2015: Wer darf künftig welche Mengen liefern?

Nach dem Auslaufen der Milchquote in 2015 müssen die Vertragsbeziehungen zwischen Molkereien und Erzeugern vielfach neu geregelt werden. Auf der vom Interessenverband der Milcherzeuger (IVM) initiierten Podiumsdiskussion „Milchverträge nach Quotenende“ diskutierten in Berlin Experten aus der Milchwirtschaft über die Ausgestaltung neuer Lieferverträge.

Langfristige Preisvereinbarungen werden künftig die Ausnahme bleiben, schätzt Hans Holtorf Geschäftsführer der frischli-Milchwerke. Heinrich Schmidt vom Deutschen Raiffeisenverband erläuterte, dass das Quotenende auf die Lieferbeziehung zwischen Genossenschaft und Lieferant erst mal nicht durch das Quotenende beeinflusst wird. Dr. Holger Thiele vom ife Kiel wies darauf hin, dass in der Milchbranche aktuell vier verschiedene Milchvertragsmodelle diskutiert werden:
  • Fortführung der bisherigen Lieferbeziehung zur Genossenschaft wird wie bisher praktiziert. Das bedeutet, dass jeder Genosse auch weiterhin seine komplette Milchmenge über die Genossenschaft vermarkten wird können.
  • Preisabschlag auf Mehrmengen (A/B-Modell): Hier wird nur die „A-Quote“ mit dem „vollen“ Preis vergütet, die Milchmengen der „B-Quote“ (auf dem heimischen Markt nicht absetzbare Milch), wird mit dem Weltmarktpreis vergütet.
  • Kauf von Lieferrechten: Bei diesem Modell müssen Milcherzeuger Geschäftsanteile bei ihrem Abnehmer zeichnen, wollen sie über diesen Milch vermarkten. Wird der Milchausstoß erhöht, müssen gleichzeitig auch zusätzliche Geschäftsanteile erworben werden. Freie Lieferanten (Nicht- Anteils-Eigner) müssen Preisabschläge hinnehmen.
  • Jährliche Mengenplanung: Dieses Modell ähnelt dem A/B-Modell, nur dass die (Genossenschafts)Molkereien und Lieferanten an Hand der individuellen Betriebsdaten errechnen, wie viel Milch letztlich angeliefert wird. Für diese Milchmenge wird ein Preis X zu Grunde gelegt. Das Abliefern von Mehrmilchmengen über die prognostizierte Liefermenge hinaus ist grundsätzlich möglich.

  • Fortführung der bisherigen Lieferbeziehung zur Genossenschaft wird wie bisher praktiziert. Das bedeutet, dass jeder Genosse auch weiterhin seine komplette Milchmenge über die Genossenschaft vermarkten wird können.
  • Preisabschlag auf Mehrmengen (A/B-Modell): Hier wird nur die „A-Quote“ mit dem „vollen“ Preis vergütet, die Milchmengen der „B-Quote“ (auf dem heimischen Markt nicht absetzbare Milch), wird mit dem Weltmarktpreis vergütet.
  • Kauf von Lieferrechten: Bei diesem Modell müssen Milcherzeuger Geschäftsanteile bei ihrem Abnehmer zeichnen, wollen sie über diesen Milch vermarkten. Wird der Milchausstoß erhöht, müssen gleichzeitig auch zusätzliche Geschäftsanteile erworben werden. Freie Lieferanten (Nicht- Anteils-Eigner) müssen Preisabschläge hinnehmen.
  • Jährliche Mengenplanung: Dieses Modell ähnelt dem A/B-Modell, nur dass die (Genossenschafts)Molkereien und Lieferanten an Hand der individuellen Betriebsdaten errechnen, wie viel Milch letztlich angeliefert wird. Für diese Milchmenge wird ein Preis X zu Grunde gelegt. Das Abliefern von Mehrmilchmengen über die prognostizierte Liefermenge hinaus ist grundsätzlich möglich.

Einig waren sich die Branchenexperten in ihrer Beurteilung, dass es keine einheitliche Lösung bei der Vertragsgestaltung für die gesamte Milchbranche geben kann. Molkereien und Lieferanten werden individuelle Lösungen entwickeln müssen, entsprechend der jeweiligen Ausgangssituation der Marktpartner (regionale Struktur, Verwertungsmöglichkeit der Milch etc.). Molkereien und Milchlieferanten sind gut beraten, frühzeitig die zukünftige Vertragsgestaltung zu diskutieren. Nur im Dialog lässt sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung entwickeln.