Verbot der Anbindehaltung vorerst auf Eis gelegt

Ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung wird es all zu bald nicht geben. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat gestern den von Hessen eingebrachten Entschließungsantrag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Erst am vergangenen Freitag (27.11.) hatte der Bundesrat den Entschließungsantrag für ein bundesweit gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung an den Agrarausschuss eingereicht. Gestern wurde die Bearbeitung des von Hessen initiierten Verbots für zunächst unbestimmte Zeit gestoppt. Ursache für die überraschende Wende ist ein Antrag aus Niedersachsen. Es bestehe noch weiterer Beratungsbedarf heißt es darin. Offensichtlich finden selbst die politisch grün geführten Länderministerien kein Einvernehmen in dieser Sache. Dabei wurde die Initiative aus Hessen deutlich damit begründet, dass es für eine tiergerechte Haltung von Rindern erforderlich sei, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten.
Auf eine Anfrage des Presse- und Informationsdienst für Agrarpolitik und Agrarwirtschaft AgraEurope (AgE) habe das Wiesbadener Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass man dort den Beschluss akzeptiere und abwarte, bis aus den einzelnen Ländern eindeutige Signale kommen. Also quasi, bis dort die scheinbar erforderlichen Beratungen zu dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung abgeschlossen sind. Wann dies der Fall sein werde, könne man derzeit allerdings noch nicht absehen. Fest stehe allerdings, „dass uns das Thema sehr wichtig ist und wir den Antrag dann wieder aufrufen werden“, habe eine Ministeriumssprecherin erklärt.
Hessen hatte eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorgeschlagen, damit von dem möglichen Verbot betroffene Rinderhalter nicht überfordert würden und genügend Zeit für eine Umstellung der Haltungsform hätten. (AgE)