Anbindehaltung verbieten und dann?

2016 entschied sich das Landwirtschaftsministerium, besorgt um den Strukturwandel, gegen ein Verbot der Anbindehaltung für Rinder. Das Thünen-Institut hat mögliche Folgen eines Verbots abgeschätzt.

Auf Antrag des Landes Hessen hat sich der Bundesrat im April 2016 für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern in Deutschland ausgesprochen. In Sorge vor einem massiven Sprung im ohnehin schnellen Strukturwandel in der Milchkuhhaltung, entschied sich das Bundeslandwirtschaftsministerium damals gegen das Verbot. Die Haltungsform wird jedoch weiterhin heftig diskutiert und kritisiert – auch von anderen Milchkuhhaltern. Der Grund: Wegen der dauerhaften bzw. langen Fixierungszeiten sind die Tiere in ihrem Normalverhalten eingeschränkt. Das ist nicht tiergerecht.

Das vom Bundesrat geforderte Verbot, zunächst für die ganzjährige Anbindehaltung, ist daher weiter aktuell. Das eine Entscheidung fällig ist, wird auch durch das Verhalten von einigen Lebensmittelhändlern, aber auch ersten Molkereien klar: Denn es ist bzw. kann so sein, dass Milch von Kühen in ganzjähriger Anbindung (künftig) nicht mehr von allen angenommen wird.

Da die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für durch ein mögliches Verbot betroffene Betriebe nicht ignoriert werden dürfen, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Thünen-Institut damit beauftragt, die Folgen eines solchen Verbots abzuschätzen. Der Ergebnis-Bericht wurde jetzt veröffentlicht.

Nach 10-jähriger Übergangsfrist noch 13.500 Betriebe mit 270.000 Milchkühen

Bundesweite Daten zur ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern existieren nicht. Ihr Umfang wird basierend auf Daten der letzten Landwirtschaftszählung (im Jahr 2010) auf ca. 31.500 Betrieben und rund 650.000 Kühe geschätzt. Das entspricht einem Anteil von rund 35 % der Milchkuhbetriebe und 15 % aller Milchkühe in Deutschland.

Ausgehend von diesen Zahlen und den Strukturwandel berücksichtigt, haben die Wissenschaftler des Thünen-Instituts hochgerechnet, dass, nach der vom BMEL vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren, im Jahr 2027 noch etwa 13.500 Betriebe mit 270.000 Milchkühen von dem Verbot betroffen wären.

Die meisten dieser Betriebe seien klein, auf die Milchkuhhaltung spezialisiert und verfügen oft nebenher über weitere Einkommensquellen. Besonders hohe Anteile ganzjähriger Anbindehaltungen sind in Bayern – die Mehrheit mit über 70 % – und Baden-Württemberg zu finden. Die Wissenschaftler stellten sich der Frage, wie diese Betriebe auf das Verbot reagieren könnten.

1 Geschätzte Entwicklung der ganzjährigen Anbindehaltung in 10 Jahren Übergangszeit

Geschätzte Entwicklung der ganzjährigen Anbindehaltung

(Bildquelle: TI)

Die Haltung um- oder einstellen? Eine Standort- und vor allem Kostenfrage.

Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung haben mehrere Möglichkeiten, um ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten: Das regelmäßige Angebot von Weidegang bzw. Laufhof, Umbau zum Laufstall oder Neubau eines Laufstalls. Wie sich die einzelnen Maßnahmen umsetzen lassen, hängt allerdings erheblich vom jeweiligen Standort und den betrieblichen Bedingungen ab.

Entscheident sind vor allem die Kosten, die bei einer Umstellung der Haltungsform entstünden. Je nach dem, welche der genannten Möglichkeiten ein Betrieb anwenden könnte, variieren die Kosten für den neu gestalteten Kuhplatz zwischen 300 € und 15.000 €. Umbaulösungen kosten im Mittel zwischen 3.000 € und 6.000 € je Kuhplatz, durch zwingend involvierte Neuinvestitionen, beispielsweise in Melktechnik, können sich diese Kosten erhöhen. Kosten für Neubaulösungen liegen zwischen 7.000 – 12.000 € je Kuhplatz.

