Blauzunge: Knapper Impfstoff und beschränkte Vermarktung

Die neuen Ausbrüche der Blauzungenkrankheit sorgen für sich ausweitende Sperrgebiete in Deutschland. Eine Impfung wird dringend angeraten, aber der Impfstoff ist knapp. Für den Transport ungeimpfter Tiere gelten vorläufige Regelungen bis Ende Februar.

Die Blauzungenkrankheit (Serotyp 8, BTV-8) weitet sich derzeit im Südwesten Deutschlands immer weiter aus, sodass auch die Restriktionsgebiete immer größer werden. Bisher sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz betroffen, sowie Teile von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Bisher sind die Krankheitsanzeichen nur gering bis gar nicht auffällig. Nachgewiesen wird ein Ausbruch über Blut mit der PCR-Methode (Virus-Nachweis). Wird das Virus gefunden, wird ein Sperrgebiet mit einem Radius von 150 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Hier finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Sperrgebiete.

Impfung schützt Tier und Handel

Derzeit gibt es in Deutschland drei zugelassene Impfstoffe gegen Blauzunge BTV-8, aber aus aktuellem Anlass ist die Verfügbarkeit sehr knapp. Mit den Ausbrüchen der Tierseuche im grenznahmen Italien und Frankreich im Herbst 2016 wurde eine vorbeugende Impfung in Deutschland von der Stiko (Ständige Impfkommission) empfohlen. Diese Vorbeugemaßnahme wurde aber nicht ausreichendgenutzt, sodass zu viel Impfstoff vorhanden war, der dann aufgrund abgelaufener Haltbarkeit ungenutzt vernichtet wurde. Als Folge wurden die Bedarfszahlen für Deutschland reduziert, was jetzt zusätzlich zu Lieferengpässen bei den Pharmafirmen führt.
Der größte Anteil an Impfstoffen wird derzeit in den betroffenen Bundesländern verbraucht. In allen anderen Gebieten Deutschlands ist es von den Vorbestellungen der Tierärzte im Impfstoff-Pool abhängig. Ziel ist es, dass Betriebe, die schon länger gegen Blauzunge impfen, auch weiter impfen können. Für Tierärzte bzw. Betriebe, die bisher noch keinen Impfstoff angefordert haben, wird der Bezug jetzt schwierig.
Bis ein Tier von der ersten Impfung an als vollständig geimpft und verkehrsfähig eingestuft wird, dauert es insgesamt bis zu drei Monaten. Die Grundimmunisierung dauert je nach Impfstoff drei bis vier Wochen, nach der zweiten Impfung dauert es weitere 60 Tage, bis das Tier als verkehrsfähig" eingestuft werden kann. Bezüglich der Nebenwirkungen gibt es bislang keine vermehrten Probleme. Das Risiko für Nebenwirkungen kann daher mit dem für andere Impfstoffe gleichgesetzt werden.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES hat einen
bereitgestellt.

Verbringungsoptionen für Betriebe in Sperrgebieten

Innerhalb (und außerhalb) der Sperrgebiete gibt es feste Reglungen für die Verbringung von Wiederkäuern. Generell gilt, dass ungeimpfte Tiere aus freien Gebieten nicht in die Sperrzonen gebracht werden dürfen und der Handel von ungeimpften Tieren aus der Sperrzone außerhalb dieser Zonen grundsätzlich verboten ist.
Innerhalb der Sperrzonen können Tiere frei verbracht werden. Für die Verbringung in freie Gebiete gelten folgende Voraussetzungen:

Sonderregelung vorerst bis zum 28. Februar 2019:
Nicht geimpfte Tiere aus Sperrgebieten dürfen in freie Gebiete Deutschlands verbracht werden, wenn sie mit einem Insektenschutz (Pour On) behandelt worden sind und maximal sieben Tage vor dem Verbingen ein negatives Ergebnis der PCR-Methode auf den BTV-8 Virus aufgewiesen haben. Die Tiere dürfen dennoch nicht in das Ausland verbracht werden. Ob diese Regelung auch nach dem 28. Februar noch gültig sein wird und welche Regelungen ansonsten gültig werden, ist bisher nicht bekannt.
Bei weiteren Fragen zur Impfung oder Vermarktung der Tiere können sich Landwirte und Tierärzte an das zuständige kommunale Veterinäramt wenden.
Quelle: LAVES, Landwirtschaftskammer NRW, EU-Richtlinie


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