Bayern und Baden-Württemberg

Ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung wäre keine gute Lösung

Warum ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung sowie Befristungen durch Markpartner keine guten Lösungen seien, erklärten gemeinsam einige süddeutsche Interessensverbände und die Landwirtschaftsministerien Bayern und Baden Württemberg.

In einer gemeinsamen Erklärung zur Anbindehaltung in Süddeutschland betonten der Bayerische Bauernverband (BBV), der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) sowie die Landwirtschaftsministerien Bayern und Baden-Württemberg am vergangenen Freitag (19.1.) die große gesellschaftliche Bedeutung der kleinen Milchkuhbetriebe mit Anbindehaltung sowohl für die Landschaftspflege als auch für die Bewirtschaftung von Grünland. Gerade diese Betriebe pflegten kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere „ökologisch wertvolle Grenzstandorte“ und erfüllten somit „unverzichtbare Aufgaben“ für den Klima- und Bodenschutz sowie den Erhalt der Artenvielfalt.
In Bayern sei diese Haltungsform bei mehr als der Hälfte der über als 30.000 Milchviehbetriebe üblich, in Baden-Württemberg werde sie von rund 35 % praktiziert.

Ein gesetzliches Verbot wäre keine gute Lösung

In der Erklärung wurde auch darauf verwiesen, dass jeder neu gebaute Stall ein Laufstall sei, der neben Tierwohl auch Vorteile für die Arbeitswirtschaft biete. Die bestehenden Anbindebetriebe seien aufgeschlossen für Weiterentwicklungen. Oft stehe jedoch die beengte Dorflage, die finanzielle Ausstattung, die geringe Aussicht auf Genehmigung von Neubauten oder die fehlende Planungssicherheit größeren Baumaßnahmen entgegen.
Vor diesem Hintergrund lehnen die erklärenden Verbände und Ministerien ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung sowie eine einseitige Befristung durch Marktpartner ab. Auch, weil beides einen massiven Strukturumbruch im ländlichen Raum auslösen würde. 

Milchkuhhalter mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen dennoch handeln

Stattdessen sollten die Betriebe bei ihrer Weiterentwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung unterstützt werden. Entscheidend sei dabei die staatliche Förderung, heißt es in der Erklärung. Die Verfasser appellieren außerdem an alle Milchkuhhalter mit ganzjähriger Anbindehaltung, sich aufbauend auf einer Situationsanalyse und betrieblicher Zukunftsplanung mit Weiterentwicklungen weg von ihrer Haltungsform auseinanderzusetzen.
Quelle: AgE
Bearbeitet: Berkemeier