Ab 2014 sollen nur noch besonders tierartgerechte Ställe gefördert werden

Mit Beginn der 2014 beginnenden Förderperiode könnte die Investitionsförderung entfallen. Künftig sollen nur noch Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes gefördert werden. Auch die Bewilligung von Neubaumaßnahmen auf freien Standort könnte durch neue Vorgaben quasi zum Erliegen kommen.

Nach einer Charta des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll die Regelförderung im AFP in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 nicht mehr angeboten werden. Geplant ist hingegen, mit den Fördermitteln des Landes, des Bundes und der EU, den sich vollziehenden Strukturwandel stärker zu begleiten und Investitionen in tiergerechte und wirtschaftliche Ställe zu ermöglichen. Allgemeine Ziele zur Verbesserung des Tierwohls berücksichtigt die Förderung damit künftig wesentlich stärker. Förderungsfähig sind nur noch Betriebe, die eine Investition mit besonderen Anforderungen an die Tierhaltung durchführen.

Fördermittel für 2013 voraussichtlich wieder überzeichnet

Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft sorgt für großes Interesse an dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm. „Das AFP wird in der aktuellen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 sehr stark nachgefragt“, erläuterte Mathias Dralle, Geschäftsbereichsleiter Grundstücksmanagement und Agrarstruktur bei der NLG, während eines Fachgepräches auf der EuroTier in Hannover. „Die Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft ist weiterhin hoch, so dass wiederum mit einer Überzeichnung der für 2013 anvisierten Fördermittel im AFP gerechnet wird.“ Somit wird das vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vorgesehene Ranking zum Tragen kommen. Dadurch wird die Bewilligungsreihenfolge nach agrarpolitischen Zielen festgelegt. Da mit einer Antragstellung ab 14. Januar 2013 zu rechnen ist, müssen die Weichen hierfür schnellstens gestellt werden.

Standort jetzt schnellstmöglich sichern

Aber nicht nur wegen der knappen Mittel (die vielleicht letztmals beantragt werden können) sollten investitionswillige Milcherzeuger ihre Vorhaben schnellstmöglich vorantreiben, auch die neuen Anforderungen aus dem Gewässerschutz wie der Umgang mit verschmutztem Oberflächenwasser bei Tierhaltungsbetrieben und der Emissionsschutz schränken die Standortwahl deutlich ein. Wenn alle angedachten gesetzlichen Maßnahmen realisiert werden, dann könnte der Neubau von Milchviehanlagen quasi zum Erliegen kommen.

Weniger Milchviehställe gefördert

hält auch 2012 unverändert an. Die Ursachen liegen einmal im innerbetrieblichen Wettbewerb der Investitionsmittel zwischen Milchvieh und Biogas. Hier stehen garantierte Einspeisevergütungen Erfahrungen mit einer längeren Milchpreisflaute gegenüber. Zum anderen führt eine Absenkung der Zuschussförderung (Basisförderung von 25 Prozent und Zusatzförderung von fünf Prozent für eine besonders tierartgerechte Haltung), unmittelbar zu einer deutlichen Einschränkung bei den Milchviehstallinvestitionen. Offenbar sehen viele Milchviehbetriebe von einer Investition ab, sofern die Gesamtförderung ein Niveau von etwa 25 bis 30 Prozent unterschreitet. Dies belegt insbesondere die Entwicklung der Förderfallzahlen in Bayern. Zu Beginn der aktuellen EU-Förderperiode (2007-2012) wurde in Bayern die Basisförderung erstmals abgesenkt. Nachdem dann die Investitionen in Milchviehställe so gut wie zum erliegen kam, wurde dafür die Basisförderung wieder angehoben, mit der Folge, dass wieder Anträge gestellt wurden. 2011 kam es zu einem erneuten Einbruch nach der Absenkung der Basisförderung. 2012 wurden zwar wieder insgesamt mehr Anträge vorgelegt, der Anteil der Milchviehställe bleibt aber weiter rückläufig. Diese Feststellung ist für die künftige Förderausgestaltung deshalb besonders aussagefähig, weil die bbv-LandSiedlung in Bayern einen überdurchschnittlichen Marktanteil an der Investitionsförderbetreuung hat. Auch in Niedersachsen ist nach der allgemeinen Reduzierung der Basisförderung noch verstärkt durch die Aussetzung der Zusatzförderung für besonders tierartgerechte Haltung bei Milchviehställen von der NLG ein signifikanter Rückgang des Anteils der Milchviehstallförderanträge zu verzeichnen. Offenbar vermögen auch relativ niedere Kapitalmarktzinsen die Nachteile einer niedrigeren Zuschussförderung bei Milchviehstallinvestitionen nicht zu kompensieren.

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2011

2010

Landgesellschaft

Anz.

Anz.

bbv-LS

43

210

LSBW

65

75

HLG

18

20

NLG

166

228

SLS

2

ThLG

16

16

LGSA

15

5

LGMV

26

15

Summe

349

571

hält auch 2012 unverändert an. Die Ursachen liegen einmal im innerbetrieblichen Wettbewerb der Investitionsmittel zwischen Milchvieh und Biogas. Hier stehen garantierte Einspeisevergütungen Erfahrungen mit einer längeren Milchpreisflaute gegenüber. Zum anderen führt eine Absenkung der Zuschussförderung (Basisförderung von 25 Prozent und Zusatzförderung von fünf Prozent für eine besonders tierartgerechte Haltung), unmittelbar zu einer deutlichen Einschränkung bei den Milchviehstallinvestitionen. Offenbar sehen viele Milchviehbetriebe von einer Investition ab, sofern die Gesamtförderung ein Niveau von etwa 25 bis 30 Prozent unterschreitet. Dies belegt insbesondere die Entwicklung der Förderfallzahlen in Bayern. Zu Beginn der aktuellen EU-Förderperiode (2007-2012) wurde in Bayern die Basisförderung erstmals abgesenkt. Nachdem dann die Investitionen in Milchviehställe so gut wie zum erliegen kam, wurde dafür die Basisförderung wieder angehoben, mit der Folge, dass wieder Anträge gestellt wurden. 2011 kam es zu einem erneuten Einbruch nach der Absenkung der Basisförderung. 2012 wurden zwar wieder insgesamt mehr Anträge vorgelegt, der Anteil der Milchviehställe bleibt aber weiter rückläufig. Diese Feststellung ist für die künftige Förderausgestaltung deshalb besonders aussagefähig, weil die bbv-LandSiedlung in Bayern einen überdurchschnittlichen Marktanteil an der Investitionsförderbetreuung hat. Auch in Niedersachsen ist nach der allgemeinen Reduzierung der Basisförderung noch verstärkt durch die Aussetzung der Zusatzförderung für besonders tierartgerechte Haltung bei Milchviehställen von der NLG ein signifikanter Rückgang des Anteils der Milchviehstallförderanträge zu verzeichnen. Offenbar vermögen auch relativ niedere Kapitalmarktzinsen die Nachteile einer niedrigeren Zuschussförderung bei Milchviehstallinvestitionen nicht zu kompensieren.