Agrarministerkonferenz April 2018

Keine Einigung bei Vorgaben zu Milchlieferverträgen

Soll der Staat sich bei der Ausgestaltung der Milchlieferverträge einmischen oder nicht? Darüber herrscht weiter Uneinigkeit. Die Möglichkeit einer staatlichen Regulierung bleibt auf dem Tisch.

Die Agrarminister der Bundesländer konnten sich nicht einstimmig auf eine Haltung zu den gesetzlichen Vorgaben von Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkereien einigen. Damit bleibt eine Modernisierung in den Händen von Bauern und Verarbeitern, die aufgefordert sind, zu liefern. Sonst steht weiterhin eine staatliche Regulierung im Raum. 

Dreizehn Bundesländer wollen Artikel 148 nutzen

Die Agrarministerkonferenz konnte sich in Münster nicht auf einen einstimmigen Beschluss verständigen, ob es gesetzliche Vorgaben für die Modernisierung der Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien geben soll. Allerdings gaben dreizehn Landwirtschaftsminister eine gemeinsame Erklärung ab: Deutschland soll kurzfristig die nach EU-Recht neu geschaffenen Möglichkeiten nach der Änderung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) nutzen. Das bedeutet, dass Deutschland Vorgaben macht, wie die Lieferverträge ausgestaltet werden sollen, falls die Beteiligten nicht selbst aktiv werden.
Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wünscht sich nicht, „dass der Staat das Heft des Handelns in die Hand nehmen muss“. Die rechtlichen Möglichkeiten seien gegeben; „Einsicht und Freiwilligkeit“ halte sie aber für den besseren Weg. Landwirtschaftsminister Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen enttäuscht: „Sollte sich die Situation zwischen Erzeugern und Molkereien auch in den nächsten Monaten nicht erkennbar verbessern, sind wir gezwungen, regulierend einzugreifen." 

Was tun im Krisenfall?

Nicht einig sind sich die Agrarminister zudem über die Maßnahmen, die in einer erneuten Milchkrise ergriffen werden sollen. Einige Länder plädieren nach wie vor für die Möglichkeit, die Milchmenge EU-weit „temporär, obligatorisch und entschädigungslos“ zu reduzieren. Eine entsprechende Protokollerklärung tragen zehn Ländern mit, darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie Bayern.

Milchviehbetriebe stärken: Bündelungsmenge anheben, Pauschalierung bleibt

Neben vielen Diskussionen gab es auf der Agrarministerkonferenz jedoch auch unstrittige Punkte:

  • Die nach EU-Recht maximal zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen soll von derzeit 3,5 % der gesamten in der Gemeinschaft erzeugten Milch maßvoll angehoben werden. Diese Maßnahme soll die Position der Milcherzeuger in der Lieferkette stärken. Eine marktbeherrschende Stellung" der Erzeugerorganisationen würde dadurch nicht erreicht. 
  • Die Landwirtschaftsminister der Länder begrüßen die Vorschläge aus Brüssel, die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu beschränken (mehr dazu hier). Die EU müsse jedoch sicherstellen, dass dies auch dem Milchsektor zugutekomme.
  • Die Minister fordern, den EU-Finanzierungsrahmen für das Brüsseler Schulmilchprogramm auszuweiten, reine Trinkmilch gegenüber anderen Milchprodukten aber zu bevorzugen.
  • Die Brüsseler Kritik an der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für deutsche Landwirte verstehen die Landwirtschaftsminister nicht. Bei der Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz handele es sich nicht um eine Subvention, sondern um eine „echte Verwaltungsvereinfachung“. Die Ressortchefs wollen die Pauschalierung beibehalten. Die Europäische Kommission leitete Anfang März dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil dessen Sonderregeln zur Pauschalierung nicht nur auf Kleinbetriebe, sondern auf alle landwirtschaftlichen Betriebsformen angewendet würden.
  • Brüssel diskutiert im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Kappung der Direktzahlungen. Das kommt für die Agrarminister der Länder nicht in Frage. Eine Kappung könne „kein Mittel zur Einsparung“ im EU-Haushalt sein, sondern seien allenfalls als „optionaler Ansatz“ denkbar, der dann aber diskutiert werden müsse. Aus diesem Grund wird vor der Sommerpause noch eine Sonder-AMK zum Thema GAP angesetzt. Dann solle die deutsche Position zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
  • Künftig soll ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel mit verbindlichen Kriterien eingeführt werden, allerdings erst einmal im Schweinebereich. Tierschützer fordern eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung wie bei Eiern.

  • Die nach EU-Recht maximal zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen soll von derzeit 3,5 % der gesamten in der Gemeinschaft erzeugten Milch maßvoll angehoben werden. Diese Maßnahme soll die Position der Milcherzeuger in der Lieferkette stärken. Eine marktbeherrschende Stellung" der Erzeugerorganisationen würde dadurch nicht erreicht. 
  • Die Landwirtschaftsminister der Länder begrüßen die Vorschläge aus Brüssel, die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu beschränken (mehr dazu hier). Die EU müsse jedoch sicherstellen, dass dies auch dem Milchsektor zugutekomme.
  • Die Minister fordern, den EU-Finanzierungsrahmen für das Brüsseler Schulmilchprogramm auszuweiten, reine Trinkmilch gegenüber anderen Milchprodukten aber zu bevorzugen.
  • Die Brüsseler Kritik an der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für deutsche Landwirte verstehen die Landwirtschaftsminister nicht. Bei der Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz handele es sich nicht um eine Subvention, sondern um eine „echte Verwaltungsvereinfachung“. Die Ressortchefs wollen die Pauschalierung beibehalten. Die Europäische Kommission leitete Anfang März dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil dessen Sonderregeln zur Pauschalierung nicht nur auf Kleinbetriebe, sondern auf alle landwirtschaftlichen Betriebsformen angewendet würden.
  • Brüssel diskutiert im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Kappung der Direktzahlungen. Das kommt für die Agrarminister der Länder nicht in Frage. Eine Kappung könne „kein Mittel zur Einsparung“ im EU-Haushalt sein, sondern seien allenfalls als „optionaler Ansatz“ denkbar, der dann aber diskutiert werden müsse. Aus diesem Grund wird vor der Sommerpause noch eine Sonder-AMK zum Thema GAP angesetzt. Dann solle die deutsche Position zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
  • Künftig soll ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel mit verbindlichen Kriterien eingeführt werden, allerdings erst einmal im Schweinebereich. Tierschützer fordern eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung wie bei Eiern.

Quelle: AgE
bearbeitet: Stöcker