EU-Milchverringerungs-Programm

Anträge jetzt stellen

Seit Montag den 12.9.2016 können Milcherzeuger ihre Anträge für das EU-Milchverringerungs-Programm über das HIT Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere stellen.

Seit heute (12.9. 2016) können Milcherzeuger ihre Anträge für das EU-Milchverringerungs-Programm stellen. Die entsprechende EU-Delegierte-Verordnung trat am 10. September 2016 in Kraft. Gestellt werden die Anträge über das HIT-Meldeprogramm, mehr Informationen dazu hier http://www.hi-tier.de/infoMRED.html
Die nationale Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV) legt die Umsetzung in Deutschland fest. Sie wurde am 12.9.2016 vom Bundeslandwirtschaftsminister unterzeichnet und soll voraussichtlich am 13. September 2016 im Bundesanzeiger verkündet werden.
Die Eckpfeiler des Milchverringerungs-Programms
Das Programm ist ein Teil des insgesamt rund 500 Mio. Euro schweren zweiten EU-Hilfspakets. Die Eckpfeiler des EU-Milchverringerungsprogramms sind:

  • Das Programm zur freiwilligen Reduzierung der Milchproduktion umfasst 150 Mio. Euro und ist EU-weit einheitlich geregelt.
  • Milcherzeuger erhalten eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm reduzierter Rohmilch. Hierzu müssen sie ihre Milchanlieferung nachweisbar reduzieren. Dafür wird ein Referenzzeitraum herangezogen.
  • Insgesamt wird es vier Antragsrunden geben. In der ersten Antragsrunde vom 12. bis 21. September 2016 können Anträge für den Reduktionszeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2016 gestellt werden. Hierfür gilt der Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015.
  • Wird der Gesamtbetrag von 150 Mio. Euro bzw. 1.07 Mio. Tonnen überschritten, werden alle Anträge der letzten Runde anteilig gekürzt.

Die Delegierte-Verordnung legt zudem fest:
  • Das Programm zur freiwilligen Reduzierung der Milchproduktion umfasst 150 Mio. Euro und ist EU-weit einheitlich geregelt.
  • Milcherzeuger erhalten eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm reduzierter Rohmilch. Hierzu müssen sie ihre Milchanlieferung nachweisbar reduzieren. Dafür wird ein Referenzzeitraum herangezogen.
  • Insgesamt wird es vier Antragsrunden geben. In der ersten Antragsrunde vom 12. bis 21. September 2016 können Anträge für den Reduktionszeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2016 gestellt werden. Hierfür gilt der Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015.
  • Wird der Gesamtbetrag von 150 Mio. Euro bzw. 1.07 Mio. Tonnen überschritten, werden alle Anträge der letzten Runde anteilig gekürzt.

  • Der Nachweis der Milcherzeugereigenschaft gilt für Juli 2016: Damit sind alle Milcherzeuger, die im Juli 2016 noch Kuhmilch abgeliefert haben, beihilfeberechtigt.

  • Die Beihilfe wird für maximal 50 % der im Referenzzeitraum abgelieferten Milchmenge gewährt (Beihilfeobergrenze von maximal 50 % der im Referenzzeitraum erzeugten Milch).
  • Die Untergrenze für die Verringerung beläuft sich auf 1.500 Kilogramm.
  • Es gilt eine Beihilfestaffelung, falls weniger reduziert wird als im Beihilfeantrag angegeben wurde (80-100 Prozent: keine Kürzung; 50-80 Prozent: Kürzung um 20 Prozent; 20-50 Prozent: Kürzung um 50 Prozent; bis 20 Prozent: keine Beihilfe).

Quelle: BMEL

  • Der Nachweis der Milcherzeugereigenschaft gilt für Juli 2016: Damit sind alle Milcherzeuger, die im Juli 2016 noch Kuhmilch abgeliefert haben, beihilfeberechtigt.

  • Die Beihilfe wird für maximal 50 % der im Referenzzeitraum abgelieferten Milchmenge gewährt (Beihilfeobergrenze von maximal 50 % der im Referenzzeitraum erzeugten Milch).
  • Die Untergrenze für die Verringerung beläuft sich auf 1.500 Kilogramm.
  • Es gilt eine Beihilfestaffelung, falls weniger reduziert wird als im Beihilfeantrag angegeben wurde (80-100 Prozent: keine Kürzung; 50-80 Prozent: Kürzung um 20 Prozent; 20-50 Prozent: Kürzung um 50 Prozent; bis 20 Prozent: keine Beihilfe).