Anbindehaltung nicht verbieten, aber Anreize setzen

Weil er durch ein Verbot einen massiven Strukturbruch vor allem im kleinstrukturierten Süden fürchtet, setzt der Bauernverband lieber auf eine Änderung der Förderstruktur.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) möchte über finanzielle Anreize die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen reduzieren, lehnt ein Verbot dieser Haltungsform aber ab. Das erklärte der DBV-Verbandsrat am Donnerstag in Berlin. In Deutschland gebe es einen langjährigen und stabilen Trend zu mehr Tierkomfort und Laufstallhaltung, während die Anbindehaltung kontinuierlich zurückgehe. Allein in den letzten 15 Jahren hat sich die Anzahl der Anbindehaltungen in den Betrieben, die an der Milchleistungsprüfung teilnehmen, um rund 75 % reduziert. Inzwischen werden fast drei Viertel der Milchkühe in Deutschland in Laufställen gehalten - mit steigender Tendenz. Auch hätten die Milchviehbetriebe nach Ergebnissen des Konjunkturbarometers Agrar in den letzten Jahren bereits jährlich zwischen drei und vier Mrd. Euro in den Um- beziehungsweise Neubau von Boxenlaufställen sowie moderne Stalltechnik investiert.

Verbot: Strukturbruch bei süddeutschen Familienbetrieben

Anbindehaltung finde man bei einer Herdengröße von durchschnittlich 20 Kühen in erster Linie in kleineren Familienbetrieben, vor allem im Süden Deutschlands. Daher würde ein Verbot der Anbindehaltung gerade bei diesen Betrieben zu einem massiven strukturellen Bruch führen, warnte DBV-Milchpräsident, Karsten Schmal. Gerade auf diese Betriebe könne man jedoch nicht verzichten, da überwiegend sie kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte pflegen und erhalten. Daher sollten statt eines Verbotes besser finanzielle Anreize und Fördermöglichkeiten die Betriebe die Entwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung unterstützen.

Basis- und Premiumförderung

Der Königsweg ist die Umstellung auf Laufställe. Die dafür erforderlichen Investitionen werden Milchviehhalter allerdings nur dann weiterhin in Kauf nehmen, wenn genügend Planungssicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund sei es dringend geboten, die Genehmigungsfähigkeit von Neubauten sicherzustellen. Die Politik müsse durch entsprechende Rahmenbedingungen unterstützen.
Des Weiteren sollten aber auch Anbindeställe „aufgerüstet“ und mit Bewegungsmöglichkeiten versehen werden (Weidegang, befestigter Auslauffläche/Laufhof), Laufbox für Trockensteher oder im Abkalbebereich). Dafür sei es erforderlich, dass in Deutschland sowohl eine Basis- als auch eine Premiumförderung angeboten wird. Für Investitionen, die der erstmaligen Umstellung der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung dienen, sollte ein Zuschlag auf den Fördersatz gewährt werden.

Europaweit einheitlich vorgehen

Nach Meinung des Bauernverbands müsse das Ziel der Unterstützung ein, die flächendeckende Milchviehhaltung zu erhalten und Strukturbrüche zu vermeiden. Bei einem deutschen Alleingang innerhalb des europäischen Binnenmarktes erwartet der Bauernverband wachsende Wettbewerbsnachteile für Betriebsleiter von Anbindeställen. Anbindehaltung ist vor allem in den osteuropäischen Ländern stark verbreitet, wie eine Umfrage des europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbandes (COPA-COGECA) unter seinen Mitgliedern zeigte. Auch Schweden weist einen ähnlich hohen Anteil an Anbindehaltung auf wie Deutschland. Daher sollten Vorgaben europaweit einheitlich angepasst werden.
Quelle: AgE
Bearbeitet: Stöcker