AMK: Beruhigungsmittelgabe zum Enthornen zukünftig verpflichtend

Unter anderem über einen Koordinierungsausschuss Tierschutz und eine verpflichtende Beruhigungsmittelgabe beim Enthornen wurde bei der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg am 20. März diskutiert. Gemeinsam erklärten alle Länder, dass die Weiterentwicklung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung die vorrangige Aufgabe bleibe.

Im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) am 20. März 2015 in Bad Homburg erklärten die Länder gemeinsam, dass sie „die Weiterentwicklung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als vorrangige Aufgabe ansehen“. Das drückte sich auch darin aus, dass mindestens zwölf der insgesamt 44 Tagesordnungspunkte dem Thema Tierschutz bei der AMK-Frühjahrstagung zuzuordnen waren.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schlug für eine künftig engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Tierschutz einen „Koordinierungsausschuss Tierschutz“ auf Staatssekretärsebene vor. Das Koordinierungsgremium werde in die Initiative seines Hauses „Einer Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl“ eingebettet sein und die Aufgabe haben, die Ergebnisse laufender Initiativen und Fachgremien des Bundes und der Länder auszuwerten sowie Empfehlungen für ein koordiniertes politisches Vorgehen zu geben.

Kälber zur Enthornung zu sedieren soll verpflichtend werden

Aktuell als besonders wichtig für die Milchviehhalter zu sehen ist, dass auf Antrag von Schleswig-Holstein ein besserer Schutz von Kälbern bei der Enthornung beschlossen wurde. Zukünftig soll nach § 5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch die von Beruhigungsmitteln (Sedativa) verpflichtend werden.
Nach Angaben des Berliner Agrarressorts ist die Verabreichung des Beruhigungsmittels durch den Landwirt tierarzneimittelrechtlich zulässig, wenn das Beruhigungsmittel vorher vom Tierarzt für die Enthornung verordnet wurde.
Schleswig-Holsteins Agrarminister Robert Habeck nannte den Beschluss „ein gutes Signal für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung“ und kündigte an, nach abschließender Beratung am „Runden Tisch“ die Einführung der Sedierung per Erlass zu regeln. Auch seine hessische Amtskollegin und diesjährige AMK-Vorsitzende Priska Hinz begrüßte die „schmerz- und stressfreie“ Kälberenthornung und berichtete, dass es in Hessen bereits vorbereitende Vereinbarungen, unter anderen mit den Tierärzten, gebe.

Mehr wissenschaftliche Expertise bei den Themen Bestandsgrößen und Qualzucht gewünscht

In einem weiteren Beschluss forderte die AMK die Bundesregierung auf, „einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg zu bringen“ und über den Stand und das weitere Vorgehen zu berichten. Nach Ansicht des Staatssekretärs im Schweriner Landwirtschaftsministerium, Dr. Peter Sanftleben dürfe es dabei aber nicht nur um absolute Größen gehen: „Bevor wir uns an konkreten Zahlen verkämpfen, brauchen wir zunächst eine solide wissenschaftliche Grundlage“, stellte der Staatssekretär klar.
Mehr wissenschaftliche Expertise forderten die Länder vom Bund auch beim Thema „Qualzucht“. Sie bemängelten, dass sich ein bisher vorliegendes Gutachten zur Auslegung des Qualzuchtparagraphen § 11b des Tierschutzgesetztes aus dem Jahr 2000 ausschließlich auf Heim- und nicht auf Nutztiere beziehe. Das Bundesministerium wurde aufgefordert, weitere Gutachten mit Blick auf die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere anzufertigen. (AgE)