Blauzunge: Sonderregelung für ungeimpfte Tiere verlängert

Die Sonderregelung für die Vermarktung ungeimpfter Tiere aus Sperrzonen in freie Gebiete wird vorerst bis zum 31.03.2019 verlängert. Außerdem befindet sich das BMEL derzeit in Verhandlungen zur Vermarktung von Kälbern aus Sperrzonen in das Ausland.

Die Sonderregelung für die Vermarktung ungeimpfter Tiere aus Sperrzonen in freie Gebiete wird vorerst bis zum 31.03.2019 verlängert. Das hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Nachfrage kürzlich bekannt gegeben.
Nach dieser Sonderregelung dürfen ungeimpfte Tiere aus Sperrgebieten in freie Gebiete Deutschlands verbracht werden, wenn sie maximal sieben Tage zuvor ein negatives Blutergebnis aufweisen, frei von sonstigen Krankheitsanzeichen sind und mit einem Parasitenschutz (PourOn) behandelt wurden. Diese Rinder dürfen dennoch weiterhin nicht in das europäische Ausland vermarktet werden.

Verhandlungen mit Nachbarländern laufen

Die weiterhin untersagte Verbringung in das Ausland wird besonders bezüglich der männlichen Kälber ein zunehmendes Problem. Viele Betriebe verkaufen ihre Bullenkälber mit 14 Tagen. Ein Großteil dieser Kälber wird dann in die Niederlanden zur Kälbermast weiter vermarktet.
Das BMEL ist deshalb aktuell in Verhandlungen mit den Niederlanden, Spanien und Italien. Ziel ist eine vorübergehende Vereinbarung zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälber aus deutschen Sperrgebieten in diese Länder. Doch insbesondere die Niederlande haben auf Grund ihres Status Freiheit von Virus der Blauzungenkrankheit" ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und sehen der Aufnahme empfänglicher Tiere aus Sperrgebieten noch kritisch entgegen. In Absprache mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und den Bundesländern bleibt das BMEL weiterhin mit den Ländern im Kontakt, um zeitnah zu einer Vereinbarung zu kommen.
Quelle: BMEL


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