AMK: Beschlusslos in Sachen Milchpolitik

Die Herbstkonferenz der Agrarminister (29.09.) blieb in Sachen Milchpolitik entscheidungslos. Mehrere Länder machten jedoch eine gewisse Einigkeit in zwei gemeinsamen Protokollerklärungen deutlich. Und zwar zu den Themen Mengenverringerungsmaßnahmen im Sicherheitsnetz und Andienungsrecht und Abnahmeverpflichtung.

Auf ihrer Herbstkonferenz am vergangenen Freitag (29.9.) in Lüneburg gelang es den Landwirtschaftsministern nicht, einen gemeinsamen Beschluss in der Milchpolitik zu fassen.

Von konsenslos immerhin zur gespaltenen Einigkeit

Zwei Protokollerklärungen von einigen Bundesländern, die sich zum einem zumindest in Sachen Milchmengenverringerung und zum anderen in puncto Andienungs- und Abnahmepflicht einig waren, brachten immerhin etwas Linie in die Ergebnisse zur Milchpolitik der jüngsten AMK:
Freiwillige Mengenverringerung prüfen; sanktionsgebundene Mengenreduktion als Notlösung verankern: Bayern sowie die Länder mit grünen Ressortchefs (Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin) erklärten in einer Protokollerklärung, dass sie das bestehende Sicherheitsnetz der EU für unzureichend halten.
  • Ihrer Auffassung nach sollten Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenverringerung geprüft werden.
  • Bei anhaltender Krise müsse allerdings auch die Option einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Milchmengenreduktion mit Sanktionsmöglichkeiten als „ultima ratio“ in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) verankert werden.

  • Ihrer Auffassung nach sollten Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenverringerung geprüft werden.
  • Bei anhaltender Krise müsse allerdings auch die Option einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Milchmengenreduktion mit Sanktionsmöglichkeiten als „ultima ratio“ in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) verankert werden.

Andienungsrecht und Abnahmeverpflichtung: In einer weiteren Protokollerklärung, kritisieren neben den Ländern mit grünen Ministern sowie Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen (alle drei CDU-Minister), das in den Satzungen genossenschaftlicher Molkereien verankerte unbegrenzte Andienungsrecht und die vollständige Abnahmeverpflichtung.
  • Diese Regelungen verstärkten die negativen Auswirkungen einer angespannten Marktsituation auf die Milcherzeuger und böten weder ihnen noch den Molkereien ausreichend Planungssicherheit in Bezug auf den Milchpreis und -menge.

  • Bekräftigt wird die Aufgabe für die Wirtschaft, geeignete Modelle für konkrete Lieferbeziehungen zu entwickeln und einzusetzen.

  • Diese Regelungen verstärkten die negativen Auswirkungen einer angespannten Marktsituation auf die Milcherzeuger und böten weder ihnen noch den Molkereien ausreichend Planungssicherheit in Bezug auf den Milchpreis und -menge.

  • Bekräftigt wird die Aufgabe für die Wirtschaft, geeignete Modelle für konkrete Lieferbeziehungen zu entwickeln und einzusetzen.

Die Wirtschaft muss ihren Beitrag leisten: So appellierte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus an alle Wirtschaftsbeteiligten, ihrer Verantwortung für die Stabilisierung des Marktes gerecht zu werden.
Backhaus bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach Anpassung von Artikel 148 der GMO, der die Lieferbedingungen regelt. In ihrem einvernehmlichen Beschluss begrüßen die Minister, dass der Bund in dieser Sache mittlerweile bei der EU-Kommission vorstellig geworden sei und die Mitgliedstaaten künftig konkrete Angaben zu Preisen, Mengen und Laufzeiten in den Lieferbedingungen verlangen könnten.
Ihr Bedauern äußern die zehn oben genannten Länder außerdem darüber, dass die Molkereiwirtschaft bislang nicht zur Bildung schlagkräftiger Branchenverbände und eine Stärkung der Erzeugerseite bereit sei.

Behutsamer Abbau der Magermilchbestände – hier sind sich alle einig

Einvernehmlich forderte die Agrarministerkonferenz (AMK) den Bund dazu auf, sich für einen behutsamen Abbau der hohen Magermilchbestände einzusetzen. Negative Auswirkungen auf die Milcherzeugerpreise sollen so möglichst gering gehalten werden. Alternative Verwendungsmöglichkeiten müssen geprüft werden.
Quelle: AgE
Bearbeitet: Berkemeier