Verschärfte Anforderungen an Güllebehältern stehen so gut wie fest

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) warnen vor der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen).

Die Bundesregierung wird dem Vernehmen nach die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit den Maßgaben des Bundesrates in Kraft setzen. Der Kabinettsbeschluss zur Anlagenverordnung soll noch in diesem Monat herbeigeführt werden.
Lange hatte sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unter Hinweis auf mögliche Folgekosten für die Landwirte dagegen gewehrt und seine Zustimmung zum Inkraftsetzen der Verordnung verweigert. Nun scheint er aber nun doch grünes Licht gegeben. Schmidt habe gegenüber Umweltministerin Barbara Hendricks seine Zustimmung zur Anlagenverordnung signalisiert, heißt es in Berlin. Sein nun erfolgter Meinungsumschwung steht offenbar im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Novelle der Düngeverordnung. Daneben dürften auch die anstehenden schwierigen Verhandlungen mit dem Bundesrat über die Düngeverordnung den CSU-Politiker bewogen haben, von seiner bisherigen harten Linie in Sachen AwSV abzuweichen. Die Sorgen der Landwirte scheinen ihn nicht mehr sonderlich bewogen zu haben.

Leckageerkennung nicht mehr abzuwenden?

Der Bundesrat hatte Ende Mai der seit Langem strittigen Anlagenverordnung zugestimmt, dabei aber eine Aufnahme der JGS-Anlagen verlangt. Nach dem Beschluss der Länderkammer sollen neue Güllebehälter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 m3 künftig generell mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein.
Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig. Den Nachweis dafür sollen die Landwirte erbringen müssen.
Vorgeschrieben werden soll eine Sachverständigenprüfung bestehender Anlagen.
  • Bei JGS-Anlagen, die vor 1971 in Betrieb genommen wurden, soll diese Prüfung binnen vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen müssen. Für neuere Anlagen sollen längere Fristen gelten.
  • Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden, sollen binnen zwölf Jahren überprüft sein müssen. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, soll der Betreiber zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet werden.

Zum Beschluss des Bundesrates über Änderungen zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), hier.

  • Bei JGS-Anlagen, die vor 1971 in Betrieb genommen wurden, soll diese Prüfung binnen vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen müssen. Für neuere Anlagen sollen längere Fristen gelten.
  • Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden, sollen binnen zwölf Jahren überprüft sein müssen. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, soll der Betreiber zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet werden.

Unbeachtete Kritik

Bereits zu Beginn der Debatte um die verschärfte Verordnung kam aus den Reihen der landwirtschaftlichen Interessenverbände viel negative Kritik auf. Auch in dieser Woche wurden die kritischen Punkte des Beschlusses noch einmal mehr klar und deutlich ausgesagt. Ob sie  auf Seiten der Politik noch Gehör finden, bleibt fraglich.
Das DBV-Präsidium warnte erneut: Durch den Beschluss des Bundesrates, JGS-Anlagen in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aufzunehmen und für alle Güllebehälter eine Leckageerkennung und eine Sachverständigenprüfung vorzuschreiben, werde der Strukturwandel in der Landwirtschaft massiv beschleunigt. 

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) äußerte sich in einer Pressemeldung ähnlich. Er sieht die Notwendigkeit, in einem konzentrierten Vorgehen aller Verbände, diese unverhältnismäßigen und praxisfremden Auflagen zu verhindern. Dem Bundeskabinett und Bundesrat müsse verdeutlicht werden, dass mit einem Durchwinken dieses Verordnungsentwurfes eine weitere Verschärfung des Strukturwandels drohe. „So wie die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) derzeit ausgestaltet wird, ist es für die landwirtschaftlichen Tierhalter eine Art „Arbeitsplatz- und Existenzvernichtungsverordnung“, kritisiert der BDM-Vorsitzende Romuald Schaber.
Abgesehen davon, dass eine entsprechende Nachrüstung in vielen Fällen technisch gar nicht zu bewerkstelligen sei, bedeute sie für viele bäuerliche Betriebe das wirtschaftliche Aus. Alternativen dazu, die im Verordnungsentwurf vorgesehen sind, wie z.B. das Leerstellen der Güllebehälter für eine Sachverständigenprüfung, seien in der täglichen Praxis meist nicht zu handhaben.

Auf einer Ebene mit der Chemie-Industrie?

Völlig praxisfremd und an den realen Gegebenheiten vorbei sei die Gleichstellung der Jauche-Gülle-Siloanlagen (JGS-Anlagen) mit Chemieanlagen der Industrie einzuordnen, erklärte der BDM-Vorsitzende. Schaber beschrieb, dass bei der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Nachrüstungspflicht für bestehende Anlagen mit Leckagesystemen „Äpfel mit Birnen verglichen würden“: Während die Tierhalter mit Futtermittel und organischen Düngern umgehen, ginge es dabei in der Chemie-Industrie um oftmals hochgiftige Stoffe. Zudem kritisierte er, dass in dem Verordnungsentwurf nicht auch die kommunalen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend geregelt würden.
Schaber weist in seiner Stellungnahme, im Zusammenhang mit der Novellierung der AwVS, auf verschiedene Untersuchungen und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes bzw. des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung (BAM) hin. Diese ergäben ein differenziertes Bild: Den Großteil der Unfälle mit JGS machen Unfälle aus, die bei der Beförderung und beim Ausbringen dieser Stoffe passieren. Unfälle im Rahmen der Lagerung in Güllebehältern, die von deren mangelhaftem baulichen Zustand herrühren, seien fast gänzlich zu vernachlässigen.