber unmittelbar nach der Geburt die Biestmilch des eigenen Muttertieres erhalten haben und
  4. eine Bestätigung dieser Voraussetzungen durch den Tierhalter mit einer „Tierhaltererklärung Kälber“ (siehe unten) erfolgt.

Vorerst unbefristet: Eine konkrete Befristung der seit dem 1. April gültigen Regeln gibt es nicht. Die LAV*-Arbeitsgemeinschaft Tierseuchen, Tiergesundheit weist allerdings darauf hin, dass eine Änderung der Risikolage die Aktualisierung der neuen Verbringungsregeln jederzeit erforderlich machen können".
Mitglieder der LAV sind die Leiter der für den Verbraucherschutz zuständigen Abteilungen in den Fachressorts der einzelnen Länder.

Die aktuelle Tierhaltererklärung zum Download:

Eine, den neuen Verbringungsregelungen entsprechende Tierhaltererklärung wurde zwischen den Ländern abgestimmt. Die Tierhaltererklärung muss unterzeichnet mit den Kälbern mitgeführt werden.
Hier finden Sie das aktuell gültige Dokument der Tierhaltererklärung zum Download:

Regelungen für ältere Kälber, Zuchtrinder und Schlachttiere unverändert

Die neue Verbringungsregelungen treffen nur für Kälber jünger als 3 Monate bzw 90 Tage zu. Die detaillierten Informationen stellen die jeweiligen Landesämter zur Verfügung.
Quellen: Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V., LANUV


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