Deutscher Tierschutzbund stellt Label für Milchkühe vor

Gemeinsam mit Partnern des Lebensmitteleinzelhandels hat der Deutsche Tierschutzbund heute auf der Grünen Woche in Berlin sein Tierschutzlabel für Milchkühe vorgestellt. Im Laufe des Jahres werden Lidl, ALDI Süd und ALDI Nord Milchprodukte unter dem Label verkaufen. Erste Betriebe sollen zertifiziert sein.

Der Deutsche Tierschutzbund hat gemeinsam mit den ersten Partnern des Lebensmitteleinzelhandels heute auf der Grünen Woche in Berlin sein Tierschutzlabel für Milchkühe vorgestellt. Lidl, ALDI Süd und ALDI Nord werden zukünftig Milchprodukte mit dem Label „Für Mehr Tierschutz“ in der Einstiegs- und / oder Premiumstufe in ihren Sortimenten führen. Die zuliefernden Molkereien sind die Markenlizenznehmer des Tierschutzlabels, genannt werden bisher die Molkereien Bechtel und Gropper.
Zur Grünen Woche führt Lidl bereits Frischmilch unter der regionalen Eigenmarke „Ein gutes Stück Bayern“ mit der Premiumstufe des Tierschutzlabels in Bayern. Bei der Molkerei Bechtel, die Lidl beliefert, sind erste Ställe für die Premiumstufe zertifiziert, bis zu 50 weitere werden hinzukommen. ALDI Nord und ALDI SÜD werden etwa ab Mitte des Jahres je nach Region Trinkmilch mit Premiumstufe und Einstiegsstufe einführen. Insgesamt sind bisher über 100 Ställe bei der Molkerei Gropper, die ALDI Nord und ALDI SÜD beliefert, für die Zertifizierung vorgesehen, erste Zertifizierungen sind abgeschlossen
Über eine angestrebte höhere Auszahlungsbasis wurde bisher nichts mitgeteilt.

Das Tierschutzlabel stellt verbindliche Forderungen

  • Unter anderem muss den Kühen ein bestimmtes Platzangebot zur Verfügung stehen. Anbindehaltung ist verboten.
  • In der Premiumstufe müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben.
  • Eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz pro Kuh sowie separate Kranken- und Abkalbebuchten müssen vorhanden sein.
  • Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten.
  • Die Pflicht zur Erhebung tierbezogener Indikatoren soll dazu dienen, Rückschlüsse auf das Wohlbefinden zu treffen.
  • Vor dem Transport zum Schlachthof muss eine Trächtigkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Die Schlachtung von trächtigen Tieren ist nicht zulässig.

  • Unter anderem muss den Kühen ein bestimmtes Platzangebot zur Verfügung stehen. Anbindehaltung ist verboten.
  • In der Premiumstufe müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben.
  • Eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz pro Kuh sowie separate Kranken- und Abkalbebuchten müssen vorhanden sein.
  • Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten.
  • Die Pflicht zur Erhebung tierbezogener Indikatoren soll dazu dienen, Rückschlüsse auf das Wohlbefinden zu treffen.
  • Vor dem Transport zum Schlachthof muss eine Trächtigkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Die Schlachtung von trächtigen Tieren ist nicht zulässig.

Nähere Informationen unter http://www.tierschutzlabel.info/anbieter/informationen-fuer-landwirte/

Quelle: Deutscher Tierschutzbund
Autor: Berkemeier