Blauzunge: Erst bluten, dann impfen!

Das Verfahren zum Nachweis des Blauzungenvirus ist sensibel, durch Verunreinigungen der Proben können falsch-positive Ergebnisse entstehen. Im Betrieb sollten daher erst die Probennahmen und danach die Impfungen durchgeführt werden.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist nach einschlägigen Erfahrungen in Baden-Württemberg darauf hin, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung leider aber auch immer mehr Nachweise des Blauzungen-Virus (BTV) festgestellt werden, denen nachweislich oder vermutet Kontaminationen der Blutproben mit Impfstoff zugrunde liegen.
Der Nachweis von BTV mittels PCR ist ein hochsensitives Verfahren, das auch kleinste Spuren des Blauzungenvirus feststellen kann. Impfvirus kann dabei nicht von Feldvirus unterschieden werden!
Falsch-positive Ergebnisse sind sehr ärgerlich! Sowohl wirtschaftlich (erneute Probenahme erforderlich = erhöhte/r Arbeitsaufwand und Kosten, Verzögerung Statusgabe), als auch psychisch (Verunsicherung Tierhalter, Stress für die Tiere) sowie auch eine Herausforderung für die Dokumentation. Der Aufwand in eine sorgfältige Organisation sowie Durchführung von Probennahme und Impfung ist daher gut investierte Zeit!
Um das Vorkommen falsch-positiver Nachweise zu vermeiden, sind folgende Hinweise von Tierärzten und auftraggebenden Tierhaltern zu beachten:
  • Impfung und Probenahme wenn möglich nicht am selben Tag im/am selben Betrieb/Tier durchführen.

  • Wenn dies nicht möglich ist: Unbedingt folgende Reihenfolge einhalten - erst die Probenahme und dann die Impfung vornehmen.

  • Wenn dies nicht möglich ist: Bei Impfung Handschuhe anziehen und vor Blutprobenahme ausziehen und Hände waschen!

  • Reihenfolge bzw. Hygienemaßnahmen auch beim Wechsel zwischen Beständen einhalten.

  • Bei positiven / reaktiven BTV-Befunden in Beständen, in denen am selben Tag geimpft worden ist, zuständiges Veterinäramt sowie Untersuchungsamt informieren.

Die Abklärung von BTV-Nachweisen, die auf eine Kontamination der Blutproben mit Impfstoff hindeuten, erfolgt mittels Nachproben der betroffenen Tiere im Abstand von rund 7 Tagen nach der ersten Probenahme.
Quelle: Landestierärztekammer Hessen


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