Die Thünen-Wissenschaftler haben die anpassungsbedingten Kostenänderungen in Cent pro Kilogramm (ct/kg) Milch berechnet:

  • Ein Umstellen der ganzjährigen Anbindehaltung auf tiergerechtere Haltungsbedingungen würde die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten.
  • Bei den durchschnittlichen Milchauszahlungspreisen von 27,2 ct/kg Milch in einem schlechten Milch-Jahr 2016 und 36,6 ct/kg in einem guten Milch-Jahr 2017, kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken.


Den Mehrkosten für eine Anpassung/Umstellung der Haltungsform stehen derzeit keine wesentlichen Mehreinnahmen gegenüber. Für die Betriebe könnten die entstehenden Kosten daher zu einer deutlichen Reduzierung der Rentabilität führen.

Durch Fördergelder die Folgen von Investitionsstau stützen?

Um durch das Verbot mögliche negative wirtschaftliche Effekte für die Betriebe zu reduzieren, die ihre Kühe noch in ganzjähriger Anbindung halten, wird über verschiedene Fördermaßnahmen, wie z.B. tierbezogene Weideprämien und eine angepasste Investitionsförderung, nach gedacht.

Bei einem Übergangszeitraum von zehn Jahren müssten dafür ca. 222 bis 287 Mio. Euro öffentliche Gelder bereitgestellt werden, schreiben die Wissenschaftler. „Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit Mitteln finanzieren, die im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik bereits zur Verfügung stehen“, sagt Angela Bergschmidt, Erstautorin der Thünen-Studie.

Die Wissenschaftler des Thünen-Institutes erwarten jedoch, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung selbst mit einer flankierenden Förderung den Strukturwandel beschleunigen wird. Wichtig sei daher, dass neben attraktiven Förderoptionen eine lange Übergangsfrist gewährt würde.

Der Gedanke an Fördermittel ist höchst umstritten. Denn die meisten Betriebe mit Anbindehaltungen haben im Gegensatz zu den Milchkuhhaltern mit Laufställen in den letzten 40 bis – die Übergangszeit berücksichtigt – 50 Jahren keine größeren Investitionen in ihre Ställe vorgenommen. Heißt, im Vergleich zu ihren Berufskollegen, die schon vor Jahrzehnten in Laufställe investierten, hatten und haben die Anbindehaltungs-Landwirte über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte mit geringeren Fixkosten/Festkosten gewirtschaftet.

Für 30 bis 40 % der Betroffenen ist Umstellen keine Option!

Hinsichtlich der Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung stellt sich die Frage, ob diese überhaupt bzw. welche davon für die von einem möglichen Verbot betroffenen Betriebe umsetzbar sind. Einige Betriebswirtschaftler, die sich mit diesem Thema beschäftigen, schätzen die verschiedenen Umbauvarianten grundsätzlich als umsetzbar ein, allerdings müssten Betriebe, die aus Platzgründen lediglich in der bestehenden Gebäudehülle umbauen und nicht anbauen können, gegebenen falls die Kuhzahl reduzieren. In diesen Fällen würden nicht nur die erhöhten Kosten durch den Umbau anfallen, es müssten gleichzeitig auch niedrigere Erlöse durch eine Reduzierung der verkauften Milchmenge (weniger gehaltene Milchkühe) verkraftet werden.

So schätzen die Experten, dass 30 bis 40 % der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung keine der vorgestellten Alternativen umsetzen können! Etwa weil mit den Investitionen Abstockungen verbunden wären, die die Investition und ggf. die Milchproduktion selbst unwirtschaftlich machen würde. Die Investition in einen Laufstallneubau sehen sie darüber überwiegend für Betriebe mit 30 und mehr Kühen als realistische Alternative an.


Die Stellungnahme des Thünen-Instituts für das BMEL mit dem Titel "Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen“ können Sie unter dem Link als pdf downloaden:


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