Jetzt Nachweise für BLE-Milchsonderbeihilfe einreichen!

Bis zum 14. Juni 2017 müssen Milcherzeuger, welche die Milchsonderbeihilfe beantragt haben, den Nachweis erbringen, dass sie von Februar bis April 2017 weniger Milch erzeugt haben als im Vergleichszeitraum 2016. Die Auszahlung soll Ende August bis Ende September 2017 erfolgen.

Milchkuhhalter, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen der Behörde bis zum 14. Juni 2017 unaufgefordert einen Nachweis erbringen, dass sie ihre Milcherzeugung von Februar bis April 2017 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum nicht gesteigert haben.
Die BLE teilte am Dienstag vergangener Woche (25.4.2017) mit, dass die Dokumentation über die tatsächliche Produktion im Beibehaltungszeitraum (01. Februar bis 30. April 2017) mit den Milchgeldabrechnungen oder einer Bestätigung des Erstankäufers erfolgen und postalisch an die BLE geschickt werden muss. Auf den Nachweisen muss die gelieferte Kuhmilchmenge in Kilogramm angegeben werden und gegebenenfalls der Stempel oder Briefkopf sowie die Unterschrift des Erstankäufers enthalten sein.
Den Kopien der Abrechnungen bzw. der Bestätigung durch den Erstkäufer (Molkerei) muss darüber hinaus das ausgefüllte Formular Nachweis über die Nichtsteigerung der Milchmenge" beigefügt werden. Das finden die Antragsteller auf der Internetseite der Bundesanstalt (www.ble.de/milchsonderbeihilfe). Das Formular und die Anlagen müssen bis zum 14. Juni 2017 um 24.00 Uhr bei der BLE eingegangen sein, eine Eingangsbestätigung gibt es nicht.
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt laut BLE ab Ende August bis Ende September 2017.

Wer mehr geliefert hat, muss das auch mitteilen!

Die Bundesanstalt wies ebenfalls darauf hin, dass Milcherzeuger die einen Antrag gestellt hatten, aber mehr Kuhmilch angeliefert haben als im Bezugszeitraum 2016, dies der BLE ebenfalls mitteilen müssen. In dem entsprechenden Schreiben seien die Vorgangsnummer und die Kontaktdaten anzugeben. Die Mitteilung müsse zwingend unterschrieben werden und sei per Post oder per Fax (0228-68453183) an die BLE zu senden. Ein eventuell gezahlter Vorschuss sei in diesem Fall zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen!
Quellen: AgE, BLE
Bearbeitet: Berkemeier